Rechte und Pflichten von Azubis

Wichtige Fakten rund um den Start in die Ausbildung

von Janina Finkemeyer
Rechte und Pflichten von Azubis
Foto: Thinkstock

Als Azubi habt ihr viele Rechte, die ihr kennen und wahrnehmen solltet. Aber auch die Pflichten, die Azubis und Ausbilder haben, müssen Beachtung finden. UNICUM hat für euch einige Fakten zusammengestellt, damit beim Start in die Berufswelt nichts schief geht.

Gesetzliche Regelungen und betriebliche Ordnung

Probezeit: Ein Ausbildungsplatz ist in den meisten Fällen mit einer Probezeit verbunden. Die Dauer der Probezeit muss im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt sein (in der Regel ein bis vier Monate). In dieser Zeit habt ihr und auch der Arbeitgeber das Recht, ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung, schriftlich zu kündigen.

Pausen: Ab einer Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden, steht euch eine Pause von 30 Minuten zu. Seid ihr noch nicht volljährig, müsst ihr sogar eine Pause von 60 Minuten machen. 

Urlaub: Der gesetzlich festgelegte Urlaub richtet sich nach eurem Alter, beträgt aber mindestens 24 Tage. Mit 15 Jahren stehen euch sogar 30 Urlaubstage zu, mit 16 immerhin 27 und mit 17 noch 25 Urlaubstage. Die genaue Anzahl muss in jedem Fall in eurem Arbeitsvertrag festgelegt sein und darf nicht unter der gesetzlichen Mindestanzahl liegen.

Überstunden: Während der Ausbildung seid ihr nicht verpflichtet Überstunden zu leisten. Da ihr aber am normalen Betriebsleben teilnehmt, kann es trotzdem vorkommen, dass ihr länger bleiben müsst. Überstunden dürfen aber nicht zur Gewohnheit werden und es muss eine Regelung geben, damit ihr sie wieder abbauen könnt.

Betriebsgeheimnis: Ihr seid verpflichtet über alle betrieblichen Geheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Neue Geschäftsbeziehungen von Firmen oder Krankheiten von Patienten einer Arztpraxis dürfen zum Beispiel nicht an Freunde und Familie weitergegeben werden.

Kleiderordnung: Vor dem ersten Arbeitstag solltet ihr euch über die Kleiderordnung informieren. Jeans, T-Shirt und Turnschuhe sind in einer Bank nicht angemessen, Anzug und Krawatte in vielen Unternehmen aber auch übertrieben.

Arbeitsmaterialien: Alle Materialien die ihr zum Arbeiten braucht, muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Dazu gehören Blöcke und Stifte sowie in einigen Branchen auch die Berufsbekleidung.

Berufsschule und Berichtsheft

Der Besuch einer Berufsschule ist während der Ausbildung Pflicht. Die Zeit des Unterrichts zählt zu eurer Arbeitszeit und muss nicht im Betrieb nachgeholt werden. Der Unterricht kann als Blockunterricht oder auch an jeweils ein oder zwei Tagen pro Woche stattfinden. Dauert ein Berufsschultag fünf Stunden oder länger, müsst ihr nicht mehr zurück in den Betrieb. Diese Regelung gilt allerdings nur für einen Schultag in der Woche.

Um den Verlauf eurer Ausbildung zu dokumentieren, müsst ihr ein Berichtsheft führen. Darin listet ihr stichpunktartig alle ausgeführten Tätigkeiten auf und lasst sie von eurem Ausbilder unterschreiben. Ohne das Berichtsheft könnt ihr nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen.

Ausbildungsziel nicht aus den Augen verlieren

Während der Ausbildung müsst ihr euch viel Mühe geben und euer Möglichstes tun, damit ihr den angestrebten Beruf erreicht. Doch auch der Betrieb muss darauf achten, dass ihr eine gute Ausbildung bekommt. Üblicherweise steht ein Ausbilder zur Verfügung, der euren Ausbildungsberuf gelernt hat und euch mit Rat und Tat zur Seite steht.

Müsst ihr euch regelmäßig mit Tätigkeiten auseinandersetzen, die nichts mit eurer eigentlichen Ausbildung zu tun haben, solltet ihr dies ansprechen und um andere Aufgaben bitten. Zwar ist es eure Pflicht, den Anweisungen der Ausbilder zu folgen, dennoch darf das Ausbildungsziel nie aus den Augen gelassen werden. Ausbildungsferne Tätigkeiten sollten nicht an erster Stelle stehen.

Weitere Informationen findet ihr unter www.planet-beruf.de und www.dgb-jugend.de

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