Kein Studienplatz? Keine Sorge!

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Der Ablehnungsbescheid – er schlägt schwer aufs Gemüt. Was tun ohne Studienplatz? Die Tipps der UNICUM-Redaktion helfen, gelassen mit der Situation umzugehen. Denn wie wusste schon Sinatra: That’s Life.

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Und Frankie Boy wusste auch, dass es weiter geht. „Each time I find myself flat on my face, I pick myself up and get back in the race.” Also heißt es: erst einmal durchatmen. Vielleicht hat man sich schon vorher Gedanken gemacht, wie es sein könnte, wenn man nirgends angenommen wird – die Realität ist aber doch erst einmal ein Schlag ins Gesicht. Das schreit nach einem Trostpflaster. Also ab ins Kino. Oder zum Shoppen. Was ihr gerade braucht, gönnt es euch. Denn für den Plan B braucht ihr einen freien Kopf.
Gut erholt? Dann kann es losgehen. Hier sind die Möglichkeiten:
Parkstudium
Das sogenannte Parkstudium. Der Studenten-Status bringt viele Vorteile mit sich: Semesterticket, Vergünstigungen hier und da und kein Stress mit dem Amt – denn wer weiterhin Kindergeld bekommen möchte, muss nachweisen können, „ausbildungswillig“ zu sein. So liegt die Überlegung nahe, sich für einen beliebigen Studiengang einzuschreiben. Wer weiß – vielleicht werden hier noch nicht erahnte Interessen geweckt! Wenn nicht, ist das auch nicht weiter tragisch, denn laut Bafög-Gesetz wird ein Studienwechsel nicht im späteren Antrag angerechnet, wenn er bis zum Ende des dritten Fachsemesters vollzogen ist. Das Problem: es gibt kaum mehr frei zugängliche Fächer, außer an den kleinen Unis. Meistens steht der NC oder ein anderes Auswahlverfahren im Weg. Eine weitere Hürde besteht darin, dass die Wartesemester mit der Einschreibung in ein anderes Fach flöten gehen. Wer sich pro forma in ein NC-beschränktes Studienfach einschreiben möchte, sollte sich außerdem überlegen, dass er einen Platz besetzt, den andere Bewerber wirklich gewollt hätten.
Reisen
Einfach mal raus: Wann, wenn nicht jetzt?! Wer das nötige Kleingeld hat, sollte es tun. Denn zwischen den Semestern ist oftmals keine Zeit: Praktika, Semesterarbeiten oder Klausuren stehen an. Auch Work & Travel bietet sich als gute Gelegenheit an, Kost und Logis während der Reise zu sichern.
Last-Minute Praktika
Last-Minute Praktika: Die schnelle Flucht ins Praktikum, bevor eine Lücke im Lebenslauf entsteht, ist nicht immer empfehlenswert. Zu groß ist die Gefahr, mit einer halbherzigen Entscheidung unglücklich zu werden, wenn in einer Torschlusspanik ein beliebiges Praktikum genommen wird, um überhaupt etwas zu machen. „Für den Arbeitgeber können sechs Monate in Ostasien manchmal interessanter sein, als ein Praktikum, das gar nicht ins sonstige Bild passt,“ weiß Jessica Heyser, Pressesprecherin der DGB Jugend für den Bereich Praktika. Sie rät dazu, ruhig zu bleiben, denn diese Auszeit zwischen Abi und Studium ist keine Katastrophe. Wer aber doch unbedingt ins Praktikum gehen will, sollte sich vorher arbeitsrechtlich absichern: Es gibt befristete Verträge, die wegen ihrer Kürze nicht kündbar sind. Hier ist es nützlich, den Vertrag vorher noch einmal durchsehen und gegebenenfalls mit dem Chef eine Zusatzklausel ausmachen. So seid ihr auf der sicheren Seite, wenn euch das Praktikum nicht zusagt oder ihr doch noch einen Studienplatz (siehe Losverfahren) bekommt.
Arbeiten gehen
Arbeiten gehen: Neue Möbel, feiern gehen mit den neuen Mitbewohnern oder Sozialbeitrag – muss ja alles bezahlt werden. Doch Obacht! Wer viel verdient, muss damit rechnen, dass das Kindergeld gekürzt wird. Das muss aber laut Familienkasse individuell entschieden werden.
Ehrenamtliche Arbeit
Ehrenamtliche Arbeit. Mal was Gutes tun! Zwar bekommt ihr hier kein Geld, dafür aber ein gutes Gefühl. Ob Lesepatenschaft, Lebensmittelsammlungen für Bedürftige oder wöchentliche Gruppengespräche mit Strafgefangenen, es gibt viele Projekte, die immer Unterstützung brauchen. Ein großes Plus: auch im Lebenslauf macht sich das Ehrenamt gut. Viele Arbeitgeber achten gerne auf außergewöhnliche Referenzen.
Studienplatzklage
Studienplatzklage. Kommt das Studium nicht zu euch, kommt ihr eben zum Studium! Sich auf sein Recht berufen und sich einklagen wird immer häufiger. UNICUM informiert euch hier, wie es geht.
Los- und Nachrückverfahren
Los- und Nachrückverfahren. Auf die Plätze! Eine kleine Chance auf die beliebten Studienplätze bleibt. Übrig gebliebene Plätze werden dort entweder für die Nachrücker angeboten oder für die Teilnehmer noch einmal verlost – auch für die, die sich vorher nicht auf den Platz beworben haben. Auf der Seite der Stiftung für Hochschulzulassung könnt ihr euch über die Studienplatzbörse noch bewerben – viel Glück!









