Studienplatzklagen
Wer keinen Studienplatz bekommt , klagt sich ein - was einfach klingt, kann in der Praxis zur finanziellen, zeitlichen und nervlichen Herausforderung werden.
Ein Fallbeispiel
Die Westfälische Wilhelms-Universität verzeichnete letzten Herbst ein riesiges Interesse an ihrem Master-Studiengang für Betriebswirtschaft. Die Uni verschickte 1.340 Absageschreiben. Doch sechs der abgewiesenen Bewerber zogen vor Gericht. Drei Wochen nach Vorlesungsbeginn bekamen sie Recht: Vorläufig, sagten die zuständigen Verwaltungsrichter, müsse die Uni die Kandidaten einschreiben, weil das Auswahlverfahren „nicht ordnungsgemäß“ abgelaufen sei.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Referate in den meisten Seminaren schon vergeben. Erst drei Tage vor Heiligabend wurde aus dem vorläufigen Studenten-Status der Nachwuchs-Akademiker ein dauerhafter. Weil die Universität Widerspruch eingelegt hatte, musste nämlich auch noch das Oberverwaltungsgericht entscheiden – und als dessen Richter endlich grünes Licht gaben, war das Semester schon halb vorbei.
Zeitverlust
„Wer sich auf einen Studienplatz einklagen will, muss mit Zeitverlust rechnen“, sagt der Recklinghauser Rechtsanwalt René Pichon. Manche Verfahren dauerten so lange, dass sich die Einschreibung in den Wunsch-Studiengang bis zu einem Jahr hinziehen kann – eine Überbrückungszeit, für die es beispielsweise kein BaföG gibt und die sich natürlich auch in einem späteren Jobeinstieg niederschlägt.
Bekannt wie ein bunter Hund
„Man braucht schon ziemlich gute Nerven“, sagt die angehende Medizinerin Christiane, „vor allem auch nach einer erfolgreichen Klage. Denn dann bist du an der Uni bekannt wie ein bunter Hund.“ Die 23-Jährige hatte, gemeinsam
mit einigen Kommilitonen, vor einigen Semestern ihren Studienplatz in Ulm vor Gericht erstritten. „Obwohl wir so viele waren, bin ich monatelang ständig angesprochen worden“, erzählt sie. Von aufmunternden Kommentaren bis hin zu hämischen Bemerkungen à la „dein Vater ist wohl Millionär, dass du dir so eine Klage leisten kannst“ sei alles dabei gewesen. „Auch mancher Professor hat spitze Bemerkungen darüber fallen lassen, dass wir im Hörsaal eigentlich nichts zu suchen hätten.“ Sie sei heilfroh, dass jetzt endlich Gras über die Sache wachse.
Die Finanzen
Und die Sache mit dem Geld sei „eine reine Kosten-Nutzen-Frage“ gewesen. Wie viel ein Verfahren kostet, hängt vom Studiengang, der Zahl der beklagten Unis und der Verfahrensdauer ab. Auf rund 1.200 Euro schätzt René Pichon die Mindestkosten bei einem Bachelor-Fach und nur einem Verfahren. Wenn angehende Mediziner zehn oder 15 Unis gleichzeitig verklagen, können aber auch mehrere tausend Euro zusammenkommen.
Die Aussichten
Viele Hochschulen verzeichnen in den letzten Jahren einen zunehmenden Trend zur Klage. So gingen etwa bei der Universität zu Köln, einer der größten deutschen Hochschulen, im vergangenen Wintersemester rund 650 entsprechende Schriftsätze ein. „200 davon sind schließlich vor Gericht gelandet“, berichtet Uni-Sprecher Patrick Honecker, „und von diesen 200 hatten letztlich nur knapp zwei Prozent Erfolg.
Die Aussichten, auf diesem Weg einen Studienplatz zu bekommen, sind also äußerst gering.“ Die meisten Klagen, so Honecker, scheiterten schon an formalen Aspekten – weil Unterlagen nicht komplett sind, Voraussetzungen nicht erfüllt oder Fristen versäumt werden. Grundsätzlich seien die Erfolgsaussichten bei Bachelor-Studiengängen deutlich besser als beim Master, so Pichon.
Deal
Manches aber, sagt der Kölner Anwalt Christian Bierbaum, lande deshalb nicht vor Gericht, weil die jeweilige Universität vorher still und heimlich einlenke. „Es passiert relativ häufig, dass es eine Art Deal gibt: Wenn die Klage zurückgezogen wird, lässt die Hochschule im Gegenzug den Bewerber
trotzdem zu – und das Verfahren wird geräuschlos beendet“, so Birnbaum. Viel hänge davon ab, um welches Fach es gehe: „Bei der Medizin sind die Plätze in den allermeisten Fällen ausgereizt, da hilft auch eine Klage kaum weiter“, so der Anwalt. In allen anderen Fächern dagegen sieht er deutlich bessere Chancen.
Weitere Infos zum Thema Studienplatzklage gibt es in den Videos von Rechtsanwalt und UNICUM Experte für Studienklagen René Pichon.










