Fristen & Termine für Studienplatz- und Ausbildungsbewerbungen - Teil 1

Wann und wie solltet ihr euch am besten bewerben?

von Janina Finkemeyer
Fristen und Termine für Ausbildungs- und Studienplatzbewerbungen
Foto: Thinkstock

Wenn das Ende eurer Schulzeit immer näher rückt, wird es höchste Zeit, sich zu überlegen, was danach kommt. Ausbildung, Studium oder doch erst mal ein Praktikum? Wir haben für euch die wichtigsten Fristen und Termine zusammengestellt, damit bei dem Start in eure Zukunft nichts schief geht.

Studium

Wer nach dem Abi ein Studium machen möchte, hat mit der Bewerbung mehr Zeit als Ausbildungsplatzsuchende. Nach Erhalt des Abiturzeugnisses könnt ihr euch an Universitäten und Fachhochschulen bewerben oder direkt einschreiben. Dabei wird ein Unterschied gemacht zwischen zulassungsfreien, örtlich zulassungsbeschränkten und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Zulassungsfreie Studiengänge

Gibt es für einen Studiengang erfahrungsgemäß genügend Plätze für alle Bewerber, kommt dieser ohne spezielles Bewerbungsverfahren aus. An bestimmten Terminen, die von Hochschule zu Hochschule variieren, könnt ihr euch direkt vor Ort einschreiben. Doch auch hier gilt: Rechtzeitig informieren ab wann und bis wann ihr euch einschreiben könnt und welche Unterlagen benötigt werden.  

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zahl der Bewerber erfahrungsgemäß höher als die Zahl der freien Plätze. Deshalb müsst ihr euch an den meisten Hochschulen online über ein Formular auf der jeweiligen Internetseite bewerben. Anschließend müssen eine Kopie des Abiturzeugnisses und in der Regel ein Nachweis über eure Krankenversicherung per Post eingereicht werden. 

Wenn ihr die Zusage zu einem Studienplatz bekommen habt, könnt ihr euch bis zu einem bestimmten Termin einschreiben. Meldet ihr euch bis zu dem genannten Termin nicht, verfällt euer Recht auf den Platz und andere Bewerber erhalten eine zweite Chance. 

Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 15. Januar 

Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester: 15. Juli

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Fristen und Termine einhalten!
Foto: Thinkstock

Die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt Studienplätze, die in ganz Deutschland zulassungsbeschränkt sind. Dazu gehören Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Je nachdem, ob man sich als Altabiturient (abgelegte Abiprüfung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres) oder Neuabiturient (abgelegte Abiprüfung nach dem 16. Januar des laufenden Jahres) gilt es verschiedene Fristen zu beachten:

Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 15. Januar

Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester: 15. Juli (Altabiturienten 31. Mai)

Bis zum Ende der Frist muss auf www.hochschulstart.de ein Bewerbungsformular ausgefüllt und abgeschickt worden sein. Nach dem Ende der Frist bleiben ungefähr zwei Wochen, um weitere Unterlagen (Kopie des Abizeugnisses, Nachweis über eine Krankenversicherung) einzureichen. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zu 20 Prozent nach der Abinote und zu 20 Prozent nach der Wartezeit. Die restlichen 60 Prozent werden nach einem speziellen Auswahlverfahren vergeben. 

Was tun, wenn es beim ersten Auswahlverfahren nicht klappt mit dem Studienplatz?

Wenn ihr im ersten Bewerbungsprozess keinen Studienplatz erhalten habt, besteht die Chance, dass ihr über ein Nachrück- oder Losverfahren doch noch einen Platz ergattert. Die meisten angehenden Studenten bewerben sich an verschiedenen Hochschulen gleichzeitig. Wenn sie dann an mehreren Stellen angenommen werden, fallen die Plätze für die sie sich nicht entscheiden haben in ein Nachrückverfahren. 

Doch auch im ersten Nachrückverfahren werden häufig nicht alle Plätze vergeben, sodass noch weitere Nachrückrunden gestartet werden. Sind auch dann noch freie Studienplätze vorhanden, gibt es ein Losverfahren. Daran kann jeder teilnehmen, der die Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang erfüllt, auch wenn man sich im ersten Verfahren nicht für den Studiengang beworben hat. Zur Anmeldung reicht ein formloses Schreiben an die jeweilige Hochschule. 

Der Bewerbungszeitraum liegt immer kurz vor Beginn des neuen Semesters (Anfang April bzw. Anfang Oktober). Genaue Termine am besten immer im zuständigen Studierendensekretariat nachfragen. Vor allem für diejenigen, die die Bewerbungsfrist für einen bestimmten Studiengang verpasst haben, ist das Losverfahren eine gute Möglichkeit, doch noch den gewünschten Studienplatz zu bekommen.

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