Erstes eigenes Geld verdienen
Minijob neben der Schule
In Grundschulzeiten mag ein Euro Taschengeld pro Woche ausreichend sein, doch irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem die Eltern jede noch so lieb vorgetragene Forderung um eine Taschengelderhöhung abschlagen. Um den nächsten Computer, den ersten eigenen Urlaub oder das Mofa zu bezahlen, ist also Eigeninitiative gefragt – ein Minijob muss her.
Momentan arbeiten rund 460 000 geringfügig Beschäftigte unter 19 Jahren in Deutschland, die meisten von ihnen Schüler. Eine von ihnen ist die 18-jährige Lisa aus München. Während ihre Freunde am Wochenende ausschlafen, steht sie am Samstagmorgen bereits hinter der Theke beim Bäcker und verkauft Brötchen. „Meistens gehe ich aber trotzdem mit meinen Freunden abends weg und mache mich einfach früher auf den Heimweg“, erzählt Lisa. Und so kann sich Lisa auch einiges mehr als viele ihrer Klassenkameraden erlauben. „Ich will mir eigene Urlaube leisten können“, sagt sie. Zweimal war sie von ihrem eigenen Geld schon unterwegs, einmal in Hamburg, einmal auf Mallorca. „Da macht der Urlaub gleich noch mehr Spaß, wenn man ihn sich selbst erarbeitet hat“, fi ndet sie. Obwohl sie weniger als 400 Euro im Monat verdient, fällt sie in die Kategorie der sogenannten geringfügig entlohnten 400-Euro-Jobber.
Arbeiten, wenn andere ausschlafen
Nicole Johann von der Minijob*-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung erklärt, warum das so ist: „Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn der Verdienst regelmäßig im Monat die festgelegte Höchstgrenze von 400 Euro nicht übersteigt.“ Alles bis zu einem monatlichen Gehalt von 400 Euro zählt somit als 400-Euro-Job. Die Besonderheit: Lisa muss als Arbeitnehmerin keine Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung zahlen und erhält in der Regel brutto für netto – ihr Gehalt landet also ohne Abzüge direkt auf ihrem Konto. Gleiches gilt auch bei einem Ferienjob, der in der Fachsprache als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet wird. „Diese liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist“, so Expertin Nicole Johann, „die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.“ Dadurch, dass sowohl 400-Euro- als auch Ferienjobber nicht über die gesetzliche Einkommensgrenze von 8.004 Euro im Jahr kommen, bekommen die Eltern weiterhin Kindergeld und man selbst muss keine Steuern abführen.
Beschäftigung in der Gleitzone
Immer wieder findet man jedoch auch Aushänge, in denen Schüler und Studenten auf 800-Euro-Basis gesucht werden. „Wenn das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 800 Euro liegt, sind Arbeitnehmer in der sogenannten Gleitzone beschäftigt“, erklärt die Expertin. „Während geringfügige Beschäftigungen versicherungsfrei bleiben, sind Beschäftigungen in der Gleitzone versicherungspfl ichtig.“ Im Klartext: Wer regelmäßig mehr als 400 Euro verdient, muss einen Teil seines Gehalts gleich wieder für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeben – das sind größtenteils Bereiche, die bei 400-Euro-Jobs vom Arbeitgeber bezahlt werden. Da kann es schnell passieren, dass beim vermeintlich besser bezahlten Job weniger Geld auf dem eigenen Konto landet. Deshalb empfi ehlt die Expertin Nicole Johann allen Schülern, einen 400-Euro- oder Ferienjob auszuüben.
Der Arbeitgeber hilft beim Minijob
In der Theorie klingt das alles kompliziert, in der Praxis übernimmt für die meisten Minijobber jedoch der Arbeitgeber die wichtigen Formalitäten. „Ich musste nur auf der Gemeinde eine Lohnsteuerkarte beantragen und diese mit einer Ausweiskopie zu meinem Chef bringen, den Rest hat er geregelt“, erzählt Miso. Er ist 17, macht im Moment sein Fachabitur und arbeitet bei einem Discounter an der Kasse. Das Kassensystem hat er am Anfang schnell verstanden, problematisch waren eher die unterschiedlichen Gemüsesorten und die zugehörigen Codes für die Kasse. „Am Anfang muss man schon genauer hinsehen, ob man einen Kopf-, Endivien- oder Eisbergsalat vor sich liegen hat“, so Miso. Obwohl Miso hauptsächlich unter der Woche arbeitet, kommen sich Job und Schule kaum in die Quere. „Wenn ich nur bis 13 Uhr Schule habe, dann geht das relativ locker“, sagt Miso, „aber wenn ich auch noch Nachmittagsunterricht habe und dann eine S-Bahn zu spät kommt, wird es ziemlich eng.“ Noch dazu ist es kein Problem, wenn Miso aufgrund von Klausuren nicht arbeiten kann: „Dann gebe ich einfach früh genug meinem Chef Bescheid und bekomme dann auch frei.“
Sonderurlaub fürs Abi
Auch Joel bekommt bald frei – drei Monate Sonderurlaub für die Vorbereitung auf sein Abitur stehen ihm bevor. Er arbeitet auf 400- Euro-Basis und hat es im Gegensatz zu Miso mit einem weitaus komplizierterem Kassensystem bei einem Fast-Food-Restaurant zu tun. „Es hat einige Zeit gedauert, bis ich alle Produkte aus unserem umfangreichen Sortiment draufhatte“, erzählt Joel aus seiner Anfangszeit. „Und wenn die Leute alle Sachen einzeln bestellen, dann wusste ich erst später, ob es sich rentiert, daraus eine Menübestellung zu machen.“ Joel arbeitet ausschließlich am Wochenende und hält das für die ideale Lösung: „Ich komme so in keine Konflikte mit der Schule. Denn ich weiß ja im Voraus, dass ich zu dieser Zeit partout nicht lernen kann, und kann mir den Stoff dementsprechend aufteilen.“
Lisa, Miso und Joel scheinen Nebenjob und Schule mit Leichtigkeit miteinander vereinbaren zu können – einen großen Anteil daran haben jedoch die Bestimmungen des Gesetzgebers. „Jugendliche dürfen in der Regel erst ab 15 Jahren für höchstens acht Stunden am Tag arbeiten“, erklärt Nicole Johann von der Minijob-Zentrale. Wenn also alles Bitten und Betteln bei den Taschengeld-Verhandlungen nicht hilft, musst du den Kopf nicht in den Sand stecken. Höre dich in deinem Bekanntenkreis um, ob in ihren Betrieben Schüleraushilfen gesucht werden, oder geh an einem ruhigen Nachmittag ins nächstgelegene Einkaufszentrum und frage spontan in Geschäften nach einem Job. Denn genau so hat es sowohl bei Lisa als auch bei Miso und Joel mit dem Minijob und dem ersten eigenen Geld geklappt.
Lena Meyer-Landrut (19) ist nur eine von vielen, die sich als Schauspieler oder Statist beim Fernsehen ihr Taschengeld aufbesserten. Unsere Grand-Prix- Gewinnerin war vor Oslo schon bei „K11“ und „Richter Alexander Hold“ zu bewundern. Die Gagen schwanken zwischen 50 und 250 Euro pro Tag. Damit sich das Publikum nicht an die Gesichter gewöhnt, gilt eine Sperrfrist von drei Monaten nach jedem Dreh.
* In der Fachsprache heißt ein solcher Minijob geringfügige Beschäftigung, damit sind sowohl die bekannten 400-Euro-Jobs als auch klassische Ferienjobs gemeint.











