Finanzspritze für Lernende - das Schüler-BAFöG

von Anke-Elisabeth Schoen

Das Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) ist es, dass junge Menschen unabhängig von sozialer und wirtschaftlicher Situation eine Ausbildung absolvieren können. Es gibt mehrere Vorraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ihr tatsächlich gefördert werdet. Welche dies sind und was sonst noch wichtig ist, erfahrt ihr in den nächsten Abschnitten.



Auf diese Schulen könnt ihr gehen...

Die Liste der förderungswürdigen Schulen ist lang. Dazu zählen weiterführende allgemeinbildende Schulen, wie Haupt- Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien. Auch beim Besuch einer Berufsfachschule oder bei Klassen aller Formen der beruflichen Bildung, wie beispielsweise beim Berufsförderungsjahr, könnt ihr eine Finanzspritze erwirken. In beiden Fällen gilt: eine Förderung ist ab der zehnten Klasse möglich. Schüler von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, wenn sie innerhalb eines zweijährigen Bildungsgangs einen berufsqualifzierenden Abschluss vermitteln, gelten ebenfalls als berechtigt.

Beim Besuch einer Fach- und Fachoberschulklasse, die eine abgeschlossene Berufausbildung voraussetzt, bekommt ihr ebenfalls Unterstützung. Für euren Abschluss an einer Abendschule, eine Berufsaufbauschule oder einem Kolleg, steht euch auch ein finanzieller Zuschuss zu. Wenn ihr an einer allgemeinbildenden Schule, an einer Berufsfachschule oder an einer Fach- oder Fachoberschule ohne abgeschlossene Berufsbildung lernt ist eine eigene Wohnung abseits des Elternhauses erforderlich, um BAFöG zu bekommen. Notwendig wird diese, wenn die  Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist. die tägliche Hin- und Rückfahrt dauert dann mehr als zwei Stunden. Ihr seid verheiratet, lebt in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, führt einen eigenen Haushalt oder lebt mindestens mit einem Kind zusammen. Auch dann sind die notwendigen Vorraussetzungen für Schüler-BAFöG gegeben.

Bedingungen, die ihr erfüllen müsst...

Auch als Ausländer habt ihr eine Chance, in den Genuss von Schüler-BAFöG zu kommen. Ihr braucht dann eine so genannte Bleibeperspektive. Ihr seid gesellschaftlich integriert, verfügt über ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland oder nach dem Freizügigkeitsgesetz der EU, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder eine Niederlassungserlaubnis. Um gefördert zu werden, muss erkennbar sein, dass ihr als Schüler das angestrebte Ausbildungsziel tatsächlich erlangt. Es reicht schon, die Schule regelmäßig zu besuchen. Sogar wenn ihr eine Ehrenrunde dreht, seid ihr noch BAFöG berechtigt. Und auch während der Ferien bekommt ihr Geld.

Für Schüler eines Abendgymnasiums oder Kollegs gelten andere Regeln. Regulär erhalten Schüler ihr BAFöG in den letzten drei Halbjahren der Ausbildung. Vorher wird von ihnen erwartet, dass sie arbeiten und sich somit selbst finanzieren. Wenn dies nicht geleistet werden kann, greift unter Umständen Hartz IV. Da Bildung aber Ländersache ist, ist dies in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Unbedingt vorher beim zuständigen Amt erkundigen!

Wie ihr es richtig macht...

Ihr müsst zunächst einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn ihr das 15. Lebensjahr vollendet habt, kann der BAFöG-Antrag von euch und euren Eltern bzw. dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Wenn ihr Schüler oder Auszubildende an einem Abendgymnasium, an einem Kolleg, an einer Fachschule oder Akademie seid, erhaltet ihr dies bei dem Amt für Ausbildungsförderung in dem Ort, an dem sich auch eure Ausbildungsstätte befindet. Als Schüler einer allgemeinbildenden Schule werdet ihr in der Stadt/Kreisverwaltung des elterlichen Wohnorts fündig. Oder ihr ladet euch die gewünschten Unterlagen einfach auf den Seiten des Bundesministeriums für Forschung und Bildung unter dem Menüpunkt Antragstellung runter. Hier gibt es auch weitere nützliche Hinweise wie Adressen, Telefonnummern und Interverbindungen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung.

Falls ihr euch für den Gang zum Amt und somit für eine persönliche Beratung entscheidet, informiert euch über die Öffnungszeiten. Nichts ist frustrierender als vor verschlossenen Türen zu stehen. Hier empfiehlt es sich auch, einen Ordner anzulegen, in dem ihr den Schriftverkehr sammelt. Fertigt auch kleine Aktennotizen an, um den Überblick über die Gespräche zu behalten. Bei Verständnisfragen zum Antrag solltet ihr euch nicht scheuen, auch einmal zum Telefonhörer zu greifen. Wenn euer BAFöG-Antrag nicht vollständig ausgefüllt ist, gibt es Rückfragen - und das verlängert den Bearbeitungszeitraum.

Wenn euer Antrag bewilligt wurde, bekommt ihr zunächst ein Jahr lang BAFöG, ab dem Antragsmonat. Leistungen können nicht rückwirkend bezahlt werden. Deshalb reicht eure Unterlagen besser heute als morgen ein. Wenn ihr bei der Antragstellung noch nicht alle erforderlichen Nachweise zusammen habt, ist dies auch kein Beinbruch. In der aller größten Not reicht auch ein formloses Schreiben. Der Tag der Antragstellung zählt, dementsprechend bekommt ihr eine größere oder kleinere BAFöG-Rückzahlung. Wenn ihr nach eurem ersten Jahr weiter gefördert werden möchtet, müsst ihr zwei Monate vor Ablauf einen Antrag auf Weiterförderung stellen. Als Schüler seid ihr sowieso in der komfortablen Lage, dass ihr einen Vollzuschuss erhaltet, das Geld also nicht zurück zahlen müsst.

Was ihr sonst noch wissen müsst...

Elternunabhängiges BAFöG bekommt ihr, wenn der Aufenthaltsort eurer Eltern nicht bekannt ist, sie im Ausland leben oder sie keinen Unterhalt leisten können. Es greift auch, wenn ihr an einem Abendgymnasium oder Kolleg lernt oder wenn ihr bereits das 30. Lebensjahr vollendet habt, aber aus zwingenden Gründen noch weiter gefördert werden müsst. Ihr wart nach eurem 18 Lebensjahr schon fünf Jahre erwerbstätig, oder ihr habt nach eurer dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung mindestens drei Jahre gearbeitet. Wenn eure Ausbildungszeit kürzer war, kann dies durch eine längere Berufstätigkeit kompensiert werden. Es müssen also sechs Jahre sein. Außerdem musstet ihr während dieser Zeit euren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Wehr- oder Zivildienst können dabei angerechnet werden.

Üblicherweise liegt die Altersobergrenze für BAFöG bei 30 Jahren. Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen. Wenn ihr euren Abschluss auf den zweiten Bildungsweg macht, lohnt sich der Gang zum BAFöG Amt, auch wenn ihr schon älter seid. Wenn ihr im Alter von 30 bzw. von 35 eigene Kinder unter 10 Jahren habt, diese ununterbrochen erzieht und dabei wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden arbeitet, könnt ihr so lange BAFöG empfangen, bis euer Kind ein Lebensalter von zehn Jahren erreicht hat. In diesem Fall könnt ihr auch einen Mietkostenzuschuss zusätzlich zum Schüler-BAFöG erhalten. Für das erste Kind bekommt ihr pauschal 113 Euro im Monat, für das zweite 85 Euro. Selbst wenn ihr älter als 30 seid, lohnt sich auch ein Antrag auf Vorabentscheidung, den ihr rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn einreicht. Bei Bewilligung gilt dieser Entscheid für die gesamte Ausbildung. Dieser verfällt allerdings, wenn ihr die Ausbildung nicht binnen eines Jahres beginnt.

(Stand: Juli 2011)

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