Bundesfreiwilligendienst
Der 1. Juli 2011 ist für tausende junge Männer ein besonderer Tag. Die Wehrpflicht wird nach 55 Jahren abgeschafft – und mit ihr der bisherige Zivildienst. An dessen Stelle soll der neu geschaffene Bundesfreiwilligendienst treten.
Umbau der Bundeswehr
Die Wohlfahrtsverbände reagierten skeptisch, als der ehemalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg verkündete, das deutsche Heer von einer Freiwilligen- zu einer Berufsarmee umzubauen. In Zuge dessen sollte auch die Wehrpflicht abgeschafft werden – und mit ihr der Zivildienst. Soziale Einrichtungen mahnten, dass dadurch das komplette Sozial- und Pflegesystem im Land zusammenbrechen würde. Die Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) würden nicht ausreichen, um die Lücke der 90.000 Zivis zu stopfen.
Ein Ersatz musste her. Und so war der Bundesfreiwilligendienst (BFD) geboren. Er ist als direkter Ersatz für den Zivildienst gedacht, orientiert sich bei den arbeitsrechtlichen Belangen und der Vergütung jedoch am FSJ. Der Freiwilligendienst steht Männern und Frauen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Im Gegensatz zum FSJ (Vollendung des 27. Lebensjahrs) gibt es jedoch keine Altersobergrenze.
Bundesfreiwilligendienst ist Ehrenamt
Alle Zivildienstträger sind automatisch auch BFD-Träger. Bewerbungen richten sich direkt an die Institution eurer Wahl. Die Arbeit erfolgt in der Regel über zwölf Monate, in Vollzeit. Eine Verkürzung auf sechs- oder eine Aufstockung auf 18 Monate ist möglich (in Ausnahmefällen: 24 Monate). Darüber hinaus können „BFDler“, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, ihren Dienst auch in Teilzeit von mindestens 20 Stunden pro Woche leisten. Nebentätigkeiten müssen von der jeweiligen Dienststelle genehmigt werden. Vollzeittätige haben pro Kalenderjahr einen Anspruch auf 24 Tage Urlaub.
Da es sich bei dem Freiwilligendienst um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, bekommt ihr kein Gehalt im eigentlichen Sinn. Die Einsatzstellen vergüten den Dienst mit einem Taschengeld von maximal 330 Euro. Der Träger kann zudem einen Zuschuss für Verpflegung, Dienstkleidung und Unterkunft gewähren. Was ihr letztlich verdient, ist Verhandlungssache. BFDler sind über ihre Institution in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Eine etwaige Familienversicherung ruht für die Zeit des Dienstes. Privatkrankenversicherte müssen eine Aussetzung hingegen mit ihrer Versicherung klären. Lässt die sich nicht darauf ein, sind weiterhin Versicherungsbeiträge zu zahlen. BFDler sind darüber hinaus renten-, unfall- und pflegeversichert, sowie sozialversicherungsbeitragpflichtig.
Immer noch im Teststadium
Wie im Zivildienst, sind BFDler dazu verpflichtet, an Seminaren teilzunehmen. Während eines einjährigen Freiwilligendienstes sind 25 Seminartage Pflicht. Teilnehmer über 27 Jahre müssen nur „in angemessenem Umfang“ an Seminaren teilnahmen. Was das bedeutet, legen die Einsatzstellen im Einzelfall fest. Die stellen euch am Ende eures Dienstes auch ein Arbeitszeugnis aus. Die Bundesregierung prüft zurzeit die Möglichkeit, Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes bei der Arbeitssuche zu begünstigen. Laut Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) müsse es ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitsplatzvergabe sein, ob jemand das neu geschaffene Ehrenamt ausgeführt hat oder nicht.
Völlig unklar hingegen ist, ob und wie der BFD fürs Studium angerechnet wird. An manchen Unis soll er bei der Aufnahme eines entsprechenden Studiums als Praktikum angerechnet werden können. Eine gesetzliche Anrechnungspflicht gibt es jedoch nicht.
Da der Bundesfreiwilligendienst ein Novum im Sozialbereich ist, wird sich in naher Zukunft mit Sicherheit noch einiges ändern. Die Praxiserfahrungen der 35.000 erhofften BFDler werden wohlmögliche Schwächen und Lücken im System aufdecken, die dann vom Bund angepasst werden. Solange bleibt der BFD ein Zivildienstersatz im Teststadium.










