Arbeitsrecht bei Ferienjobs

Geld verdienen während der Sommerferien

von Janina Finkemeyer
Arbeitsrecht bei Ferienjobs
Foto: Thinkstock

Der tägliche Schulstress und noch dazu die Umstellung auf das zwölfjährige Abitur lassen während der Schulzeit oft nur wenig Zeit für einen Nebenjob. Die perfekte Gelegenheit etwas Geld zu verdienen bieten die Sommerferien. Damit ihr rechtlich auf der sicheren Seite seid, haben wir einige wichtige Regelungen für euch zusammengestellt.

Gesetzliche Regelungen

13 bis 15 Jahre: Mit der Zustimmung eurer Eltern, dürft ihr pro Tag maximal zwei Stunden arbeiten. Die Arbeitszeit muss zwischen acht und 18 Uhr liegen. Arbeit am Wochenende ist komplett untersagt.

15 bis 18 Jahre: Erlaubt ist eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden. Mehr als acht Stunden täglich oder Arbeit am Wochenende ist verboten. Da die Schulferien in erster Linie der Erholung dienen, dürft ihr pro Jahr nicht mehr als vier Wochen in den Ferien beschäftigt sein. Es gibt aber auch immer wieder Ausnahmen, die zum Beispiel Wochenendarbeit möglichen machen.

Pausen: Bei einer täglichen Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden, ist eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht. Bei mehr als sechs Stunden pro Tag, müsst ihr eine Stunde Pause machen.

Generell gilt: Arbeiten an gefährlichen Maschinen oder Materialien, Akkordarbeit und Arbeit unter extremen Witterungsbedingungen sind für Schüler verboten.

Vor Aufnahme der Tätigkeit, solltet ihr unbedingt auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Darin müssen Arbeitszeiten, Gehalt und Tätigkeiten beschrieben sein.

Steuern und Versicherungen

Unfallversicherung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während des Ferienjobs eine Unfallversicherung für euch abzuschließen. 

Bei Ferienjobs fallen in der Regel keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Erst wenn der monatliche Lohn über 896 Euro liegt, müsst ihr Steuern zahlen.

Ferienjob und Kindergeld

In einem Jahr dürft ihr bis zu 8.004 Euro verdienen, erst dann wird euch das Kindergeld gestrichen. Wer nur in den Sommerferien arbeitet, braucht sich um das Kindergeld also in der Regel keine Sorgen machen.

Sommerjob und Hartz IV

Hartz IV schließt einen Ferienjob in der Sommerzeit nicht aus. Ihr habt die Möglichkeit, bis zu 1.200 Euro im Jahr zu verdienen, ohne dass ihr davon etwas abgeben müsst. Wichtig ist nur, dass ihr eure Beschäftigung der zuständigen Arbeitsagentur meldet. Sollte der Ferienjob monatlich nicht mehr als 100 Euro einbringen, ist er komplett anrechnungsfrei.

Vorsicht: Ein Jugendlicher darf 3.850 Euro an Sparvermögen besitzen. Überschreitet ihr diese Maximalgrenze, erfüllt ihr die Hartz IV Voraussetzungen nicht mehr und müsst mit Kürzungen rechnenn. Kauft ihr euch von dem verdienten Geld aber beispielsweise einen neuen Computer oder fahrt in Urlaub, müsst ihr nichts befürchten.

Falls eure Eltern Arbeitslosengeld I beziehen, könnt ihr eure Einnahmen auf jeden Fall behalten.

Arbeiten und Schüler BAföG

Ab einem monatlichen Gehalt von mehr als 400 Euro, wird euer Verdienst auf das BAföG angerechnet. Jährlich dürfern eure Einnahmen nicht über der Maximalgrenze von 4.800 Euro liegen. Wenn doch, wird das BAföG gekürzt und ihr müsst zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen. Auch hier gilt: Das zuständige BAföG-Amt muss über jede Art von Beschäftigung informiert sein. Es spielt keine Rolle, ob das Gehalt angerechnet wird oder nicht. 

Achtung: Verdient ihr in einem Monat mehr als 400 Euro und sonst im ganzen Jahr nichts mehr, liegt ihr zwar deutlich unter der jährlichen Einkommensgrenze, müsst aber trotzdem mit Abzügen rechnen.

Quellen: www.dgb-jugend.de, www.arbeitsagentur.de, www.das-neue-bafoeg.de

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