Endlich volljährig – Rechte und Pflichten ab 18
Sehnsüchtig wird er erwartet: der 18. Geburtstag. Endlich volljährig, endlich mehr Rechte. Aber ihr habt jetzt nicht nur mehr Rechte, sondern auch eine ganze Reihe an neuen Pflichten, denen ihr nachkommen müsst. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt.
Alkohol
Die gesetzlichen Beschränkungen fallen für euch nun weg. Ihr dürft jederzeit hochprozentigen Alkohol kaufen und öffentlich trinken. Nach dem Genuss von Alkohol solltet ihr das Auto aber in jedem Fall in der Garage lassen. Seit 2007 dürfen Fahranfänger überhaupt kein Alkohol mehr trinken, es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer. Was viele gestandene Fahrer nicht wissen: Kombiniert mit Fahrfehlern wie z.B. Schlangenlinien, können bereits 0,3 Promille zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Arbeitszeit
Das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Azubis und Angestellte unter 18 schützt, besitzt für euch keine Gültigkeit mehr. Ihr dürft ab jetzt mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ebenfalls erlaubt: Wochenendarbeit sowie Schicht- und Akkordarbeit. Bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden ist nun auch eine verkürzte Pausenzeit auf eine halbe Stunde üblich.
Ausgehen
Feiern bis in die Morgenstunden und so lange wie möglich in Kneipen, Diskotheken oder Bars bleiben. Alles kein Problem mehr. Das letzte Wort beim Thema Sperrstunde hat aber immer noch der Wirt oder das Putzkommando.
Auto
Wer hätte es nicht gerne: das eigene Auto, pünktlich zum 18. Geburtstag und zur bestandenen Führerscheinprüfung. Falls ihr euren ersten fahrbaren Untersatz bekommt, braucht ihr auf jeden Fall eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland Pflicht. Siehe auch Haftpflicht
Ehe
Sind beide Partner volljährig, dürfen sie – auch ohne Zustimmung der Eltern oder des Familiengerichts – heiraten. Wer nicht bis zur Volljährigkeit warten möchte, muss einen Antrag beim Familiengericht stellen. Aber auch in diesem Fall muss einer der Partner volljährig sein.
Führerschein
Die erste Spritztour im eigenen Auto oder in dem der Eltern ist für viele ein absolutes Highlight. Mit der Fahrausbildung darf man natürlich schon vor dem 18. Geburtstag anfangen. Die theoretische Prüfung dürft ihr sogar schon drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen. Was für jedes Alter gilt: Zunächst gibt’s den Führerschein nur auf Probe. Besteht ihr die zweijährige Probezeit unbeschadet, erhaltet ihr die unbeschränkte Fahrerlaubnis.
Geld
Ihr könnt jetzt, auch ohne Zustimmung der Eltern, ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse eröffnen. Auch Kreditkarten dürft ihr jetzt nutzen und ein Dispokredit wird euch eingeräumt. Voraussetzung: Ihr verfügt über ein regelmäßiges monatliches Einkommen.
Geschäftsfähigkeit
Ihr seid nun voll geschäftsfähig und dürft alle Rechtsgeschäfte selbst tätigen, z.B. Verträge aller Art (Kaufvertrag, Mietvertrag etc.) abschließen. Das Risiko für euer Handeln tragt ihr ganz alleine, alle Verpflichtungen müsst ihr selbst erfüllen.
Haftpflicht
Ab 18 muss man sich nicht automatisch selbst versichern. In den meisten Fällen bleibt ihr auch nach dem 18. Geburtstag noch bei euren Eltern versichert. Solange ihr unverheiratet seid und noch eine Ausbildung (Schule, Studium, berufliche Ausbildung) absolviert, bleibt ihr mitversichert, unabhängig vom Alter. Der Versicherungsschutz endet mit Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums.
Jugendschutzgesetz
Mit 18 gibt es keinerlei Beschränkungen mehr nach dem Jugendschutzgesetz. Ihr dürft ausgehen solange ihr wollt, jeden Film ansehen und jegliche altersbeschränkten Zeitschriften, Videos, PC-Spiele etc. konsumieren. Siehe auch Ausgehen
Kindergeld
Ganz grundsätzlich bekommen eure Eltern bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld für euch. Die weitere Zahlung hängt in erster Linie davon ab, ob ihr euch in Ausbildung befindet und welches Einkommen ihr habt. Absolviert ihr ein Studium bzw. eine Ausbildung, macht ein freiwilliges soziales Jahr oder habt trotz Bemühungen keine Lehrstelle gefunden, zahlt der Staat noch bis zum 25. Lebensjahr. Die Zahlung ist allerdings auch abhängig vom Einkommen. Aktuell beträgt die Einkommensgrenze exakt 8.004 Euro im Jahr. Verdient ihr mehr, endet der Anspruch auf Kindergeld. Über das 25. Lebensjahr hinaus wird Kindergeld nur gezahlt, wenn ihr beim Bund wart, Zivildienst geleistet oder eine von diesen Diensten befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt habt.
Prozessfähigkeit
Ihr habt jetzt das Recht, Gerichtsprozesse selbst oder durch einen bestellten Vertreter (Anwalt) zu führen. Ihr seid voll prozessfähig.
Schadensersatzpflicht
Ab 18 ist man „voll deliktfähig“, d.h. man haftet für alle angerichteten Schäden selbst und ist voll verantwortlich. Wer das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, kann zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet werden.
Schule
Die Schulpost geht nun direkt an euch. Entschuldigungen, Verweise und Zeugnisse müssen nicht mehr von euren Eltern unterschrieben werden, das könnt ihr von nun an selbst machen. Zudem dürft ihr selbst wählen, welche Schulform ihr besuchen möchtet. Vor der Schulpflicht kann man sich aber trotzdem nicht drücken.
Sorgerecht
Junge Frauen, die mit 18 Mutter werden und unverheiratet sind, erhalten in der Regel das alleinige Sorgerecht für das Kind. Eine Sondererklärung beim Jugendamt macht es allerdings möglich, gemeinsam mit dem Vater die elterliche Sorge zu beantragen und auszuüben.
Strafrecht
Ab 18 seid ihr für euer Handeln alleine verantwortlich und voll strafmündig. Bis zum 21. Lebensjahr gilt man als Heranwachsender und kann für eine Straftat noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden. Entscheidend hierfür ist die persönliche Reife.
Testierfähigkeit
Dahinter verbirgt sich, dass ihr euer eigenes Testament verfassen könnt. Ihr seid damit offiziell „testierfähig“, was die Voraussetzung für ein rechtskräftiges Testament ist. Zudem dürft ihr eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
Unterhalt
Auch nach eurem 18. Geburtstag kann es sein, dass ihr einen Unterhaltsanspruch gegen eure Eltern habt, nämlich dann, wenn ihr noch in der Ausbildung (Beruf, Schule oder Studium) seid. In diesem Fall sind diese zum Unterhalt verpflichtet. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Falls ihr minderjährige Geschwister habt, die noch zu Hause wohnen, gehen deren Ansprüche aber vor.
Wahlrecht
Jetzt habt ihr das volle Wahlrecht, also das aktive wie das passive. Ihr könnt nun eure Kreuze bei Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen machen. Daneben habt ihr das passive Wahlrecht, was bedeutet, dass ihr euch nun auch selbst zur Wahl stellen und gewählt werden könnt. Was viele nicht wissen: Auch in den Personal- oder Betriebsrat eures Arbeitgebers könnt ihr euch jetzt wählen lassen.
Wohnung
Mit 18 könnt ihr von zu Hause ausziehen und euren Wohnort von jetzt an selbst bestimmen. Von den eigenen vier Wänden träumen viele, dies könnt ihr euch jetzt erfüllen. Beim Blick auf die anfallenden Kosten (Miete, Nebenkosten, Internet etc.) vergeht vielen dann aber die Lust auf die eigene Wohnung schnell wieder. Wesentlich günstiger als eine eigene Wohnung ist meist ein Zimmer in einer WG. Egal wie ihr euch entscheidet, ihr solltet auf jeden Fall genau überlegen und prüfen, ob eure finanziellen Möglichkeiten ausreichen. Schließlich müsst ihr neben der Wohnung bzw. dem Zimmer auch noch euren Lebensunterhalt bestreiten (Lebensmittel, Hobbys, Auto etc.). Könnt ihr euch eine eigene Wohnung leisten, solltet ihr unbedingt eine Hausratversicherung abschließen, um euch z.B. gegen Schäden durch Feuer, Hagel, Diebstahl oder Vandalismus zu schützen.
Stand: November 2010










