Mit dem Ferienjob das Taschengeld aufbessern

von Anke-Elisabeth Schoen

Gähnende Leere im Portemonnaie? Eure Freunde sind alle verreist? Ihr wisst nicht, was ihr mit der vielen Zeit in den Sommerferien anfangen sollt? Ein Ferienjob kann Abhilfe schaffen. Ganz nebenbei bekommt ihr auch einen Einblick in die Arbeitswelt. UNICUM sagt euch, worauf ihr achten müsst.

Wenn ihr Prospekte, Kataloge oder Zeitungen austragen möchtet, müsst ihr oftmals früh morgens aufstehen. Die Zeitungen sollen den Haushalten schließlich schon zum Frühstück vorliegen. Kellnern hat den großen Vorteil, dass ihr auch Trinkgeld ergattert. Vielleicht könnt ihr auch in einer Küche aushelfen, Gemüse schnippeln oder das Geschirr waschen, um so euer Taschengeld aufbessern.

Leichte Tätigkeiten

Schüler dürfen außerdem auch bei Privatanbietern arbeiten. Denkbar wären Tätigkeiten wie Rasenmähen, Babysitten oder Nachhilfe geben. Manche Unternehmen suchen speziell für die Hochsaison nach helfenden Händen. Dies kann der Supermarkt sein, der für die Inventur zusätzliches Personal braucht oder Firmen, die den urlaubsbedingten Ausfall einiger Mitarbeiter kompensieren müssen. Auch eine Tätigkeit im Ausland ist denkbar. Wenn ihr bei einem Reiseunternehmen als Jugendreiseleiter oder Küchenhilfe arbeitet, sammelt ihr jede menge Erfahrungen. Leider verdient ihr aber auch wenig Geld.

Allerdings darf nicht jeder Schüler alles machen. Wenn ihr noch keine 14 Jahre alt, vor dem Gesetz also Kinder seid, dürft ihr nicht arbeiten. Ausnahme: Mit Einwilligung der Eltern können Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr tätig sein. In landwirtschaflichten Betrieben sind es bis zu drei Stunden täglich. Allerdings müssen es leichte Tätigkeiten sein. Für ältere Jugendliche gibt es weniger Einschränkungen: Wenn ihr zwischen 15 und 17 Jahre alt und schulpflichtig seid, dürft ihr nicht länger als vier Wochen pro Jahr Ferienarbeit leisten. Schulferien dienen der Erholung. Auch hier gilt: Als Jugendliche dürft ihr weder schwere noch körperlich gefährliche Arbeiten verrichten. Dazu gehört auch die Arbeit mit Chemikalien oder Akkordarbeit.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Wenn ihr zwischen 15 und 18 Jahren alt seid, dürft ihr maximal 8,5 Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Außerdem braucht ihr die Zustimmung eurer Eltern. Gleiches gilt für den Arbeitszeitraum zwischen 6 und 20 Uhr, der nicht überschritten werden darf. Wenn ihr bereits 16 Jahre oder älter seid, existiert für die Gastronomie eine Ausnahmeregelung. Generell dürft ihr dann bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben, das heißt in Betrieben die auch Schicht- und Nachtarbeit anbieten, bis 23 Uhr arbeiten. Verboten ist auch Wochenendarbeit, allerdings gilt dies nicht für Sportveranstaltungen am Wochenende.

Euer Arbeitgeber muss sich strengstens an das Jugendarbeitsschutzgesetz halten. Während eurer Tätigkeit werdet ihr über den Betrieb unfallversichert. Grundsätzlich fallen für Ferienjobs keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Liegt euer Lohn allerdings höher als 896 Euro im Monat, müsst ihr Steuern bezahlen. Wenn ihr eure Lohnsteuerkarte vorher abgegeben habt, so werden die euch allerdings im nächsten Jahr zurück erstattet.

Rechtzeitig nach Ferienjob suchen

Am besten kümmert ihr euch frühzeitig um einen Ferienjob. Schaut einfach in ein regionales Anzeigenblatt oder informiert euch auf den Seiten der Agentur für Arbeit, was es für Jobs für Schüler und Studenten gibt. Ihr könnt auch einen Aushang in einem Supermarkt an der Infotafel machen oder im Bekanntenkreis fragen, um an einen geeigneten Job zu kommen. Es lohnt sich auf jeden Fall, sich um einen Ferienjob zu bemühen. Falls ihr am Ende doch nicht euren Traumjob ergattert haben solltet, seid ihr auf jeden Fall um eine Erfahrung reicher. Außerdem habt ihr dann genug Geld, um in den nächsten Ferien in den Urlaub zu fahren. Und das könnt ihr sogar komplett aus eigener Tasche bezahlen.

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