Organspende: Eine Schulzeit mit Spenderherz - Teil 2
Im wahrsten Sinne des Wortes eine Herzensangelegenheit

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Rund 12.000 Patienten warten bundesweit auf ein Spenderorgan. Die Namen von Nicolai Stockfisch und Philipp Hirlinger standen einst auch auf der Warteliste: ohne die Spenderherzen, die in ihrer Brust pochen, wären der Student und der Schüler heute tot.
"Mein Herz und ich sind eine Einheit"

- Philip Hirlinger | Foto: Privat
So auch Philipp Hirlinger. Philipp ist 16 Jahre alt, kommt aus Herborn in Hessen und geht in die zehnte Klasse. Wie Nicolai musste auch er ein neues Herz bekommen, weil er mit einem Herzfehler geboren wurde – anders als Nicolai kann er sich an den Eingriff aber überhaupt nicht erinnern: Philipp war erst vier Monate alt, als er im größten deutschen Herztransplantationszentrum in Bad Oeynhausen operiert wurde, ist also mit seinem Spenderherz groß geworden.
Schuldgefühle kamen so nicht auf. "Mein Herz und ich", sagt er, "wir sind von jeher eine Einheit" – einzig, dass er zweimal am Tag starke Medikamente nehmen muss, erinnert ihn daran, dass er ein fremdes Organ hat. Die Medikamente dienen der so genannten "Immunsuppression": sie hindern Philipps Immunsystem daran, das fremde Herz abzustoßen.
Philipp muss die Medikamente sein Leben lang nehmen, wobei diese nicht herzspezifisch sind – alle Patienten mit einem fremden Organ im Körper müssen solche Tabletten zur "Immunsuppression" nehmen. Ab und zu muss Philipp zu Nachsorgeuntersuchungen ins Herztransplantationszentrum nach Gießen. Aber sonst geht es ihm gut. Er findet: "Wenn genügend Organe zur Verfügung stehen würden, könnte so etwas wie in Göttingen gar nicht passieren. Und die Menschen würden nicht schon auf der Warteliste sterben, und Organe würden ihren Sinn behalten, anstatt im Grab zu verwesen, könnten sie es Menschen ermöglichen, weiterzuleben."
"Große innere Dankbarkeit gegenüber dem Spender"

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Viele, vor allem Gläubige, denken trotzdem, dass man die Ruhe eines toten Menschen nicht stören darf. Doch ein würdevoller Umgang mit dem Toten ist oberstes Gebot, unterstreicht Professor Kirste. "Die Organentnahme ist ein chirurgisch sehr sorgfältiger Vorgang, bei dem die Funktionstüchtigkeit der Organe erhalten bleiben muss." Wie nach einem Eingriff an einem lebenden Patienten werde die Schnittführung wieder richtig verschlossen und verbunden.
"Der Spender kann aufgebahrt werden, so dass die Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen können", erklärt Kirste. "Viele Patienten, die ein neues Spenderorgan erhalten haben, betrachten dies als Geschenk und sprechen von einer sehr großen inneren Dankbarkeit gegenüber dem Spender. Dies kommt häufig auch in Form von Dankesbriefen zum Ausdruck, welche die ,DSO’ anonymisiert an die Angehörigenfamilien weiterleitet. Im Übrigen hat Papst Benedikt in einer vielbeachteten Rede 2010 erklärt, dass Organspende eine der höchsten Formen der Verwirklichung von Nächstenliebe unter den Menschen ist."
Das hat Nicolai auch schnell erkannt: im einigen wenigen Sitzungen mit einer Psychotherapeutin hat er rasch eingesehen, dass er keine Schuldgefühle zu haben braucht. Und kann heute sein Leben als Geschenk annehmen. "Ich habe mein Abi gemacht, ich studiere Englisch und Geographie auf Lehramt, nächstes Jahr will ich ein Urlaubssemester in Kanada machen." Im Frühjahr hat er sogar an den ,Deutschen Meisterschaften für Transplantierte’ teilgenommen, die „TransDia“, ein Sportverein für Betroffene, im baden-württembergischen Villingen-Schwenningen regelmäßig veranstaltet. Nicolai hat an Wettkämpfen im Laufen, Weitsprung und Badminton teilgenommen, hat zweimal Gold, einmal Silber gewonnen.
Darüber freut er sich. Aber eigentlich freut er sich immer. Denn er lebt. "Und dafür", sagt Nicolai, "würde ich mich bei meinem Spender bedanken, wenn ich könnte. Jeden Tag aufs Neue."
Weitere Informationen zum Thema "Organspende"
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist eine eigenständige Zustimmung zur Organspende möglich, informiert Professor Günter Kirste von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). "Liegt keine Entscheidung vor, dürfen die Angehörigen oder eine vom Verstorbenen dazu benannte Person nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Neben der Zustimmung zu einer Organspende muss der Hirntod bei dem Verstorbenen zweifelsfrei festgestellt worden sein."
Seit dem 1. August 2012 ist das Transplantationsgesetz verschärft worden. Krankenhäuser sind z.B. verpflichtet, einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen, der mit dem Klinikpersonal und den Koordinatoren der DSO interne Leitlinien für den Ablauf einer Organspende erarbeitet. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr will zudem einen Sonderkontrolleur nach dem "Mehr-Augen-Prinzip" einsetzen.
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