Teilzeit-Master: So ganz nebenbei

Barbara Kotzulla - 01.06.2016

Master in Teilzeit Überblick

Zeit ist ein wichtiger Faktor beim berufsbegleitenden Master | Foto: Thinkstock/Duct

Das Teilzeit-Studium – keine Seltenheit

Im Wintersemester 2013/2014 gab es in Deutschland offiziell 170.000 Studierende, die ihr Studium nicht in Vollzeit absolvierten. Inoffiziell jedoch treten viel mehr angehende Akademiker an der Hochschule zeitlich auf die Bremse. Der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (2012) zufolge studiert mehr als jeder fünfte Vollzeitstudent de facto in Teilzeit. Dafür gibt es beispielsweise finanzielle, familiäre oder gesundheitliche Gründe.

"Wer früher studierte, war nichts anderes als Studentin oder Student – und das in Vollzeit. Heute ist für viele das Studium nicht mehr der einzige Lebensmittelpunkt", erklärt Frank Ziegele, Geschäftsführer des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE).

"Nicht nur halbe Leistung oder doppelte Zeit"

Dass immer mehr junge Menschen nicht mehr in Vollzeit studieren wollen oder können, bestätigt auch Dorothee Fricke vom Projekt nexus der Hochschulrektorenkonferenz (HRK): "Es gibt eine große Nachfrage nach Individualisierung und Flexibilisierung des Studiums." Laut Fricke erkennen Hochschulen diesen Bedarf zunehmend, seien aber in der Ausgestaltung der Teilzeitangebote noch nicht immer kreativ. "Ein Teilzeitstudium bedeutet eben nicht nur halbe Leistung oder doppelte Zeit", so die Expertin. Sie ermutigt Studierende, mit ihren Hochschulen individuelle Lösungen zu finden, viele seien durchaus bereit dazu.

Mehr Master- als Bachelor-Angebote

Laut CHE liegt der Anteil von Teilzeitangeboten bei den Masterstudiengängen insgesamt mit 13 Prozent höher als bei den Bachelorstudiengängen mit neun Prozent. "Gerade im Bereich der berufsbegleitenden Masterstudiengänge sind die Angebote vielfältiger und die Modelle zum Teil hochflexibel", sagt Frank Ziegele.

2015 waren im HRK-Hochschulkompass von 8.217 Masterstudiengängen 687 berufsbegleitende zu finden. Tendenz steigend. "Mit Veranstaltungen abends und am Wochenende oder Onlinevorlesungen sind viele Studiengänge deutlich an ihre Zielgruppe angepasst. Weiterbildende Master setzen sogar explizit Berufserfahrung voraus", weiß Dorothee Fricke.

Das Lernen nicht verlernen

Gerade für Absolventen, die nach dem Bachelor erst einmal Berufserfahrung sammeln und Geld verdienen wollen, eignet sich ein berufsbegleitender Masterstudiengang, entweder direkt im Anschluss oder nach ein paar Jahren im Job. Möglich sind aber auch – wie beim Bachelor – unter anderem duale Studienangebote sowie das Fernstudium.

Allerdings ist ein Studium neben dem Job oder anderen Verpflichtungen wegen der Zweifachbelastung keine leichte Sache. "Man muss den Kopf frei haben, wenn man Arbeit und Studium vereinbaren will", weiß Thomas Klose, Studienberater an der Universität Jena und Mitglied bei GIBeT, der Dachorganisation der Studienberater. Ein gutes Zeitmanagement sei ebenso wichtig wie die Fähigkeit, sich über lange Zeit zu motivieren.

"Rückkehrer" müssen auch das universitäre Lernen wieder lernen: "Ich erlebe oft, dass Studierende, die nach Jahren für ihren Master zurückkommen, Schwierigkeiten haben, wenn sie für Klausuren auswendig lernen müssen", so Klose.

BAföG gibt’s nicht

Auch in Sachen Studienförderung kann beim Teilzeitstudium einiges anders sein. Wer nicht gerade das große Geld neben der Studiererei verdient, muss bedenken, dass es dann zum Beispiel kein BAföG gibt. "Damit wird nur ein Studium finanziert, das offiziell in Vollzeit absolviert wird", erklärt Nicolai Preuße, Referatsleiter Studienfinanzierung beim Deutschen Studentenwerk. Ein Teilzeitstudium sei generell nicht förderungswürdig. "Dadurch wird man letztlich ins inoffizielle Teilzeitstudium gedrängt, was dann hinterher im Lebenslauf schlecht aussehen kann", sagt Frank Ziegele.

Beim Kindergeld hingegen gibt es keinen Unterschied. "Wichtig für den Anspruch ist grundsätzlich der Studentenstatus, das Alter und dass man nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet", so Preuße. Er gibt aber zu bedenken, dass man generell prüfen müsse, ob man im Master überhaupt noch kindergeldberechtigt sei.

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