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  1. #1
    Spastakus ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    17

    Frage DSL Vertrag vorzeitig kündigen???

    Hallo,
    nach einer Umstellung auf einen anderen Tarif habe ich bei AOL nun noch einen 12-monatigen Vertrag über DSL-Anschluss und Flat laufen.
    Nun möchte ich vorzeitig meine Wohnung samt Telefonanschluss kündigen, da es im Sommer für ein Jahr ins Ausland gehen soll.
    Kann man den Vertrag deswegen vorzeitig beenden?

    Gruß

    Spastakus

  2. #2
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    06.01.2004
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    Zitat Zitat von Spastakus
    nach einer Umstellung auf einen anderen Tarif habe ich bei AOL nun noch einen 12-monatigen Vertrag über DSL-Anschluss und Flat laufen.
    Nun möchte ich vorzeitig meine Wohnung samt Telefonanschluss kündigen, da es im Sommer für ein Jahr ins Ausland gehen soll.
    Kann man den Vertrag deswegen vorzeitig beenden?
    Mal provokativ gefragt: warum sollte es AOL interessieren, dass Du ins Ausland umziehst? Du hast einen Vertrag mit denen geschlossen, der noch 12 Monate läuft und den musst Du erfüllen. Du kannst natürlich mal anfragen, ob sie Dir eventuell als Kulanz 6 Monate erlassen, wenn Du geschickt argumentierst (Wechsel ins Ausland beruflich erzwungen etc.). Falls sie Dir Hardware subventioniert haben kann es auch sein, dass sie Dir als Deal anbieten, Dich aus dem Vertrag zu lassen, wenn Du für die Hardware eine Ablöse zahlst. Das musst Du aber alles mit der AOL-Kundenbetreuung aushandeln. Einfach kündigen wird von denen zu Recht als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgefasst - also zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.

    P.

  3. #3
    Avatar von SummaCumLaude
    SummaCumLaude ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    01.03.2006
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    1.053
    Doch, wenn ich mich recht erinnere ist ein Umzug in ein Gebiet ausserhalb des Anbietungsraumes der Dienstleistung (hier der DSL Anschluss) ein Grund für ein außerordentliches Kündigungsrecht.

    Der Grund (etwas laienhaft wiedergegeben): Es ist nicht zumutbar wegen des Vertrages nicht wegzuziehen. Der Anbieter kann seiner vertraglichen Verpflichtung (DSL zugänglich zu machen) am neuen Wohnort allerdings nicht nachkommen (bzw. hat kein Interesse das zu evt. Mehrkosten zu tun). Somit wird der Vertrag einseitig nicht erfüllt und das Kündigungsrecht für den Nutzer entsteht.

  4. #4
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
    Beiträge
    2.726
    Zitat Zitat von SummaCumLaude
    Der Grund (etwas laienhaft wiedergegeben): Es ist nicht zumutbar wegen des Vertrages nicht wegzuziehen. Der Anbieter kann seiner vertraglichen Verpflichtung (DSL zugänglich zu machen) am neuen Wohnort allerdings nicht nachkommen (bzw. hat kein Interesse das zu evt. Mehrkosten zu tun). Somit wird der Vertrag einseitig nicht erfüllt und das Kündigungsrecht für den Nutzer entsteht.
    Das wäre ja schön, dann hätte man nicht das Problem, weiterhin seinen DSL-Anschluß zahlen zu müssen wenn man von der Stadt aufs Dorf umzieht .

    Ich kenne die AGB von AOL nicht, aber in den Vertragsbedingungen muss dieser Fall ja geregelt sein, wann gekündigt werden darf. Ein Umzug ist Privatangelegenheit des Nutzers, und er kann ja auch umziehen wie er will. Er hat aber auch einen Vertrag über eine bestimmte Zeit geschlossen und dafür vom Anbieter eine bestimmte Gegenleistung erhalten, wenn er sich nicht hat über den Tisch ziehen lassen - z.B. subventionierte Hardware.

    P.

  5. #5
    Avatar von SummaCumLaude
    SummaCumLaude ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    01.03.2006
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    1.053
    Zitat Zitat von Paracelsus
    Das wäre ja schön, dann hätte man nicht das Problem, weiterhin seinen DSL-Anschluß zahlen zu müssen wenn man von der Stadt aufs Dorf umzieht .

    Ich kenne die AGB von AOL nicht, aber in den Vertragsbedingungen muss dieser Fall ja geregelt sein, wann gekündigt werden darf. Ein Umzug ist Privatangelegenheit des Nutzers, und er kann ja auch umziehen wie er will. Er hat aber auch einen Vertrag über eine bestimmte Zeit geschlossen und dafür vom Anbieter eine bestimmte Gegenleistung erhalten, wenn er sich nicht hat über den Tisch ziehen lassen - z.B. subventionierte Hardware.

    P.
    Wie gesagt, wenn man in eine Region zieht, wo der Provider seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann: erst gütlich versuchen, sonst Frist für die Dienstleistungserbringung setzen und danach ausserordentlich kündigen.
    Wie das mit dem Rückkauf der Subventionen durch den Kunden geregelt wird ist aber nochmals eine andere Diskussion.

    PS: Ersteres habe ich bei Vertragsabschluss explizit gefragt (wegen Umzug ins Ausland). Dieses Recht lässt sich mit einer ähnlichen Argumentation übrigens auch auf z.B. FitnessClub Mitgliedschaften anwenden...

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