26*7 kann man auch gerade selbst so ausrechnen und kommt erstaunlicherweise auf 182 Tage, selbst ohne Taschenrechner. Das muss man nicht irgendwo lesen. Und schon gar nicht mit so vielen Fragezeichen anzweifeln. Anderenfalls fehlt einem vielleicht die Befähigung zum Studium.Zitat von Mike
Ansonsten macht ihr es Euch aber auch reichlich leicht. Erstmal anfangen zu arbeiten, ohne sich richtig zu informieren und dann ein Forum anbetteln, um Euch aus der Falle zwischen Nachzahlungen und Sozialversicherungsbetrug zu befreien. Wie wäre es, wenn man vor Aufnahme der Tätigkeit mal bei den Beratungsservice seiner Krankenversicherung oder auch der Arbeitsagentur aufsucht und sich über die gesetzlichen Regelungen zur Sozialversicherung, informiert?
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15-07-2008 23:38 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Über 26 Wochen im Jahr arbeiten
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der 26-Wochen Regelung für Studenten.
Ich habe jetzt 6 Monate jede Woche 2 Tage gearbeitet und das
sozialversicherungsfrei mit der 50 Tage Regelung.
Jetzt möchte mich der Arbeitgeber weiter beschäftigen, das geht aber wohl nur,
wenn er die kompletten Beiträge der letzen 6 Monate zahlt.
Frage: Ist es möglich, über die 26 Wochen hinaus zu arbeiten ohne den Studentenstatus zu verlieren. Habe gelesen, dass die 26 Wochen = 182 Tage sind???
Ich habe aber nur 50 Tage gearbeitet. Wie ist es, wenn zwischendurch Vorlesungsfreie Zeit ist? Wird das nicht berücksichtigt?
Wäre über eine Rückmeldung sehr froh.
Grüße
Mike
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16-07-2008 09:30 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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16-07-2008 09:35 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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danke für deine antwort, die leider hier keinem etwas bringt.
außerdem habe ich mich informiert. man kann nur nicht immer alle eventualitäten berücksichtigen. schade, wenn man eine ernst gemeinte frage in so einem forum stellt und solche antworten bekommt.
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25-07-2008 17:07 #4
"Student" (20-79 Beiträge)
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Auch wenns nicht hierzu gehört muss ich Mike da zustimmen! Kannst deine Aggressionen bitte woanders aulassen? Das nervt...
Und helfen tut es leider auch niemandem.
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25-07-2008 17:30 #5
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Die Diskussion ist zwar hier irgendwie falsch angesiedelt, weil es nichts mit "Down Under" (=Australien!) zu tun hat, aber die Lösung des Problems liegt auf der Hand:
26x2=52. Damit hast Du Deine 52 Tage für einen "kurzfristigen Minijob", der komplett abgabenfrei ist, für dieses Kalenderjahr ausgefüllt.
Korrekt, denn es muss ja dann von einer Dauerbeschäftigung ausgegangen werden. Die ist dann (unter 400 EUR/Monat) pauschalabgabepflichtig oder voll SV- und ggf. sogar steuerpflichtig (über 400 EUR/Monat).
Also, bei den kurzfristigen Minijobs gilt folgendes:
a. Allgemeines
Bei kurzfristigen Minijobs werden keine Pauschalabgaben fällig, wenn die Beschäftigung in einem Kalenderjahr auf zwei Monate oder insgesamt höchstens 50 Arbeitstage befristet ist. Dabei wird die Bemessung nach zwei Monaten nur dann herangezogen, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Tage pro Woche arbeitet. Ansonsten wird die Prüfung, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, anhand der 50 Tage-Regelung durchgeführt.
Nachzulesen bei Minijob und geringfügige Beschäftigung, Punkt 3.
Du kannst 52 Wochen im Jahr arbeiten, ohne den Studentenstatus zu verlieren, nur sind dann eben wie bei jedem Arbeitnehmer Sozialabgaben fällig. Als Student darfst Du während der Vorlesungszeit max. 20h/Woche und 80h/Monat arbeiten, um noch den SV-rechtlichen Studentenstatus zu halten und während der vorlesungsfreien Zeit so viel Du magst - Achtung: BaföG- oder Kindergeldgrenzen beachten!
Dabei zahlst Du bei
- <400 EUR/Monat gar keine Abgaben (Dein AG zahlt pauschal 25%), erwirbst aber auch keine SV-Ansprüche
- 400-800 EUR stetig ansteigende SV-Abgaben
- ab 800 EUR volle SV-Abgaben und auch Steuern (bin gerade nicht ganz sicher, aber da ungefähr liegt auch die Grenze für Steuern. Kann auch ca. 850 EUR sein)
Qunitessenz: Lesen bildet, auf das Geschwätz einiger Leute sollte man nicht hören und im Zweifel fragt man jemanden, der sich mit der Materie auskennt. Daher sind auch all meine Angaben ohne Gewähr.
Falls das Ganze jetzt doch für Australien gefragt war und dort auch eine 50-Tage-Regelung gilt, bitte ich, meinen Beitrag komplett zu ignorieren. Er gilt für Deutschland.
P.Geändert von Paracelsus (25-07-2008 um 17:33 Uhr)
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