UNI-Forum

Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    Mike79 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    15.07.2008
    Beiträge
    3

    Über 26 Wochen im Jahr arbeiten

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der 26-Wochen Regelung für Studenten.
    Ich habe jetzt 6 Monate jede Woche 2 Tage gearbeitet und das
    sozialversicherungsfrei mit der 50 Tage Regelung.
    Jetzt möchte mich der Arbeitgeber weiter beschäftigen, das geht aber wohl nur,
    wenn er die kompletten Beiträge der letzen 6 Monate zahlt.

    Frage: Ist es möglich, über die 26 Wochen hinaus zu arbeiten ohne den Studentenstatus zu verlieren. Habe gelesen, dass die 26 Wochen = 182 Tage sind???
    Ich habe aber nur 50 Tage gearbeitet. Wie ist es, wenn zwischendurch Vorlesungsfreie Zeit ist? Wird das nicht berücksichtigt?

    Wäre über eine Rückmeldung sehr froh.

    Grüße
    Mike

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.634
    Zitat Zitat von Mike
    Habe gelesen, dass die 26 Wochen = 182 Tage sind???

    Grüße
    Mike
    26*7 kann man auch gerade selbst so ausrechnen und kommt erstaunlicherweise auf 182 Tage, selbst ohne Taschenrechner. Das muss man nicht irgendwo lesen. Und schon gar nicht mit so vielen Fragezeichen anzweifeln. Anderenfalls fehlt einem vielleicht die Befähigung zum Studium.

    Ansonsten macht ihr es Euch aber auch reichlich leicht. Erstmal anfangen zu arbeiten, ohne sich richtig zu informieren und dann ein Forum anbetteln, um Euch aus der Falle zwischen Nachzahlungen und Sozialversicherungsbetrug zu befreien. Wie wäre es, wenn man vor Aufnahme der Tätigkeit mal bei den Beratungsservice seiner Krankenversicherung oder auch der Arbeitsagentur aufsucht und sich über die gesetzlichen Regelungen zur Sozialversicherung, informiert?

  3. #3
    Mike79 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    15.07.2008
    Beiträge
    3
    danke für deine antwort, die leider hier keinem etwas bringt.

    außerdem habe ich mich informiert. man kann nur nicht immer alle eventualitäten berücksichtigen. schade, wenn man eine ernst gemeinte frage in so einem forum stellt und solche antworten bekommt.

  4. #4
    Ersti ist offline "Student" (20-79 Beiträge)
    Registriert seit
    24.07.2008
    Beiträge
    47
    Auch wenns nicht hierzu gehört muss ich Mike da zustimmen! Kannst deine Aggressionen bitte woanders aulassen? Das nervt...
    Und helfen tut es leider auch niemandem.

  5. #5
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
    Beiträge
    2.724
    Die Diskussion ist zwar hier irgendwie falsch angesiedelt, weil es nichts mit "Down Under" (=Australien!) zu tun hat, aber die Lösung des Problems liegt auf der Hand:

    Zitat Zitat von Mike79 Beitrag anzeigen
    Ich habe jetzt 6 Monate jede Woche 2 Tage gearbeitet und das sozialversicherungsfrei mit der 50 Tage Regelung.
    26x2=52. Damit hast Du Deine 52 Tage für einen "kurzfristigen Minijob", der komplett abgabenfrei ist, für dieses Kalenderjahr ausgefüllt.

    Zitat Zitat von Mike79 Beitrag anzeigen
    Jetzt möchte mich der Arbeitgeber weiter beschäftigen, das geht aber wohl nur, wenn er die kompletten Beiträge der letzen 6 Monate zahlt.
    Korrekt, denn es muss ja dann von einer Dauerbeschäftigung ausgegangen werden. Die ist dann (unter 400 EUR/Monat) pauschalabgabepflichtig oder voll SV- und ggf. sogar steuerpflichtig (über 400 EUR/Monat).

    Zitat Zitat von Mike79 Beitrag anzeigen
    Frage: Ist es möglich, über die 26 Wochen hinaus zu arbeiten ohne den Studentenstatus zu verlieren. Habe gelesen, dass die 26 Wochen = 182 Tage sind???
    Also, bei den kurzfristigen Minijobs gilt folgendes:
    a. Allgemeines
    Bei kurzfristigen Minijobs werden keine Pauschalabgaben fällig, wenn die Beschäftigung in einem Kalenderjahr auf zwei Monate oder insgesamt höchstens 50 Arbeitstage befristet ist. Dabei wird die Bemessung nach zwei Monaten nur dann herangezogen, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Tage pro Woche arbeitet. Ansonsten wird die Prüfung, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, anhand der 50 Tage-Regelung durchgeführt.

    Nachzulesen bei Minijob und geringfügige Beschäftigung, Punkt 3.

    Du kannst 52 Wochen im Jahr arbeiten, ohne den Studentenstatus zu verlieren, nur sind dann eben wie bei jedem Arbeitnehmer Sozialabgaben fällig. Als Student darfst Du während der Vorlesungszeit max. 20h/Woche und 80h/Monat arbeiten, um noch den SV-rechtlichen Studentenstatus zu halten und während der vorlesungsfreien Zeit so viel Du magst - Achtung: BaföG- oder Kindergeldgrenzen beachten!

    Dabei zahlst Du bei
    - <400 EUR/Monat gar keine Abgaben (Dein AG zahlt pauschal 25%), erwirbst aber auch keine SV-Ansprüche
    - 400-800 EUR stetig ansteigende SV-Abgaben
    - ab 800 EUR volle SV-Abgaben und auch Steuern (bin gerade nicht ganz sicher, aber da ungefähr liegt auch die Grenze für Steuern. Kann auch ca. 850 EUR sein)

    Qunitessenz: Lesen bildet, auf das Geschwätz einiger Leute sollte man nicht hören und im Zweifel fragt man jemanden, der sich mit der Materie auskennt. Daher sind auch all meine Angaben ohne Gewähr.

    Falls das Ganze jetzt doch für Australien gefragt war und dort auch eine 50-Tage-Regelung gilt, bitte ich, meinen Beitrag komplett zu ignorieren. Er gilt für Deutschland.

    P.
    Geändert von Paracelsus (25-07-2008 um 17:33 Uhr)

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