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  1. #1
    Spastakus ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Frage Studiengebühren! Fakten? Übergehen?

    Hallo,
    ich studiere zur Zeit im 2ten Semester in Siegen (NRW) BWL.
    Also ist es bei mir noch lange nicht so weit, dass ich Studiengebühren zahlen müsste. Das kann ja aber mal schnell passieren .

    Einge Fragen habe ich aber noch dazu, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

    1.) Wie verhält es sich mit der 1,5 fachen Zeit? Bei meinen 9 Semstern würde da ja ein Guthaben von 5 Semestern (es soll ja aufgerundet werden) geben, dennoch soll man bei uns "angeblich" ab dem 12ten Zahlen müssen.

    2.) Was ist mit einem Auslandssemster an einer europäischen Uni, wird das angerechnet.

    3.) Stimmt es das man die Studiengebühren mit einer Begnadigung übergehen kann? Angeblich wenn man Minderjährige Kinder hat oder laut "unserer Asta" wenn einem monatlich weniger als ~690 Euro zur Verfügung stehen (aber das dürfte ja auf fast jeden zutreffen).

    Schönen Gruß

    SpAsTaKuS

  2. #2
    Unregistriert Gast
    Du glaubst doch nicht etwa das du für BWL länger als 9 Semester brauchst ?

  3. #3
    Spastakus ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    17
    Hallo,
    ich denke doch das man > als 9 Semester mit den Grundprinzipien vereinbaren kann. Zum Beispiel nach dem Maximalprinzip, mit dem möglichst geriningsten Einsatz den größten Ertrag erwirtschaften.
    Das bezieht sich aber bei mir nicht nur auf die Uni, nebenbei will ich mir noch eine Existenz aufbauen, damit ich nicht nach dem Studium mit leeren Händen da stehe und das kostet nunmal Zeit, und die Oppurtunitäskosten gehen nun mal zum Teil auf das Konto der Studienzeit.

  4. #4
    wurstwolf Gast
    Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind Studierende, die

    (...)

    3. ein nicht in der Regelstudienzeit berücksichtigtes integriertes Praxis-/Auslandssemester ableisten;
    http://www2.uni-siegen.de/studium/studienkonten/

    Vielleicht hilft dir das ja weiter, die Siegener Uniseite ist ja echt bekloppt unübersichtlich aufgebaut...

  5. #5
    Avatar von Mister_Crac
    Mister_Crac ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von Andy
    add 3) Begnadigungen bei den Studiengebühren gibt es nicht. Es gibt lediglich die Möglichkeit, das "Konto" um zwei Semester zu erhöhen, wenn du zum Beispiel eines oder mehrere minderjährige Kinder hast.
    In Baden-Württemberg ist es so, daß man 2 Bonus-Semester bekommt, wenn man sich im AStA und/oder in der Fachschaft engagiert hat; man muß dafür aber offizielles Mitglied sein (also demokratisch von der Studierendenschaft gewählt).
    Heißt also, man hat noch zwei Semester länger Zeit bevor man dann die Langzeitstudiengebühr bezahlen muß.

    @Andy: Ich denke es heißt "ad 1" und nicht "add 1", da es lateinischen Ursprungs ist.

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