Solange du dich nur beworben und nicht eingeschrieben hast, hast du auch noch kein Hochschulsemester "angesammelt". Ein "Orientierungssemester" gibt's nicht (jedenfalls in BaWü nicht). Sobald du eingeschrieben bist, wird das Semester auf jeden Fall zu deiner Gesamtstudienzeit voll angerechnet. Daß man (Verwaltungs-) Gebühren zahlen muß, wenn man den Studiengang wechselt, kann schon möglich sein.Zitat von Dagobert
Thema: Studienwechsel und Gebühren
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27-09-2004 17:24 #1
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Studienwechsel und Gebühren
Hallo. Hatte mich zum Wintersemester für ein paar Studiengänge beworben, die mich überhaupt nicht interessieren, nur um das Semesterticket für Berlin zu erhalten. Bis zum Sommer wollte ich dann etwas richtiges gefunden haben. Nun habe ich leider trotzdem nur Absagen bekommen. Freundin meiner Mutter meinte aber, ich könne froh sein dass ich mich noch nicht eingeschrieben habe, da sonst nach einem Wechsel eine menge Gebühren auf mich zukommen würde. Was stimmt nun? Gilt nicht ein "verschwendetes" Semester erstmal als Orientierungssemester?
Freue mich auf Antworten, Dagobert.
PS. Mit dem Bafög wede ich keine Probleme haben, da ich sowieso nichts bekomme
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27-09-2004 18:06 #2mac78 Gast
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28-09-2004 13:55 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Erstmal Danke für die Antwort. Die Verwaltungsgebühren für einen Wechsel werden ja nicht allzuviel sein. Worauf ich hinaus will ist, das die Studiengebühren (also nicht die Standartgebühren wie Semesterbeiträge fürs Ticket...) nach einem Wechsel sich erst am Ende bemerkbar machen, wenn man die Regelstudienzeit überschreitet und nicht nach dem ersten Semester nach einem Wechsel. Stimmt das so? Weiss jemand wie das genau in Berlin aussieht?
Grüsse, Dagobert.
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28-09-2004 14:13 #4mac78 GastIn BaWü werden Langzeitstudiengebühren (andere gibt's im Moment nicht) generell erst ab dem 14. Semester erhoben. Dazwischen kann man den Studiengang wechseln, ohne zusätzlich (außer den Verwaltungskosten) zur Kasse gebeten zu werden.
Zitat von Dagobert
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28-09-2004 15:09 #5
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Hi,
also bei uns in rlp ist es so, dass, sollte man nach dem 2. semester wechseln, die ersten beiden semester unberücksichtigt bleiben und man diese nicht berechnet bekommt.
ist aber von bundesland zu bundesland verschieden..
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