gibt es 2 Arten von Verträgen für nicht-Drittmittelbesetzte Stellen:
HIWI: € 5,11
Tutor: € 10,23
Angabe ist Lohn für 3/4 (Uhr)Stunde, derzeitiger Stand für bayr. FHs
Thema: Bezahlung von Werkstudenten
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14-10-2004 21:50 #1Unregistriert Gast
Bezahlung von Werkstudenten
Kann mir jemand sagen, in welchem Bereich üblicherweise der Stundenlohn von Werkstudenten liegt, wenn sie an der Uni oder vergleichbaren Forschungsinstituten angestellt sind?
Gibt es da eine Richtlinie?
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07-03-2006 14:17 #2
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07-03-2006 15:01 #3
"Doktor" (300-499 Beiträge)
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Ich denke, die Natur eines Werkvertrages ist, dass für die Erstellung des Werks
ein Gesamthonorar vereinbahrt wird und kein einzelner Stundenlohn. Bei einem solchen
Vertrag solltest du bedenken, dass du ihn dann als Selbständiger ausführst und
diverse Risiken und Kosten einberechnen musst. Wenn du nie selbständig gearbeitest
hast, würde ich die Finger von Werkverträgen lassen. Zu bedenkende Probleme sind:
- Produkthaftung/Garantie für das erstellte Werk, Folgekosten für Mängelbehebung
- Risiko durch sich ändernde oder unklare Anforderungen an das Werk
- Fehleinschätzung der benötigten Zeit
- Konventionalstrafen bei Ueberschreiten der Lieferzeit
- Gewerbeanmeldung/Gewerbesteuer bei Selbständigen
- Probleme mit Scheinselbständigkeit
Ich bin selbst in der Softwareentwicklung als Selbständiger und lehne Werkverträge
strikt ab - sie übervorteilen dich in der Regel.
Grundsätzlich: Schlage als Selbständiger mindestens 50% auf das Gehalt eines
Angestellten. Für einen Werkvertrag schlag nochmals 20%-30% Risikozuschlag
drauf. Darauf kommt dann nochmals die Mehrwertsteuer.
Beispiel: Ein Angestellter bekommt 10,- Euro/h. Du schätzt, du brauchst 100h.
Der Angestellte läge dann bei 1000 Euro, der Selbständige bei 1500 Euro (netto).
Den Werkvertrag würde ich dann für 1950 Euro (netto) anbieten bzw. 2262 EUR
incl. 16% Mwst. Runtergerechnet auf die Stunde wäre dies 19,50 bzw. 22,62 EUR,
also ca. das Doppelte.
Schreib mal, was du machen sollst.-
--- Du bist Deutschland !
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07-03-2006 15:15 #4
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@ Snaggy: Du kannst ja so rechnen, aber es trifft das Thema nicht ganz, was Du schreibst. Werkstudenten ist der weitverbreitete Begriff für den Studenten, der sich sein Salär durch (hilfswissenschaftliche) Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung außerhalb der Universität aufbessert. Das hat nichts mit Werkverträgen zu tun.
Der Status "Werkstudent" bestimmt auch die Versicherungspflichten in der Sozialversicherung. Im allgemeinen bleibt man, soweit unter 20 h in der Woche tätig und damit noch als Vollzeitstudent anerkannt, in der studentischen oder der Familienkrankenversicherung (wenn unter 25 Jahre). Auch leistet man keine Beträge in die Arbeitslosenversicherung, sondern nur zur Rentenversicherung. Dabei kann man sich, sofern der Lohn zwischen 400 und 800 Euro im Monat liegt, die so genannte Gleitzone, entscheiden, den Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung voll zu bezahlen und somit volle Ansprüche zu erwerben.
Tigger hat hier ja schon ein paar Lohnzahlen genannt. Mich wundert, dass in Bayern offenbar keine Stundenlöhne sondern solche für 3/4 Stunden in den Verträgen stehen. Anderswo wird bei der Entlohung studentischer Hilfskräfte danach unterschieden, ob diese das Vordiplom oder eine andere Zwischenprüfung bereits bestanden haben oder noch nicht. Je nachdem unterscheidet sich die Entlohnung. Mit genauen und aktuellen Zahlen kann ich allerdings nicht (mehr) dienen.
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07-03-2006 16:38 #5Goa! Gast
Ich kenne mich mit der Berechnung auch nicht aus. Aber in Hannover bekommt ein HiWi 7,72Euro die Stunde.
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