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  1. #1
    Unregistriert Gast

    Studium/Heirat

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage, bin noch Studentin und werde im November heiraten.
    Habe neben dem Studium einen 20 Stunden Job, Lohnsteuerklasse I als Werksstudent lohnsteuerfrei.
    Nach der Hochzeit werde ich in Lohnsteuerklasse V wechseln, heißt das bei der Einkommensteuererklärung das für mich rückwirkend auch Steuerklasse V veranlagt wird, wird mir also rückwirkend auf das komplette Jahr Lohnsteuer erhoben?
    Ich hoffe, da kennt sich jemand besser aus, als ich..

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Nadine

  2. #2
    Unregistriert Gast
    Das ging ja fix...
    Bist Du sicher, auch nicht bei gemeinsamer Veranlagung?

  3. #3
    Unregistriert Gast
    Aber als verheirateter Student bin ich doch dann sowohl in Lohnsteuerklasse IV, wie auch in V ganz normal lohnsteuerpflichtig, oder?

  4. #4
    Unregistriert Gast
    Kannst ja die Hochzeit verschieben. Im Zusammenleben ändert sich ja nix

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