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  1. #1
    Unregistriert Gast

    Frage Studienmaterialien steuerlich absetzbar?

    Ich bin Informatik-Student, Erststudium, 3. Semester. Unbestritten also, dass ich da nen Computer brauch, somit müsste der sich doch steuerlich irgendwie abschreiben lassen, oder? Der Bundesfinanzhof hat schließlich entschieden, dass auch im Erststudium Werbungskosten angesetzt werden können.

    Konkret also: ich hab diesen Sommer Ferienjob gemacht, ca. 1400 EUR verdient.

    Wie stehts da mit den Chancen, einen Laptop absetzen zu können?
    Und wie sieht es mit Fachbüchern und Fahrtkosten zur Uni aus?

  2. #2
    hanuta Gast
    Ganz spontan wuerd ich sagen, vergiss es, den Computer kannst du nie und nimmer absetzen, weil du ihn mit Sicherheit auch privat nutzt, er bei dir daheim steht, ...

    Anders bei Fachbuechern, deren Kosten bekommst du zurueckerstattet, genauso einen bestimmten Prozentsatz von den Fahrten, die du z.B. zu deinen Eltern ins 400km entfernte Dorf machst (so hab ich's jedenfalls von meiner Mutter Erklaerung in Erinnerung). Auch die Kosten fuer Vorlesungsverzeichnis, Skripte vom Prof etc. kannst du mit Beleg zurueckbekommen. Generell gilt, Werbungskostenpauschale immer in voller Hoehe anfuehren, alles darueber hinaus muss mit Quittungen belegt werden.

    Dein Einkommen durch den Ferienjob hat mit den Werbungskosten nix zu tun, das hat nur Auswirkungen auf Kindergeld etc. (wenn du ueber die Grenze kommst).

  3. #3
    Unregistriert Gast
    Zitat Zitat von hanuta
    Ganz spontan wuerd ich sagen, vergiss es, den Computer kannst du nie und nimmer absetzen, weil du ihn mit Sicherheit auch privat nutzt, er bei dir daheim steht, ...[...]
    auch nicht anteilig?



    und hey, selbst private nutzung des rechners bedeutet doch nur weiterbildung im studienbereich...übung macht den meister und so

  4. #4
    Avatar von Sila
    Sila ist offline "Doktorand" (150-299 Beiträge)
    Registriert seit
    29.11.2003
    Beiträge
    164
    Also wenn diese 1400 Euro das Einzige ist, was Du in diesem Jahr verdient hast, dann bekommst Du die gesamte bezahlte Lohnsteuer raus. Da mußt Du überhaupt nix anrechnen.
    Das kommt erst in Frage bei einem Jahreseinkommen um die 7000 Euro oder so

    Material, Schulgeld oder Fahrtwegekosten die für die Ausbildung anfallen ist grundsätzlich schon anrechenbar, wird aber glaub ich zuerst pauschal mit Werbungskosten angerechnet.
    Wenn man diese Grenze überschreitet ( weiß grad nicht, wie hoch die momentan ist) muß man es mit einzelnen Belegen beweisen.

    Aber ich bin sicher, da gibt es im Netz jede Menge Seiten...
    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
    Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    -Descartes-
    -

  5. #5
    rejver ist offline "Student" (20-79 Beiträge)
    Registriert seit
    10.10.2004
    Beiträge
    57
    natürlich lässt sich der PC (ein Laptop erst recht) absetzen.
    Dazu muß man aber folgendes wissen:
    - PCs/Laptops werden auf 3 Jahre abgeschrieben (also pro Jahr kannst Du nur ein Drittel des Kaufpreises angeben)
    - Die Werbungskostenpauschale beachten. Liegen Deine gesamten Ausgaben
    unter dieser Pauschale (ca. 1000 Euro), dann lohnt sich die Mühe nicht, da Du die Werbungskostenpauschale ohne Belege angeben kannst.
    - Bei Deiner Einkommenhöhe bekommst Du sowieso die Steuern zurück, also auch wenn Du über die Werbungskostenpauschale kommst -> lass es sein oder Du willst Dir und dem Finanzamt unnötig Arbeit machen

    Was anderes wäre wenn Du auf Rechnung arbeiten würdest (Gewerbeschein z.B.). Da lohnt sich auch nur jeden Cent-Beleg zu sammeln denn dieser schmälert Deinen Gewinn. Besonders interessant wird es wenn Du quasi ins Minus kommst (Also höhere Ausgaben als Gewinn). Dann wird der negative Betrag mit den positiven sonstigen Einkünften verrechnet.

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