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  1. #1
    PeterS Gast

    negativer Bescheid weil Studigebühren nicht angegeben--nachreichen--Widerpruch nötig?

    Hallo Zusammen,

    habe Ende November einen negativen Auslands-Bafoeg-Bescheid bekommen, was mich sehr gewundert hat, ..., auf Nachfrage bei der Behörde, wurde mir gesagt, dies sei dadurch erklärbar, dass ich die Studiengebühren im Ausland nicht geltend gemacht habe...folglich soll ich beweißen, dass ich mich in meinem Studienland (England) vergeblich um einen Erlass von Studi-Gebühren bemüht habe...
    Da ich denke, dass dieser Prozess (Antrag bei der engl. Behörde) auch wieder einige Zeit dauern wird, wollte ich fragen, ob ich bis dahin gegen meinen dt. negativen Bafoeg-Bescheid Widerspruch (innerhalb eines Monats) einlegen muss, um evtl. doch noch eine Chance auf Auslandsbafoeg zu haben?

  2. #2
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.12.2003
    Beiträge
    2.761
    Gegen falsche Bescheide immer Widerspruch einlegen. Nur so läßt sich die bürokratische Maschinerie bremsen und mal jemand zum menschlichen Nachdenken zwingen.

  3. #3
    PeterS Gast
    also auch Widerspruch wenn der Fehler eigentlich meinerseits lag, da ich vergessen hatte, bestimmte Sachen (Studigebühren) geltend zu machen ...???

  4. #4
    Unregistriert Gast
    Ja! Schliesslich hast Du ja einen negativen Bescheid bekommen, der sonst wirksam wird.

    Widerspruch ...
    Begruendung ...
    ... Unterlagen werden nachgereicht ...

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