Gegen falsche Bescheide immer Widerspruch einlegen. Nur so läßt sich die bürokratische Maschinerie bremsen und mal jemand zum menschlichen Nachdenken zwingen.
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25-12-2004 19:25 #1PeterS Gast
negativer Bescheid weil Studigebühren nicht angegeben--nachreichen--Widerpruch nötig?
Hallo Zusammen,
habe Ende November einen negativen Auslands-Bafoeg-Bescheid bekommen, was mich sehr gewundert hat, ..., auf Nachfrage bei der Behörde, wurde mir gesagt, dies sei dadurch erklärbar, dass ich die Studiengebühren im Ausland nicht geltend gemacht habe...folglich soll ich beweißen, dass ich mich in meinem Studienland (England) vergeblich um einen Erlass von Studi-Gebühren bemüht habe...
Da ich denke, dass dieser Prozess (Antrag bei der engl. Behörde) auch wieder einige Zeit dauern wird, wollte ich fragen, ob ich bis dahin gegen meinen dt. negativen Bafoeg-Bescheid Widerspruch (innerhalb eines Monats) einlegen muss, um evtl. doch noch eine Chance auf Auslandsbafoeg zu haben?
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26-12-2004 00:23 #2
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26-12-2004 11:52 #3PeterS Gast
also auch Widerspruch wenn der Fehler eigentlich meinerseits lag, da ich vergessen hatte, bestimmte Sachen (Studigebühren) geltend zu machen ...???
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27-01-2005 16:50 #4Unregistriert Gast
Ja! Schliesslich hast Du ja einen negativen Bescheid bekommen, der sonst wirksam wird.
Widerspruch ...
Begruendung ...
... Unterlagen werden nachgereicht ...


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