Ich bitte doch darum, nicht immer weiter fehlerhafte oder falsche Berichte zu verbreiten.Zitat von Redaktion
Dem Bundesverfassungsgericht obliegt überhaupt nicht die Aufgabe, über den Sinn oder Unsinn von Studiengebühren zu entscheiden, noch darüber ob und bis zu welcher Höhe solche erhoben werden können. Darüber hat es auch nicht entschieden. Es hat allein klargestellt, daß es dem Bund an der nötigen (alleinigen) Gesetzgebungskompetenz für die letzten Änderungen des Hochschulrahmengesetzes fehlte.
Die beanstandeten Regelungen fielen vielmehr in die Zuständigkeit der Länder oder wären wenigstens von der Zustimmung des Bundesrates abhängig gewesen.
Ein Studiengebühren-"Verbot" steht indes auch in einigen Landesgesetzen, in Hessen wohl sogar in der Landesverfassung (sagen die Medien, habe es noch nicht prüfen können.)
Was aber heißt Verbot? In Brandenburg steht da, daß Studiengebühren nicht erhoben werden sollen. Ein Satz, der sehr dehnungsfähig ist. Manchmal unterscheiden sich "Wollen" und "Sollen".
Thema: Und jetzt?
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Ergebnis 1 bis 4 von 4
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28-01-2005 08:58 #1
Moderator
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Und jetzt?
Die deutsche Hochschullandschaft steht vor dem größten Umbruch der letzten Jahrzehnte: Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Studiengebühren für verfassungswidrig erklärt.
Hier gibt´s Hintergrundinfos!
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28-01-2005 10:26 #2Unregistriert Gast
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28-01-2005 11:21 #3Elitestudent Gast
Von wegen Rechtsstaat!
Das ist die Dreckskumpanei der Apparatschiks in Schlüsselpositionen des Staates,Irgendwann fliegt denen mal der Kessel um die Ohren!
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28-01-2005 14:38 #4Das ist schon richtig was Du sagst.
Zitat von Unregistriert
Nützen tut es freilich gar nichts; von der Wirkung her ist es so als ob das Bundesverfassungsgericht die Einführung von Studiengebühren erlaubt hätte.


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