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Thema: Und jetzt?

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Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Redaktion ist offline Moderator
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    31.01.2002
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    110

    Frage Und jetzt?

    Die deutsche Hochschullandschaft steht vor dem größten Umbruch der letzten Jahrzehnte: Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Studiengebühren für verfassungswidrig erklärt.

    Hier gibt´s Hintergrundinfos!

  2. #2
    Unregistriert Gast
    Zitat Zitat von Redaktion
    Die deutsche Hochschullandschaft steht vor dem größten Umbruch der letzten Jahrzehnte: Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Studiengebühren für verfassungswidrig erklärt.

    Hier gibt´s Hintergrundinfos!
    Ich bitte doch darum, nicht immer weiter fehlerhafte oder falsche Berichte zu verbreiten.

    Dem Bundesverfassungsgericht obliegt überhaupt nicht die Aufgabe, über den Sinn oder Unsinn von Studiengebühren zu entscheiden, noch darüber ob und bis zu welcher Höhe solche erhoben werden können. Darüber hat es auch nicht entschieden. Es hat allein klargestellt, daß es dem Bund an der nötigen (alleinigen) Gesetzgebungskompetenz für die letzten Änderungen des Hochschulrahmengesetzes fehlte.

    Die beanstandeten Regelungen fielen vielmehr in die Zuständigkeit der Länder oder wären wenigstens von der Zustimmung des Bundesrates abhängig gewesen.

    Ein Studiengebühren-"Verbot" steht indes auch in einigen Landesgesetzen, in Hessen wohl sogar in der Landesverfassung (sagen die Medien, habe es noch nicht prüfen können.)

    Was aber heißt Verbot? In Brandenburg steht da, daß Studiengebühren nicht erhoben werden sollen. Ein Satz, der sehr dehnungsfähig ist. Manchmal unterscheiden sich "Wollen" und "Sollen".

  3. #3
    Elitestudent Gast
    Von wegen Rechtsstaat!
    Das ist die Dreckskumpanei der Apparatschiks in Schlüsselpositionen des Staates,Irgendwann fliegt denen mal der Kessel um die Ohren!

  4. #4
    Avatar von Mister_Crac
    Mister_Crac ist offline Moderator
    Registriert seit
    16.02.2004
    Beiträge
    3.777
    Zitat Zitat von Unregistriert
    Ich bitte doch darum, nicht immer weiter fehlerhafte oder falsche Berichte zu verbreiten.

    Dem Bundesverfassungsgericht obliegt überhaupt nicht die Aufgabe, über den Sinn oder Unsinn von Studiengebühren zu entscheiden, noch darüber ob und bis zu welcher Höhe solche erhoben werden können. Darüber hat es auch nicht entschieden. Es hat allein klargestellt, daß es dem Bund an der nötigen (alleinigen) Gesetzgebungskompetenz für die letzten Änderungen des Hochschulrahmengesetzes fehlte.

    Die beanstandeten Regelungen fielen vielmehr in die Zuständigkeit der Länder oder wären wenigstens von der Zustimmung des Bundesrates abhängig gewesen.
    Das ist schon richtig was Du sagst.

    Nützen tut es freilich gar nichts; von der Wirkung her ist es so als ob das Bundesverfassungsgericht die Einführung von Studiengebühren erlaubt hätte.

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