Hätte mal eine Frage, die ich bisher trotz intensiver Recherche nicht beantworten konnte....sollen die Gebühren "nur" für Studenten bis zum ersten Abschluss oder auch für Promovierende gelten? Bisher war es ja so, dass die Langzeitgebühren nur für Studis galten, die noch keinen Magister/Diplom hatten, als Dotorand musste man sich darum nicht mehr kümmern (zumindest in BaWü und Hamburg, da kenn ich mich aus...). Oder ist das noch gar nicht raus? Hab das Gefühl, dass momentan auf allen Seiten etwas Konfusion herrscht, dabei sollte man doch denken, dass Länder wie BaWü, Bayern und Hamburg längst fertig ausgearbeitete Richtlinien irgendwo in der Schublade haben...oder wird absichtlich noch nichts Konkretes gesagt, um den Widerstand zu erschweren?