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  1. #1
    Unregistriert Gast

    zahlen trotz Krankheit

    Hallo, hätte da ja mal eine Frage:
    Bin ich eigentlich ein isolierter Ausnahmefall, oder gibt es hier noch andere, denen es ähnlich ergeht? :
    Ich studiere an der Uni Hamburg, Regelsemesterzahl eine ganze Weile überschritten, von daher muss ich seit 2 Semestern Gebühren (500 Euro/Semester) zahlen.
    Nun ist die Sache so:
    Erstens: Ich habe das Studium ja begonnen, als es ganz offiziell noch nichts kostete, fertig zu studieren. Hätte es damals schon gehießen "Wenn Sie auch einen berufsqualifizierenden Abschluss von uns kriegen wollen, dann kostet Sie das ab dem soundsovielten Semester 500 Euro", dann wäre das ja okay. Ich hätte die Wahl gehabt. Aber so? Jetzt stehe ich vor der Wahl, schön eifrig zu zahlen (und das ist ein ganz schöner Batzen für mich), oder aber meine Ausbildung ohne Abschluss abbrechen zu müssen und damit unglaublich viel Zeit vergeudet zu haben (stehe kurz vor Abschluss). Ist das nun eigentlich rechtens?
    Zweitens - und darauf bezieht sich meine eingangs gestellte Frage: Ich bin chronisch krank und habe auch ein ärztliches Attest vorgelegt, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass meine chronische Erkrankung sich studienzeitverlängernd auswirkt. Das war den Herrschaften aber egal, ich muss trotzdem zahlen, weil ich mich nicht in der Lage sehe, für sämtliche bisher studierte Semester genaue Krankheitstage und daraus folgende Seminarfehlzeiten etc anzugeben (das ich mir sowas genauestens notieren und merken soll, davon war schliesslich all die Jahre vorher nie die Rede). Da ich im Moment sehr krank bin, kann ich derzeit auch nicht jobben, somit sind die Gebühren noch schwerer für mich zu zahlen. Als ich meine Lage nochmal im persönlichen Gespräch geschildert habe, wurde mir einfach gesagt, wenn mir das nicht gefiele, ich könnte ja prozessieren...Und als ich daraufhin gesagt habe, das mir danach aber gar nicht zumute ist, weil ich eben lebensgefährlich krank und mit meinen ganzen Arztbesuchen und Untersuchungen beschäftigt bin und keine Kraft für irgendwelche Prozesse etc. habe, da hieß es dann netterweise "Na, dann lassen Sie sich doch exmatrikulieren, für alles ist die Uni ja auch nicht zuständig!" (wozu ich aber keine Lust habe, nachdem ich die Hälfte meiner Abschlussprüfungen schon bestens bestanden habe)
    Hat irgendwer hier schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich find's ja echt den Hammer! - Obwohl, am Ende sag ich mir inzwischen, sei's drum, auch wenn unimäßig alle Stricke reissen sollten, dann geht's eben irgendwie anders weiter, it ain't over till it's over...

  2. #2
    Unregistriert Gast

    re: zahlen trotz krankheit

    hallo leidensgenosse
    ich weiss nicht ob du das noch liesst, da du es ja schon vor eineiger zeit geschrieben hast, jedoch mir geht es ganua so. ich war schwer krank, OP dann medizinische Behandlung, dann totoal fertig psychisch physisch. insgesamt 4 semester nicht an der uni wegen krankheit. mein fehler war : hab mich nicht rechtzeitig beurlauben lassen (nicht gemacht, da wie du oben sagst man in solcher Situation überhaupt nicht in der lage ist sich zu beurlauben) . und jetzt gibt es laut studentensekretariat keine möglichkeit die langzeitstudiengebühren noch um die zeit meiner erkrankung aufzuschieben. hier kann ich es ja mal sagen, dass das ein riesieger sauladen ist, aber das wissen sowieso schon die meisten.
    wende dich mal an das deutsche studentenwerk in berlin (tel.: im internet). die waren bisher sehr hilfsbereit, und kümmern sich auch wirklich um deinen fall.
    ich werd hier immer mal wieder vorbeischauen, vielleicht ergibt sich ja was neues.
    viel glück und gesundheitlich alles gute

  3. #3
    Unregistriert Gast
    Hamburg kannste vergessen, versuch an einer richtigen Uni zu studieren.
    Was ich aus Erfahrung berichten kann, ist dass die Uni Hamburg ein "Sauhaufen" ist. Mit Annekdoten könnte ich euch überschütten, vieles würde aber staasanwaltliche Ermittlungen nachsichtragen, zu erschütternd, der Campus lässt grüssen.

    Ole ist bekannterweise über Nacht braun geworden Vielleicht sollte man ihn an Körperhygiene erinnern und dass er nicht so viel über seine Liebespraktiken erzählt.

    Vielleicht würde Hamburg ein flammendes Inferno besser zu Gesicht stehen

  4. #4
    Avatar von Mister_Crac
    Mister_Crac ist offline Moderator
    Registriert seit
    16.02.2004
    Beiträge
    3.777
    Zitat Zitat von Unregistriert
    Erstens: Ich habe das Studium ja begonnen, als es ganz offiziell noch nichts kostete, fertig zu studieren.
    [...]
    Jetzt stehe ich vor der Wahl, schön eifrig zu zahlen (und das ist ein ganz schöner Batzen für mich), oder aber meine Ausbildung ohne Abschluss abbrechen zu müssen und damit unglaublich viel Zeit vergeudet zu haben (stehe kurz vor Abschluss). Ist das nun eigentlich rechtens?
    Natürlich ist das rechtens.
    Es gibt Gesetze (nicht in allen Bundesländern), die besagen dass ein Student ab dem soundsovielten Semester eben die Langzeitstudiengebühr bezahlen muss.

    Sobald ein solches Gesetz rechtmäßig in Kraft tritt, ist man auch davon betroffen.

    Zweitens - und darauf bezieht sich meine eingangs gestellte Frage: Ich bin chronisch krank und habe auch ein ärztliches Attest vorgelegt, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass meine chronische Erkrankung sich studienzeitverlängernd auswirkt.
    In Baden-Württemberg ist es so, dass chronische Krankheit mit ein Grund sein kann, die Langzeitstudiengebühr erlassen zu bekommen. (Vielleicht auch nur zum Teil oder nicht für alle Überziehungs-Semester etc.)
    Es kommt auf den Einzelfall an und muss sicher auch mit Attesten oder Ähnlichem belegt werden.

    Was allerdings das Hamburger Hochschulgesetz dazu sagt, weiß ich nicht. Würde mich aber wundern, wenn zum Thema Krankheit dort gar nichts erwähnt ist? Schau halt mal nach. Zum Beispiel hier:
    http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=802

  5. #5
    Unregistriert Gast
    Zitat Zitat von Unregistriert
    Zweitens - und darauf bezieht sich meine eingangs gestellte Frage: Ich bin chronisch krank und habe auch ein ärztliches Attest vorgelegt, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass meine chronische Erkrankung sich studienzeitverlängernd auswirkt. Das war den Herrschaften aber egal, ich muss trotzdem zahlen, weil ich mich nicht in der Lage sehe, für sämtliche bisher studierte Semester genaue Krankheitstage und daraus folgende Seminarfehlzeiten etc anzugeben (das ich mir sowas genauestens notieren und merken soll, davon war schliesslich all die Jahre vorher nie die Rede). Da ich im Moment sehr krank bin, kann ich derzeit auch nicht jobben, somit sind die Gebühren noch schwerer für mich zu zahlen. Als ich meine Lage nochmal im persönlichen Gespräch geschildert habe, wurde mir einfach gesagt, wenn mir das nicht gefiele, ich könnte ja prozessieren...Und als ich daraufhin gesagt habe, das mir danach aber gar nicht zumute ist, weil ich eben lebensgefährlich krank und mit meinen ganzen Arztbesuchen und Untersuchungen beschäftigt bin und keine Kraft für irgendwelche Prozesse etc. habe, da hieß es dann netterweise "Na, dann lassen Sie sich doch exmatrikulieren, für alles ist die Uni ja auch nicht zuständig!"
    Hallo Kollege,

    ich warte auch nur noch auf meine Unterlagen für die Exmatrikulation. 3 Jahre 20 Stunden gearbeitet, dann chronisch krank geworden inkl. 1-monatigem Krankenhausaufenthalt und Operation, Studiengebühren bezahlen müssen und dann zuviele Klausuren nicht bestanden. Zum BWL-Diplom fehlen mir noch 6 Scheine und die Diplomarbeit.
    Wenigstens habe ich meine Gesundheit in den Griff bekommen und mache an einer Fern-FH noch den Abschluss, ist ja nicht mehr viel.
    Ansonsten habe ich die gleiche Story wie Du.

    Atteste kann man sich auch gleich sparen. Chronische Krankheiten haben immer gewisse Vorlaufzeiten, manchmal über mehrere Jahre in denen man sich ganz langsam einfach "irgendwie schlechter" fühlt. Für die Zeiten kann man schlecht ein Attest holen.

    Viel Glück noch und alles Gute. Es gibt noch ein Leben nach der Uni, auch wenn man sich das manchmal gar nicht vorstellen kann.


    @Mister Crac: zwischen dem, was im Gesetz steht (Papier) und der Praxis sind öfters mal Unterschiede feststellbar.

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