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  1. #1
    Morla Gast

    Zwei Nebenjobs - Steuern zahlen?

    Hallo,

    Habe keine Ahnung, ob mir hier jemand helfen kann, aber vielleicht ist ja ein kleiner Finanzexperte unter euch!

    folgendes Problem:
    bin Studentin, habe seit Januar 05 einen 20h-Nebenjob (monatl.Verdienst ca. 600 €) und nun noch die Möglichkeit einen zweiten Job anzunehmen, der in die Semsterferien fällt. Es handelt sich um Promotion und die Arbeitszeit ist vorwiegend abends und am Wochenende.

    Meine Fragen:

    1. Wenn ich am Jahresende oberhalb der für STudenten steuerfreien Jahres- Einkommensgrenze (7.680 € ??) liege, wie sieht das mit dem Kindergeld aus? Ich kriege Kindergeld eh nur noch bis Juni, dann bin ich 27 Jahre.

    2.Liege ich oberhalb der steuerfreien Jahres-Einkommensgrenze, wird dann nur alles was drüber ist besteuert oder das gesamte Jahreseinkommen? Und wieviel an Steuern sind das konkret?

    3. Da die Promotiontätigkeit nur abends und am Wochenende ist, könnte ich dann auch innerhalb des Semesters neben meinem "normalen" Job den Promojob ausführen ohne steuerliche Abzüge? Hab mal gehört, dass das möglich ist, wenn die Arbeit am Wo-ende bzw. abends ist.


    Danke im Voraus!!!

  2. #2
    Avatar von Lutzi
    Lutzi ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    20.02.2004
    Beiträge
    1.771
    vorweg: ich garantiere nicht für die Richtigkeit meiner Antworten!!!!

    1. Wenn ich am Jahresende oberhalb der für STudenten steuerfreien Jahres- Einkommensgrenze (7.680 € ??) liege, wie sieht das mit dem Kindergeld aus? Ich kriege Kindergeld eh nur noch bis Juni, dann bin ich 27 Jahre.
    momentan sind es nach meiner Information die 7680,- plus eine Werbekostenpauschale von 920,-, macht zusammen eine Grenze des Brutto-Verdienstes von 8600,- Euro. Meines Wissens legen die den Jahresverdienst auf die einzelnen Monate um. Ob die das nur machen, wenn du bis zum Ende des Jahres noch studierst ich nicht so genau. Auf jeden Fall musst du dann das Kindergeld für das ganze Jahr zurückzahlen

    2.Liege ich oberhalb der steuerfreien Jahres-Einkommensgrenze, wird dann nur alles was drüber ist besteuert oder das gesamte Jahreseinkommen? Und wieviel an Steuern sind das konkret?
    eigentlich müsste das ganze Einkommen besteuert werden. Wieviel Steuer dass sind, habe ich gerade nicht im Kopf, aber vielleicht kann das ja jemand anders beantworten

    3. Da die Promotiontätigkeit nur abends und am Wochenende ist, könnte ich dann auch innerhalb des Semesters neben meinem "normalen" Job den Promojob ausführen ohne steuerliche Abzüge? Hab mal gehört, dass das möglich ist, wenn die Arbeit am Wo-ende bzw. abends ist.
    den zweiten Job müsstest du definitiv mit einer zweiten Steuerkarte machen, hättest dann da Steuerklasse 6 und müsstest auch Steuer zahlen. Anders wäre das, wenn du den Promojob auf Minijobbasis (also 400,- pro Monat) ausübst, dann bleibt der steuer- und sozialversicherungsfrei
    "Ärgere dich nicht über deine Fehler und Schwächen: ohne sie wärst du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr"

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