Dazu folgendes Zitat von http://www.gelegenheitsjobs.de/publi...dentenjob.php:Zitat von Unregistriert
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Studentenjobs als 400 Euro-Jobs
Studentenjobs, d.h. Jobs für Werkstudenten sind bis 400 Euro(Minijob) sozialversicherungsfrei und lohnsteuerfrei. Diese Studentenjobs mit einem Bruttolohn bis zu maximal 400 Euro bezeichnet man auch als "geringfügige Beschäftigung", danach wird aus einem Minijob ein Gleitzonen-Job.
Ein Student oder eine Studentin darf in seinem/ihrem Studentenjob
nur zweimal im Jahr mehr als 400 Euro Bruttomonatslohn verdienen.
Sonderzahlungen an Studenten (Werkstudenten) wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden jeweils anteilig auf jeden Arbeitsmonat angerechnet. Eine Begrenzung für Studenten im Hinblick auf wöchent-
liche Arbeitszeiten gibt es bei 400-Euro-Jobs (Minijobs oder Studenten-
jobs in geringfügiger Beschäftigung) nicht.
Studentenjobs haben auch den Vorteil, dass der jeweilige Student von seinem Lohn keine Sozialabgaben zahlen muss. Jedem Studenten ist es allerdings freigestellt sich zu versichern, so kann ein Student trotzdem freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und sich somit auf freiwilliger Basis versichern ... mehr.
Jeder Arbeitgeber meldet eine in einem Studentenjob arbeitende Kraft als 400-Euro-Beschäftigung (400 Euro Arbeitskraft) bei der Minijob-
zentrale der Bundesknappschaft an. Hier werden für jeden Studenten Pauschalbeträge eingezahlt, die sich an der Höhe des jeweiligen Monats-
entgeltes (Lohn) des Studenten orientiert. So werden in einer Stufe z.B. 11 Prozent Pauschalbetrag für die Krankenkasse, 12 Prozent pauschal
für die Rentenversicherung und zwei Prozent Lohnsteuerpauschale automatisch abgeführt. Die Leistungen der eigenen Krankenkasse und die Betragszahlung eines Studenten an seine Krankenkasse hat somit nichts mit der Höhe des Lohns eines Studenten zu tun und wirkt sich für den Studenten auch nicht auf den Studentenlohn aus.
Jeder Student und jede Studentin kann auch mehrere 400-Euro-Jobs in geringfügiger Beschäftigung ausüben, wenn der Student nicht mehr als insgesamt 400 Euro im Monat verdient. Ein Befreiungsbescheid für die Lohnsteuer kann jeder Student beim Finanzamt beantragen und seinem Arbeitgeber vorlegen.
Sollte diese Bescheinigung für Lohnsteuerbefreiung nicht vorliegen, kann es sein, dass der Student 16% des Studentenlohns an das Finanzamt abführen muss, bzw. dieser Betrag dann automatisch einbehalten wird ... mehr.
Allerdings kann ein Student (Werkstudent) nicht mehr als einen Job bei einem alleinigen Arbeitgeber ausführen, da im Arbeitnehmerschutz Regelungen zum Schutz vor Ausbeutung von Studenten oder anderen Arbeitskräften getroffen worden sind. Das gilt auch dafür, dass ein Student nicht einem Minijob und einem weiteren regulären Studentenjob bei einem alleinigen Arbeitgeber nachgehen darf.
Arbeitet ein Student allerdings neben einem regulären Studentenjob noch bei einem anderen Arbeitgeber in einem Minijob, so ist für den Studenten der reguläre Studentenjob rentenversicherungsfrei.
Die Regelungen der 400-Euro-Jobs gelten für Studierende (Studenten) und Nicht-Immatrikulierte (Nicht-Studenten) übrigens gleichermaßen.
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Ich lese daraus, dass Du eher was zurückbekommst (sofern Du unter 400 EUR geblieben bist), weil Du gar nicht versicherungspflichtig warst...
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11-07-2005 19:56 #1Unregistriert Gast
Jobben als Student => Welche Sozialabgaben?
Ich bin Studentin und arbeite 15 Stunden pro Woche neben dem Studium. Bisher wurden mir vom Gehalt nur Rentenversicherung, Lohnsteuer und Kirchensteuer abgezogen. Ich bin studentisch krankenversichert, d.h. ich bezahle ca. 55 Euro monatlich an die Krankenkasse, mein Arbeitgeber nichts.
Bisher dachte ich, dass man als eingeschriebener Student keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen muss und den Studententarif an die Krankenkasse zahlen muss, wenn man unter 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Heute hat die Personalabteilung bei mir angerufen und meinte, dass mir für Juli kein Gehalt ausbezahlt wird, weil sie einen Fehler bei den Abrechnungen gemacht hätten und ich jetzt für 8 Monate Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung nachbezahlen müsse und sie das mit meinem Gehalt verrechnen.
Dürfen die das überhaupt? Immerhin bin und war ich doch die ganze Zeit Studentin und bin nicht über die 20-Stunden-Grenze gekommen! Kann es sein, dass ich als "normaler Arbeitnehmer" gelte, weil in meinem Arbeitsvertrag nicht explizit "Werkstudent" steht?
Es wäre nett, wenn jemand antworten würde, der sich damit auskennt!
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12-07-2005 10:32 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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- 2.726
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13-07-2005 17:16 #3
"Doktorand" (150-299 Beiträge)
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- 25.09.2002
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- 203
Die 400 Euro monatlich sind hier der Punkt, das hat mit den 15 Stunden pro Woche nichts zu tun - verdienst du ueber 400 Euro, musst du fuer die entsprechende Distanz Steuern und Sozialabgaben zahlen - das heisst 400 gratis pro Monat, ab 401 fuer 1 Euro Steuern, wenn ich das richtig geblickt habe (keine Garantie...). ABER: du darfst im Jahr einen gewissen Betrag frei verdienen, da werden sozusagen eventuelle Sommerjobs mit einbezogen. Kommst du also ueber die 400, dann werden dir die Steuern berechnet, du bekommst sie aber fuer deine steuerfrei Monate (2) wieder.
Wenn du nicht ueber die 400 gekommen bist, dann hat dein Arbeitgeber definitiv was verbockt und du musst nicht zahlen. Ob du als Werkstudent im Vertrag stehst oder als normale Aushilfe ist fuer die steuerliche Situation egal, da du in deiner Lohnsteuerkarte als Student gefuehrt wirst, das ist die Sache. Viel Erfolg.
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