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Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Unregistriert Gast

    dringend! rückerstattung des semesterbeitrags

    Ich hatte mich für ein Studium eingeschrieben, gestern hat sich herausgestellt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen noch nicht in der Lage bin. Den Semesterbeitrag von über 200 Euro hatte ich natürlich schon überwiesen. Heute wäre der erste Tag mit Lehrveranstaltungen. Da das Semester ja schon begonnen hat - meine Frage: Wie kriege ich das Geld zurück, wenn ich mich jetzt exmatrikuliere? Wird das generell nicht erstattet,wenn das Semester schon begonnen hat?
    Ich wäre sehr froh über Hilfe!

  2. #2
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    1.562
    Wie sollen wir dir die Frage beantworten, wenn du uns nicht verrätst, an welcher Hochschule du dich eingeschrieben hast? Sowas regelt doch jede Hochschule anders. Eine Kopie des ärztlichen Attests hast du ja sicher schon an das zuständige Studentensekretariat/die zuständige Studentenkanzlei geschickt?

    Gruß,
    Karendric

  3. #3
    Unregistriert Gast
    Ich wusste nicht, dass jede Hochschule das anders regelt, ich dachte es ist einheitlich. Es ist die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin. Ein Attest habe ich nicht, da ich die Erkrankung schon lange habe. Ich wollte es einfach versuchen mit dem Studium. Geht denn eine Rückerstattung nur mit Attest?

  4. #4
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    07.07.2005
    Beiträge
    1.562
    Mir fällt eigentlich wenig ein, was an mehr als einer deutschen Hochschule einheitlich ist.

    In deinem Fall wäre der erste Schritt ein Anruf beim Referat Studienangelegenheiten deiner Hochschule und dort die Schilderung deiner Situation. http://www.fhvr-berlin.de/fhvr/index.php?id=48

    Sollte das nicht ausreichen, hilft dir möglicherweise ein Attest deines Arztes weiter, aus dem hervorgeht, dass deine Erkrankung gestern schlimmer geworden ist.

    Da es in Berlin auch an anderen Hochschulen Härtefallregelungen für chronisch Kranke gibt, sollte dies ja wohl auch an der FHVR möglich sein.

    Gruß,
    Karendric

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