Aaaalso: ob Du bei 800 EUR mtl. schon Steuern zahlen musst, sagt Dir der Brutto-Netto-Rechner, und der sagt "0".Zitat von MiaMia
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Falls bei etwas höherem Einkommen Steuern anfallen, werden sie erst mal abgeführt und Du kannst sie dann über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekommst (weil Du ja über das Jahr gerechnet unter der Grenze lagst).
"Absetzen" kann man nur etwas, wenn man auch Steuern zahlt, weil das "Absetzen" lediglich das zu versteuernde Einkommen reduziert - das ist aber bei Dir schon 0 EUR.
Die 300 EUR Zuschuß zur Wohnung wiederum könnten als "geldwerter Vorteil" gewertet werden, der zu versteuern ist, so dass Du dann doch Steuern zahlen müsstest, weil Du über die Steurpflichtigkeitsgrenze kommst (die liegt so bei knapp über 800 EUR). Sozialabgaben werden auf solche Wohnbeihilfen meines Wissens nach nicht fällig.
Ob das beim Kindergeld berücksichtigt wird kann Dir ein Steuerberater Deiner Wahl oder die das Kindergeld auszahlende Behörde kompetent beantworten.
P.
Thema: Praktikum Brutto - Netto
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Ergebnis 1 bis 5 von 16
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16-10-2005 12:52 #1MiaMia Gast
Praktikum Brutto - Netto
Hallo,
ich werde im nächsten Jahr für 5 Monate ein Praktikum machen.
Ich bekomme 800€ brutto. Wie sieht das dann netto aus? Muss ich auch noch Steuern zahlen? Kann ich Wohnungskosten irgendwie absetzen?
Außerdem bekomme ich vermutlich noch 300€ Zuschuss für die Wohnung, ist das dann auch sozialversicherungspflichtig? Wird beides beim Kindergeld berücksichtigt?
Diese Brutto-Netto-Rechner finde ich nicht anwendbar, denn ich habe noch keinen gefunden, wo man die Anzahl der Monatsgehälter auswählen kann.
Es ist kein Pflichtpraktikum.
Gruß,
Mia
-
16-10-2005 13:30 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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16-10-2005 14:05 #3MiaMia Gast
Schon mal danke für die Antwort.
Ich dachte immer, bei den Steuern ginge es darum jährlich unter einer bestimmten Summe zu bleiben?
Der Vertrag ist ja auch nur auf 5 Monate.
Wenn ich in den Brutto-Netto-Rechner z.b 5500€ (also (800+300) * 5) eingebe, dann sagt er: keine Steuern, aber 1155€ Sozialversicherungen.
Gebe ich monatlich 1100€ ein, dann sind es pro Monat 32€ Steuern und 231€ Sozialversicherung -> insgesamt auch 1155€ Sozialversicherungen und 160€ Steuern.
Gebe ich 4000€ ein (800*5), dann sagt er: 840€ Sozialversicherungen, keine Steuern.
Gebe ich monatlich 800€ ein, dann sagt er: keine Steuern, 168€ Sozialversicherungen-> 840€ Sozialversicherugen insgesamt, keine Steuern.
Das heißt je nachdem wie das gerechnet wird, hätte ich
1. 869€
2. 837€
3. 932€
4. 932€
pro Monat raus. Das sind ja fast 100€ Unterschied zwischen dem besten und ungünstigsten Fall.
Aber wenn ich dann Steuern zahlen müsste (32€ pro Monat), dann könnte ich die ca. 400€ für die Wohnung geltend machen und würde doch keine Steuern zahlen?
Ich bin verwirrt.
Bei der KK landet man nur in so einer Endloswarteschleife.
Und wenn ich nen Steuerberater frage, dann kostet es vermutlich so viel, dass ich auch gleich aufs Absetzen o.ä. verzichten könnte.
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16-10-2005 15:06 #4
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Genau, aber diese Summe kann man bei regelmäßigem Einkommen auch durch 12 teilen. Wenn Du mit 800 EUR unter der Steuerpflichtigkeitsgrenze liegst, wird Dir gar nichts abgezogen. Verdienst Du 5 Monate lang 1200 EUR, wird Dir zwar etwas abgezogen, aber Du kannst es am Jahresende alles wiederholen (5*1200 EUR = 6000 EUR < 12*810 EUR).
Zitat von MiaMia
Fall 1: logisch, weil Du noch unter der Grenze bleibst
Zitat von MiaMia
Fall 2: klar, weil Du dann ja 12*1100 EUR mit dem Finanzamt abrechnen würdest, somit also in jedem Fall voll steuerpflichtig wärest. Die Rechnung ist wegen des 5-Monates-Vertrages aber Unsinn, bei Dir wäre es ein Fall für eine Steuerrückerstattung
Fall 3+4: offensichtlich
Sozialabgaben haben mit der ganzen Sache nichts zu tun, die werden nur auf Einkommen fällig. Eine Wohnbeihilfe ist aber nach dem SGB kein Einkommen. Du zahlst ja auch keine Sozialabgaben auf eventuell von der Kommune bezogenes Wohngeld!
Die Frage ist: wie wird eine Wohnungsbeihilfe steuerlich berücksichtigt?
Daher also:
- Personalabteilung fragen oder
- Steuerberater fragen oder
- beim Finanzamt eine grundsätzliche Auskunft dazu einholen
Mmmh, so einfach ist das nicht. Du könntest einen Teil Deiner Miete als notwendige "Doppelte Haushaltsführung" steuerlich geltend machen, aber inwieweit sich das dann auf die Steuerforderung auswirkt, kann ich so nicht sagen. Das sind Rechnungen mit mehreren Unbekannten, weil ich jetzt ad hoc auch nicht weiss, ob eine solche Wohnbeihilfe zu 100% versteuert werden muss oder nur zum Teil (also nur ein Teil der 300 EUR zum Einkommen hinzugerechnet werden müsste). Ich bin kein Steuerexperte, aber einen solchen solltest Du fragen. Als erstes lohnt vielleicht eine freundliche Anfrage beim Finanzamt, wie sowas grundsätzlich geregelt würde.
Zitat von MiaMia
P.
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16-10-2005 15:23 #5MiaMia Gast
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Jetzt bin ich schon schlauer.
Ich hab mich vorher nie damit auseinandersetzen müssen, weil ich an der Uni gearbeitet habe, und unsere Sekretärin immer alles so fertig gemacht hat, dass ich nur unterschreiben musste. Die wusste auch vorher immer auswendig, was man rauskriegt.
Bezüglich der Rückerstattung: d.h. das Finanzamt peilt es nicht automatisch, dass ich unter der Grenze bleibe, wenn der Vertrag von vorneherein befristet ist und das vermutlich dann auch auf der Lohnsteuerkarte steht.
Zinsen zahlen die vermutlich auch nicht auf das Geld, was man dann zuviel gezahlt hat...
Hm, um eine Steuererklärung komme ich wohl nur mit viel Glück herum
Ich glaube, ich frage dann doch eher einen Steuerberater. Vielleicht kümmert sich da einfach der nette Herr drum, der das für die Firma von meinem Freund macht. Denn dem Finanzamt traue ich mal gar nicht übern Weg. Das einzige was die sicher hinkriegen, ist Unterlagen verschlampen.
Insgesamt schließe ich draus, dass ich im Vorhinein eh nichts machen kann, sondern wenn dann am Jahresende. Das heißt, noch ist es eigentlich zu früh, sich Gedanken zu machen?
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