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  1. #1
    Kumo Gast

    Cool Berlin: Rückmeldegebühren verfassungswidrig

    Wie hier nachzulesen hat das Oberverwaltungsgericht in Berlin die dortige Rückmeldegebühr in Höhe von €51,13 für verfassungswidrig erklärt, da sie in grobem Missverhältnis zu den tatsächlichen Verwaltungskosten (vom Gericht mit €11,42 veranschlagt) steht. Die Sache wurde ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, und wenn es das Urteil bestätigt (wie es das in Baden-Würtemberg wohl schon einmal getan hat), freut sich das Kumo auf eine fette Rückzahlung.

  2. #2
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Kumo
    Wie hier nachzulesen hat das Oberverwaltungsgericht in Berlin die dortige Rückmeldegebühr in Höhe von ?51,13 für verfassungswidrig erklärt, da sie in grobem Missverhältnis zu den tatsächlichen Verwaltungskosten (vom Gericht mit ?11,42 veranschlagt) steht. Die Sache wurde ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, und wenn es das Urteil bestätigt (wie es das in Baden-Würtemberg wohl schon einmal getan hat), freut sich das Kumo auf eine fette Rückzahlung.
    Bis dahin läuft aber noch jede Menge Wasser die Spree runter. Das kannst Du glauben, Kumo. Für Brandenburger (Ex-)Studenten sieht es aber noch nicht mal so gut aus, wie für Dich, weil hier entsprechende Klagen noch nicht entschieden sind, sondern irgendwo auf dem Verfahrensweg vor sich hin dümpeln.

    Frage 1 ist, warum z.B. diese Länder nicht nach der vor Jahren ergangenen BVerfG-Entscheidung zu Ba-Wü ihre Gebühren ausgesetzt haben und welche Folgen der plötzlich Schwund sicherlich vom Finanzminister einplanter Mittel für den Landeshaushalt und insbesondere die Hochschulfinanzierung hat.

    In Ba-Wü jedenfalls waren die gestrichenen Gebühren recht schnell unter neuem Namen und noch höher wieder da und dieses Land zählt ja auch zu denen, die Studiengebühren erheben wollen. Die "Nach-mir-die-Sintflut"-Haltung kann man an dem Punkt aber auch nicht an den Tag legen, zumindest nicht, wenn man selbst vielleicht eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, die ja bedauerlicherweise heute nur über eine Aneinanderreihung von befristeten Verträgen funktioniert, die vielleicht wegen solcher plötzlichen Haushaltslöcher nicht verlängert werden.

  3. #3
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von Kumo
    Wie hier nachzulesen hat das Oberverwaltungsgericht in Berlin die dortige Rückmeldegebühr in Höhe von €51,13 für verfassungswidrig erklärt, da sie in grobem Missverhältnis zu den tatsächlichen Verwaltungskosten (vom Gericht mit €11,42 veranschlagt) steht. Die Sache wurde ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, und wenn es das Urteil bestätigt (wie es das in Baden-Würtemberg wohl schon einmal getan hat), freut sich das Kumo auf eine fette Rückzahlung.
    Bei uns geht von der Rückmeldegebühr noch das Semesterticket ab, und ein Teil des Rests geht an den StuRa und die Fachschaften, damit die sich um die Studenten kümmern können. Projekte, Kultur, Parties und was auch immer. Ich fände es arg schade, wenn das alles verschwinden würde, und ich bin bereit, dafür das Geld zu zahlen.
    "Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)

    Copyright Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.

  4. #4
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von KleinesGespenst
    Bei uns geht von der Rückmeldegebühr noch das Semesterticket ab, und ein Teil des Rests geht an den StuRa und die Fachschaften, damit die sich um die Studenten kümmern können. Projekte, Kultur, Parties und was auch immer. Ich fände es arg schade, wenn das alles verschwinden würde, und ich bin bereit, dafür das Geld zu zahlen.
    Hallo Gespenst: Das verschwindet ja auch nicht. Die dafür erhobenen Gebühren gibt es auch weiterhin. Die Rückmeldegebühr wird zusätzlich erhoben und verfolgte einen anderen Zweck, nämlich die Deckung der Verwaltungskosten für Immatrikulation und Rückmeldung + Stützung des Landes- bzw. Hochschulhaushalts.
    Die von Dir angesprochenen Gebühren beruhen allesamt auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Organen der Studierendenschaft und ihren Mitgliedern bzw. werden zur Mit-Finanzierung des vergünstigten Wohnens und Speisens beim Studentenwerk verwendet. Diese sind von dem Urteil NICHT betroffen und waren auch nie Streitgegenstand.
    Geändert von Klausi (17-02-2006 um 11:40 Uhr)

  5. #5
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von Klausi
    Hallo Gespenst: Das verschwindet ja auch. Die dafür erhobenen Gebühren gibt es auch weiterhin. Die Rückmeldegebühr wird zusätzlich erhoben und verfolgte einen anderen Zweck, nämlich die Deckung der Verwaltungskosten für Immatrikulation und Rückmeldung + Stützung des Landes- bzw. Hochschulhaushalts.
    Die von Dir angesprochenen Gebühren beruhen allesamt auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Organen der Studierendenschaft und ihren Mitgliedern bzw. werden zur Mit-Finanzierung des vergünstigten Wohnens und Speisens beim Studentenwerk verwendet. Diese sind von dem Urteil NICHT betroffen und waren auch nie Streitgegenstand.
    Ach so. Na gut, dann nehm ich's zurück
    "Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)

    Copyright Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.

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