Bis dahin läuft aber noch jede Menge Wasser die Spree runter. Das kannst Du glauben, Kumo. Für Brandenburger (Ex-)Studenten sieht es aber noch nicht mal so gut aus, wie für Dich, weil hier entsprechende Klagen noch nicht entschieden sind, sondern irgendwo auf dem Verfahrensweg vor sich hin dümpeln.Zitat von Kumo
Frage 1 ist, warum z.B. diese Länder nicht nach der vor Jahren ergangenen BVerfG-Entscheidung zu Ba-Wü ihre Gebühren ausgesetzt haben und welche Folgen der plötzlich Schwund sicherlich vom Finanzminister einplanter Mittel für den Landeshaushalt und insbesondere die Hochschulfinanzierung hat.
In Ba-Wü jedenfalls waren die gestrichenen Gebühren recht schnell unter neuem Namen und noch höher wieder da und dieses Land zählt ja auch zu denen, die Studiengebühren erheben wollen. Die "Nach-mir-die-Sintflut"-Haltung kann man an dem Punkt aber auch nicht an den Tag legen, zumindest nicht, wenn man selbst vielleicht eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, die ja bedauerlicherweise heute nur über eine Aneinanderreihung von befristeten Verträgen funktioniert, die vielleicht wegen solcher plötzlichen Haushaltslöcher nicht verlängert werden.
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17-02-2006 10:03 #1Kumo Gast
Berlin: Rückmeldegebühren verfassungswidrig
Wie hier nachzulesen hat das Oberverwaltungsgericht in Berlin die dortige Rückmeldegebühr in Höhe von €51,13 für verfassungswidrig erklärt, da sie in grobem Missverhältnis zu den tatsächlichen Verwaltungskosten (vom Gericht mit €11,42 veranschlagt) steht. Die Sache wurde ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, und wenn es das Urteil bestätigt (wie es das in Baden-Würtemberg wohl schon einmal getan hat), freut sich das Kumo auf eine fette Rückzahlung.
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17-02-2006 10:23 #2
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17-02-2006 10:27 #3Bei uns geht von der Rückmeldegebühr noch das Semesterticket ab, und ein Teil des Rests geht an den StuRa und die Fachschaften, damit die sich um die Studenten kümmern können. Projekte, Kultur, Parties und was auch immer. Ich fände es arg schade, wenn das alles verschwinden würde, und ich bin bereit, dafür das Geld zu zahlen.
Zitat von Kumo
"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
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Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.
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17-02-2006 10:47 #4
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Hallo Gespenst: Das verschwindet ja auch nicht. Die dafür erhobenen Gebühren gibt es auch weiterhin. Die Rückmeldegebühr wird zusätzlich erhoben und verfolgte einen anderen Zweck, nämlich die Deckung der Verwaltungskosten für Immatrikulation und Rückmeldung + Stützung des Landes- bzw. Hochschulhaushalts.
Zitat von KleinesGespenst
Die von Dir angesprochenen Gebühren beruhen allesamt auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Organen der Studierendenschaft und ihren Mitgliedern bzw. werden zur Mit-Finanzierung des vergünstigten Wohnens und Speisens beim Studentenwerk verwendet. Diese sind von dem Urteil NICHT betroffen und waren auch nie Streitgegenstand.Geändert von Klausi (17-02-2006 um 11:40 Uhr)
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17-02-2006 10:49 #5Ach so. Na gut, dann nehm ich's zurück
Zitat von Klausi
"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
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Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.
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