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  1. #1
    Mir
    Mir ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Studium fertig - was nun!

    Hallo Ihr alle,

    bin jetzt mit meinem BA-Studium fertig und werde Ende des Monats exmatrikuliert. Bevor ich meinen Master mache, möchte ich erst noch ein Praktikum im Sommer machen. Dazwischen liegen aber min. 2 Monate. Bisher habe ich freiberuflich gearbeitet, aber das ist mit den Krankenkassenbeiträgen nicht mehr drin.

    Muss ich mich direkt nach der Exmatrikulation beim Arbeitsamt melden? Besteht Chance auf Unterstützung - und zu welchem Preis? Das hat ja auch alles Auswirkungen auf die Krankenversicherung etc. oder?

    Vielen lieben Dank!
    Mir

  2. #2
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    07.07.2005
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    1.562
    Zitat Zitat von Mir
    Bisher habe ich freiberuflich gearbeitet, aber das ist mit den Krankenkassenbeiträgen nicht mehr drin.
    Dann hast du unter Preis gearbeitet. Das ist ein Fehler, den viele junge Freiberufler machen.

    Zitat Zitat von Mir
    Muss ich mich direkt nach der Exmatrikulation beim Arbeitsamt melden? Besteht Chance auf Unterstützung - und zu welchem Preis?
    Du bist nicht verpflichtet, dich zu melden. Aber wenn du Arbeitslosengeld erhalten willst, solltest du es tun. Ich nehme mal an, du hast keinen Anspruch auf ALG I, bleibt also nur ALG II für dich. Arbeitest du weiter als Freiberufler, wird das Arbeitsamt dir ggfs. ergänzendes ALG II zahlen, so dass du auf 346 Euro zzgl. Miete kommst. Außerdem übernimmt das Amt deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Allerdings kann das Amt im Umkehrzug auch von dir verlangen, dass du deine freiberufliche Tätigkeit aufgibst und eine andere Arbeit annimmst, wenn es unwahrscheinlich ist, dass du auf absehbare Zeit mit der Selbständigkeit auf eigenen Füßen stehen kannst.

    Außerdem bekommst du ALG II nur, so lange du noch nicht studierst. Wenn du dich für den Master einschreibst, erlischt dein ALG-Anspruch und du musst BAföG beantragen.

    Gruß,
    Karendric

  3. #3
    Mir
    Mir ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    5
    [QUOTE=Karendric]Dann hast du unter Preis gearbeitet. Das ist ein Fehler, den viele junge Freiberufler machen.


    Naja, nicht unbedingt, ich habe das "quasi" als 400 EUR Job neben meinem Studium gemacht...und nun die Schwierigkeit, dass die DAK von mir annähernd genauso viel Versicherung von mir haben möchte, da es sich um meinen Hauptverdienst handelt ( = ich keine anderen Einkünfte habe) - daher versuche ich jetzt einen Job auf Angestelltenbasis zu finden...was für 2 Monate auch nicht so problemlos ist.




    Du bist nicht verpflichtet, dich zu melden. Aber wenn du Arbeitslosengeld erhalten willst, solltest du es tun. Ich nehme mal an, du hast keinen Anspruch auf ALG I, bleibt also nur ALG II für dich. Arbeitest du weiter als Freiberufler, wird das Arbeitsamt dir ggfs. ergänzendes ALG II zahlen, so dass du auf 346 Euro zzgl. Miete kommst. Außerdem übernimmt das Amt deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Allerdings kann das Amt im Umkehrzug auch von dir verlangen, dass du deine freiberufliche Tätigkeit aufgibst und eine andere Arbeit annimmst, wenn es unwahrscheinlich ist, dass du auf absehbare Zeit mit der Selbständigkeit auf eigenen Füßen stehen kannst.

    ALG II ist fka Sozialhilfe, richtig? Wie sieht da die Praxis aus? Muss ich damit rechnen, dass mich das Amt dann zum 1 EURO-Jobben schickt? Oder können sie von mir verlangen, dass ich irgendeinen Job annehme?

    Mir geht es im Grunde genommen nur um die Versicherungsbeiträge...welche Beiträge kommen da auf mich zu, wenn ich erstmal keinen Job habe?

    Vielen lieben Dank für die Antwort! Mit Info-Suche bei offiziellen Stellen habe ich bisher nur schlechte Erfahrungen gemacht.

    Liebe Grüße!
    Mir

  4. #4
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    Zitat Zitat von Mir
    ALG II ist fka Sozialhilfe, richtig? Wie sieht da die Praxis aus? Muss ich damit rechnen, dass mich das Amt dann zum 1 EURO-Jobben schickt? Oder können sie von mir verlangen, dass ich irgendeinen Job annehme?
    Ja/unterschiedlich/ja/ja. Wenn du unter 25 bist, gelten für dich außerdem verschärfte Regeln. So wird Empfängern <25 Jahre nicht mehr der Auszug aus der elterlichen Wohnung bezahlt, wenn dies nicht berufsbedingt notwendig ist.

    Zitat Zitat von Mir
    Mir geht es im Grunde genommen nur um die Versicherungsbeiträge...welche Beiträge kommen da auf mich zu, wenn ich erstmal keinen Job habe?
    Als Freiberufler musst du gar keine Beiträge zahlen. Aber dann bist du eben auch gegen nichts versichert. Willst du dieses Risiko eingehen? Eventuell musst du übrigens noch Kammer- oder Berufsverbandspflichtbeiträge abführen. Das hängt von deinem Beruf ab.

    Daher solltest du zum Amt gehen, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kannst. Ein Nicht-Student kann nicht von 400 Euro im Monat leben.

    Falls du dich entscheidest, nicht zum Amt zu gehen, sondern dich weiter in der Selbständigkeit zu versuchen, noch ein Tipp: Für einige Freiberufler gibt es Berufsverbände und -kassen, die den Arbeitgeberanteil (und nur den!) der Sozialbeiträge übernehmen. Für Künstler, Schriftsteller und Journalisten ist dies beispielsweise die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven. Außerdem kannst du als Freiberufler für fünf Jahre "auf Probe" in die private Krankenversicherung gehen (zumindest ging das vor einiger Zeit noch).

    Gruß,
    Karendric

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