Wenn du tatsächlich keine Sozialabgaben abführen musstest, hast du deine Diplomarbeit als Selbständiger geschrieben. Dann musst du die entsprechenden Einnahmen (und damit verbundenen Ausgaben!) in der Anlage GSE deiner Steuererklärung vermerken.Zitat von Onkel Donald
Du musst alle Einnahmen versteuern. Es ist ein Wandermärchen, dass Studenten von der Steuer befreit wären.Zitat von Onkel Donald
Einkünfte im Bogen N vermerken. Bescheinigung vom Arbeitgeber nicht vergessen.Zitat von Onkel Donald
Ja. Seite 3 des Mantelbogens. Weitere Versicherungen, z.B. Krankenhaustagegeld, Berufsunfähigkeit, etc. können ebenfalls steuermindernd wirken.Zitat von Onkel Donald
Keine Ahnung. Schau auf deinen Kontoauszug. Hier kann dir keiner sagen, zu welchem Tarif du krankenversichert bist.Zitat von Onkel Donald
Achtung: Liegen deine Einkünfte über 7680 Euro, verfällt rückwirkend der Anspruch auf Kindergeld. Eventuell lassen sich deine Einkünfte aber durch Werbungskosten mindern.
Gruß,
Karendric
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21-03-2006 00:02 #1Onkel Donald Gast
Meine erste Steuererklärung - Brauche Unterstützung
Hallo liebes Forum,
bin gerade dabei meine erste Steuererklärung zu machen und habe ein paar Probleme.
Zur Ausgangslage:
Einnahmen
6 Monate Diplomarbeit incl. Vergütung 500€ pro Monat (ohne Sozialabgaben oder sonstiges). Wo muss ich das eintragen? Ist ja nicht sozialversicherungspflichtig gewesen. Oder muss ich das gar nicht angeben, weil ich noch Student war?
3 Monate normaler Job mit entrichteter Lohnsteuer etc.
Ausgaben
Kann ich hier meine Krankenversicherung ansetzen, die ich bezahlt habe? Das sind pro Monat 55€ gewesen?
Wenn ja, wo muss ich die aufführen? Kann das zuversteuernde Einkommen dadurch gemindert werden?
Denke mal das noch andere in dieser Situation waren. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Herzlichst,
euer Onkel Donald
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21-03-2006 01:16 #2
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21-03-2006 07:31 #3Onkel Donald Gast
Vielen Dank für deine Hilfe, hab aber immernoch eine Frage.
Bezieht sich das wirklich auf das Gesamtjahr? Ich habe nämlich nur Kindergeld bis September bekommen, d.h. ab meiner sozialversicherungpflichtigen Beschäftigung wurde kein Kindergeld mehr bezahlt.
Zitat von Karendric
Daraus habe ich geschlossen, dass diese Einkommengrenze quasi anteilig gelten würde. Also als Student bekomme ich noch Kindergeld und danach nicht mehr.
Wenn dem nicht so ist, kann ja noch ordentlich was auf mich zu kommen :-/
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21-03-2006 08:10 #4
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- 2.761
1. So richtig habe ich das neue System noch nicht verstanden. Die Angaben aus dieser Lohnsteuerbescheinigung, die man anstatt seiner Steuerkarte zurückbekommt, hat man doch in die Steuererklärung eintragen müssen. Zudem verlangen die die Angabe einer sogenannten Etin, was soviel wie Electronic tax identification number heißt und drittens steht da auch irgendwo deutlich drauf, dass die auf diesem Zettel eingetragenen Daten maschinell an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
Zitat von Karendric
Weshalb sollte ich denen dann eigentlich den Zettel noch einmal im Original?/in Kopie? zuschicken????
Was den Donald angeht, so sollte er prüfen, ob er nicht während seiner Diplomarbeitszeit als Student krankenversichert war -ganz bestimmt- und ob nicht vielleicht docht Rentenversicherungsbeträge auf seine Vergütung entrichtet wurden. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen in der Regel für diese Jobs nicht oder nicht voller Höhe an. Das gibt da eine sogenannte Gleitzone zwischen 400 und 800 Euro, wo nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Man hat jedoch dann aus diesem Job auch keine Ansprüche hinsichtlich ALG I. (Soweit ich meine vormaligen Lohnzettel und die Auskünfte beim Arbeitsamt als ich mich zwischendurch mal melden musste und die die frühere Beschäftigungszeiten erfasst haben, verstanden habe. Da waren die Zeiten als 20-h-Werkstudent völlig uninteressent für die Ermittlung von eventuellen Ansprüchen und wurden nicht erfasst. Vielleicht war aber auch nur die Sachbearbeiterin nicht richtig informiert. Sowas soll auch vorkommen.)
2. Wer zwingt einen eine Steuererklärung zu machen? Ok, die Erklärungen enthalten Hinweise, wann man dazu verpflichtet ist, aber der normale abhängig beschäftigte und das ist man auch als Werkstudent während der Diplomarbeit muss schon mächtig viel Schotter verdienen oder viele Nebeneinahmen aus Vermietung, Zinsen und sonstwas haben, um in die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zu geraten. Den meisten geht es aber eher darum, zuviel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.
Klar müssen Angaben dann vollständig und wahrheitsgemäß sein. Es ist bei den Formularen möglich Angaben zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei verschiedenen Arbeitgebern zu machen. Also sollte Donald an dieser Stelle beide Arbeitsverhältnisse einzeln angeben. (Anderenfalls müsste man ja das Feld zu Angaben über Zeiten der Nichtbeschäftigung wahrheitsgemäß ausfüllen.)
Das mit dem Kindergeld ist mir jetzt zu kompliziert, was die anteilige Aufrechnung angeht. Schau mal, ob Du im Schnitt in den Anspruchsmonaten unter 640 Euro bleibst. Und: Als Ende der Kindergeldzahlung nimmt das Amt das Datum des Prüfungszeugnisses an!
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21-03-2006 09:20 #5Beim Kindergeld ist mir nur die jährige Abrechnung mit dem entsprechenden Grenzbetrag bekannt. Aber in deinem Fall frage lieber noch mal bei der zuständigen Kindergeldstelle nach. Die müsste in deinem Fall bei der lokalen Agentur für Arbeit angesiedelt sein (mal auf Bewilligungsbogen bitte nachschauen).
Zitat von Onkel Donald
Ich lege sie trotzdem immer noch mit dazu. Das Finanzamt hat Unterlagen ja gerne in Schriftform. Bei der Steuererklärung via Elster musst du alle Bögen ja auch noch mal in Papierform einreichen.
Zitat von Klausi
Krankenversichert war er ja auch. Er hat ja bereits in seiner Eigenschaft als Student 55 Euro(?)/Monat gezahlt.
Zitat von Klausi
Im Zweifel das Finanzamt, wenn die Einkünfte über 7680 Euro/Jahr liegen.
Zitat von Klausi
Gruß,
Karendric
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