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  1. #1
    studentin81 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    steuerklasse 6

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage:

    Warum muss man bei einem Zweitjob höhere Steuern zahlen? Ich habe bis jetzt immer nur gelesen, dass man auf das Einkommen, welches man bei einem Zweitjob erhält, mehr Steuern zahlen muss, aber nie warum das so ist.

    Warum ist es nicht egal, ob ich 20h bei Arbeitgeber A und 20h bei Arbeitgeber B arbeite statt gleich 40h bei Arbeitgeber A?

  2. #2
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    Zitat Zitat von studentin81
    Hallo,

    ich habe mal eine Frage:

    Warum muss man bei einem Zweitjob höhere Steuern zahlen?
    Muss man gar nicht. Am Jahresende kannst du einen Lohnsteuerjahresausgleich machen und dann wirft das Finanzamt alle Tätigkeiten zusammen und errechnet deine Gesamtsteuerlast. Hast du im Zweitjob auf Steuerklasse 6 gerarbeitet, ist die Chance hoch, dass du Geld zurück bekommst.

    Die während des Steuerjahres zu entrichten Steuern auf Jobs mit Steuerklasse 6 sind deshalb höher, weil deine Freibeträge vollständig auf die 1. Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 1) eingetragen sind. Wollte man diese Freibeträge auf alle Jobs/Lohnsteuerkarten aufteilen, müssten du am Jahresanfang dem Finanzamt mitteilen, wieviele Jobs du im Jahresverlauf haben wirst und was du dort verdienen wirst. Das wäre wohl für die meisten Studis etwas aufwändig und für die Finanzämter auch viel Arbeit.

    Gruß,
    Karendric

  3. #3
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
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    Ich finde die Annahme, die bei der Steuerbelastung von Arbeitnehmern getan wird aber trotzdem irgendwie seltsam.

    Da nimmt man von Grund auf erst mal das schlimmste aller möglichen Übel an und zieht selbst Arbeitnehmern in einem mehrheitlich atheistischen Bundesland (mit evangelischen Feiertagen) erstmal Steuern für eine römisch-katholische Religionsgemeinschaft ab, ohne zu wissen, ob er dieser überhaupt angehört?

    Wenn es denn die Merzschen (was macht der jetzt eigentlich?) Bierdeckelsteuerformulare gäbe, wäre das ja kein Problem, aber es gehört doch schon einiges dazu, sich durch das existierende grüngraue Formular zu kämpfen, Angaben dort alle richtig und vollständig zu machen und nichts zu vergessen, was die Steuerlast mindern könnte. Die Bundesregierung verspricht sich dagegen durch die komplizierte Steuergesetzgebung und nun auch noch durch die faktische Verteuerung der Anfragen für einen Lotsen durch dieses Gewässer jährlich Mehreinnahmen, weil Menschen sich a) nicht rantrauen an die Erklärung oder diese b) zu ihren Ungunsten falsch oder unvollständig ausfüllen.

    Über den seit diesem Jahr erschwerten Zugang zu den Formularen an sich, habe ich ja schon anderswo geschrieben. Nicht jeder ist in der Lage, sich die Formulare mal eben kurz beim Nachmittagsspaziergang beim Finanzamt abzuholen. Schon diese Hürde könnte zu einer Verminderung der eingereichten Steuererklärungen führen. Dort, wo der Staat sich höhere Einnahmen verhofft, z.B. bei immer mehr Rentnern, wird er schon zu handeln wissen und sie zur Abgabe einer Steuererklärung notfalls auch zwingen. Für den, der eine Minderung seiner Steuerlast zu erwarten hat, fallen aber irgendwann die Türen ins Schloss (Ende Mai, glaube ich) und dann war es das, mit der Entlastung.

  4. #4
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    2.726
    Zitat Zitat von Klausi
    aber es gehört doch schon einiges dazu, sich durch das existierende grüngraue Formular zu kämpfen, Angaben dort alle richtig und vollständig zu machen und nichts zu vergessen, was die Steuerlast mindern könnte.
    Dafür gibt es wunderschöne Steuerprogramme (z.B. von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft) für ca. 15 EUR, die einem das erledigen und alle möglichen Abschreibetips geben. Was ich durch Einsatz dieses Programms allein im ersten Jahr völlig legal rausgeholt habe und von dem ich so nichts wusste, hat den Anschaffungspreis der Software für die nächsten 15 Jahre abgedeckt...

    Eine Steuererklärung für solch eher einfache Fälle (ohne Baufinanzierungen oder Gewerbebetriebe etc.) ist damit in 2 Stunden erledigt.

    P.

  5. #5
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
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    2.761
    Zitat Zitat von Paracelsus
    Dafür gibt es wunderschöne Steuerprogramme (z.B. von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft) für ca. 15 EUR, die einem das erledigen und alle möglichen Abschreibetips geben. Was ich durch Einsatz dieses Programms allein im ersten Jahr völlig legal rausgeholt habe und von dem ich so nichts wusste, hat den Anschaffungspreis der Software für die nächsten 15 Jahre abgedeckt...
    P.
    Hah, deswegen denkt sich das BMF in Zusammenarbeit mit BT und BR ja auch jedes Jahr was neues aus, was man mal wieder ändern könnte in der Steuergesetzgebung, damit deine Steuerprogramm im Regelfall schon im nächsten Jahr nicht mehr verwendet werden kann, sondern Du ein neues kaufen musst. Und diese Kosten (und seien es nur 15 oder 30 Euro schmälern in jeden Fall die Steuerersparnis, die Dir zusteht. Einen darüber hinausgehenden Nutzen der Steuersoftware kann ich irgendwie nicht erkennen.

    Und warum muss ich beweisen, dass der Staat mir zu Unrecht zu viel abgezogen hat und darum kämpfen, es zurückzubekommen? Eher sollte es Sache des Staates sein, darzulegen, warum er wieviele Steuern von mir haben will.

    Die komplizierte Steuergesetzgebung ist eine ausgeklügelte staatliche Arbeitsbeschaffungsmassnahme für eine Reihe von Beratern und Anwälten und für eine ganze Industrie. Der "Bierdeckel" kommt nur deswegen nicht, weil zu befürchten ist, dass bei diesen Personen und Gesellschaften Umsatzeinbußen zu befürchten sind. Der beschließende Bundestagsabgeordnete selbst, hat ja seine Einkünfte (auch selbst) so geordnet, dass er kaum Probleme mit dem Steuerdickicht hat, was es hier gibt.

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