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  1. #1
    Avatar von Schwarzwälder
    Schwarzwälder ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
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    Nebenberuflich Freiberuflich

    Wenn ich bereits eine volle Arbeit habe, und nebenher noch gerne freiberuflich arbeiten möchte - welche Abgaben außer Steuern muss ich dann zahlen?

    Versichert bin ich ja eigentlich schon - muss ich dann da nochmal Renten-, Kranken- etc. versicherung zahlen?

    Danke!

  2. #2
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    Es gibt kein "nebenberuflich freiberuflich" und Steuern sind keine Abgaben.

    Du musst als Selbständiger überhaupt keine Abgaben zahlen - außer eventueller Berufsverbands- oder Kammerbeiträge. Sinnvoll wären eventuell noch eine zusätzliche Berufsunfähigkeits-, eine Betriebshaftpflicht- und eventuell eine Zusatzrentenversicherung.

    Gruß,
    Karendric

  3. #3
    Avatar von Schwarzwälder
    Schwarzwälder ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
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    Wie, was, das gibt es nicht?

    Also konkret: Ich arbeite im Moment 40h/Woche und zahle Steuern, Abgaben etc. Nun will ich nebenbei noch bei einem IT-Projekt mitarbeiten - auf Stundenbasis. Bin ich dann nicht nebenberuflich freiberuflich? Was bin ich dann? Und welche Abgaben muss ich dann zahlen?

  4. #4
    Avatar von Valas
    Valas ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    Dann bist du entweder angestellt, also mit Arbeitsvertrag etc. oder du bist Selbständiger (mit Gewerbeschein) und machst eine Auftragsarbeit.

    Je nachdem musst du natürlich die normalen Stuern ud Sozialleistungen zahlen, oder aber Umsatzsteuer und Kammerbeiträge. Wie schon gesagt.
    Anglizismen sind Bullshit


    Wenn man weiß wer der Böse ist hat der Tag Struktur(Volker Pispers)


  5. #5
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    Zitat Zitat von Valas
    Dann bist du entweder angestellt, also mit Arbeitsvertrag etc. oder du bist Selbständiger (mit Gewerbeschein) und machst eine Auftragsarbeit.
    Korrekt. Sorry wenn ich mich diesbezüglich nicht verständlich genug ausgedrückt habe. Den Begriff "nebenberuflich selbständig" gibt es nicht - so wenig wie "ein bißchen schwanger" oder "etwas tot".

    Zitat Zitat von Valas
    Je nachdem musst du natürlich die normalen Stuern ud Sozialleistungen zahlen, oder aber Umsatzsteuer und Kammerbeiträge. Wie schon gesagt.
    Nicht zu vergessen, dass auch der Selbständige noch Einkommensteuer zahlt. Bei der selbständigen Tätigkeit ist übrigens darauf zu achten, dass das Projekt nicht weisungs-, zeit- und ortsgebunden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers bearbeitet wird - sonst droht das Damoklesschwert der Scheinselbständigkeit mit empfindlichen Nachzahlungen für beide Seiten. Nur so als Warnung.

    Gruß,
    Karendric

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