Du selbst musst nie Steuern abführen, das macht immer dein Arbeitgeber für dich.Zitat von laya
![]()
In der Regel werden derartige Minijobs allerdings vom Arbeitgeber pauschal versteuert, so dass du davon nichts merkst und dir bei einem Jahreseinkommen unter 7.600 Euro brutto = netto bleibt.
http://www.unicum.de/community/foren...ad.php?t=24462Zitat von laya
Nach Abzug deiner Werbungskosten darfst du im Jahr noch 7.680 Euro brutto verdienen. Liegt dein Einkommen höher, fällt das Kindergeld rückwirkend weg.Zitat von laya
Das Nettogehalt ist für kaum (!) irgendeinen Freibetrag von Bedeutung.
Studenten werden nicht anders besteuert als "normale" Arbeitnehmer. Du musst dein Einkommen versteuern, bekommst die Steuern aber im Folgejahr auf Antrag vollständig zurück, wenn dein Jahreseinkommen unter 7.600 Euro bleibt, liegt dein Jahresgehalt höher, gibt's nur einen Teil oder gar nichts zurück.Zitat von laya
Gruß,
Karendric
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 7
-
11-05-2006 00:30 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 11.05.2006
- Beiträge
- 5
Steuern/ Freibetrag/ Praktika...oje
Hallo Zusammen,
nachdem ich auf dieses tolle Forum gestoßen bin habe ich nun eine ganze Reihe von Fragen und hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann:
Momentan arbeite ich in einem 400 Euro Job, habe aber gerade eine Bewerbung für eine Werkstudentenstelle am laufen. Im Vorstellungsgespräch habe ich erfahren, dass es sich um einen Stundenumfang von 12 Stunden die Woche handeln würde, was auf den Monat gerechnet etwa 440 Euro bedeuten würde. Nun meine Frage: Da ich in diesem Fall über die 400 komme, was genau muss ich dann an Steuern abführen? Oder wäre das nur Sozialversicherung?
Ich stelle mir nämlich die Frage, ob es sich wegen den 40 Euro überhaupt lohnt irgendwelche Abgaben zu zahlen oder ob es besser wäre auf weniger Stunden zu pochen....
Meine zweite Frage: Die ersten 4 Monate des Jahres habe ich ein freiwilliges Praktikum gemacht, bei dem ich 880 € Brutto und 690€ Netto verdient habe. Da ich aufs Jahr gerechnet im Auge behalten will wieviel ich noch verdienen kann (bzw. ob ich noch im Freibetrag liege), dass mir nicht rückwirkend das Kindergeld abgeknöpft wird, würde ich gerne wissen ob für die Berechnung der Brutto oder der Nettobetrag der Einnahmen gilt? Dazu hab ich bisher ganz unterschiedliche Infos bekommen....
Und dann noch zu guter Letzt: Ich erwarte von meinem Praktikum noch eine Urlaubsgeldnachzahlung, die im nächsten Monat auf meinem Konto eintrudeln müsste. Da ich eine kleine Anschaffung plane, würde ich gerne wissen ob diese wie bei jedem "normalen" Arbeitnehmer besteuert wird, oder ob ich mit einer kompletten Auszahlung rechnen kann?
Puh, ganz schön viel Text. Würde mich riesig freuen wenn jemand das Chaos in meinem Kopf ein wenig beheben könnte....
Viele Grüße
Laya
-
11-05-2006 05:51 #2
-
11-05-2006 16:53 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 11.05.2006
- Beiträge
- 5
Danke für die schnelle Antwort!!
Das bedeutet also wirklich, dass ich ausgehen muss von 880€ mal 4 plus alles was ich in diesem Jahr sonst noch Brutto verdiene? Sorry, dass ich nochmal so dumm frage, aber das ist für mich echt alles ein Buch mit 7 Siegeln. Außerdem hat mir eine Freundin gesagt, es habe vor kurzem ein Urteil gegeben, dass für den Freibetrag nur die Nettoeinkünfte gelten würden....?
Und wie genau ist das mit den Werbungskosten? Ich habe mal gelesen, zusätzlich zu den 7600 automatisch ein Pauschalbetrag für Werbunskosten von 900 € oder so dazu gerechnet wird. Ist das so oder muss ich alle meine Werbungskosten einzeln nachweisen?
Falls ich denn nun wirklich diesen Job machen würde, bei dem ich theoretisch 440 € im Monat verdiene, habe ich leider auch überhaupt keine Ahnung, wie hoch die Abgaben wären die ich zahlen müsste. Auch wenn ich im nächsten Jahr alles wiederbekomme- meine Miete muss ich ja leider monatlich zahlen...
Ich hoffe meine Fragen sind nicht allzu doof.....
Viele Grüße
Laya
-
12-05-2006 04:21 #4Das ist falsch. Das Urteil sagt lediglich aus, dass du deine Sozialabgaben von deinem Einkommen abziehen kannst:
Zitat von laya
http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr016702.html
Liegen deine Werbungskosten oberhalb der Pauschale kannst und solltest du sie nachweisen, damit sie bei Kindergeld und Steuern angerechnet werden.
Zitat von laya
Lies bitte den Thread den ich dir in meiner ersten Antwort verlinkt hatte. Deine Frage ist hier FAQ.
Zitat von laya
Gruß,
Karendric
-
12-05-2006 08:31 #5
Registrierter Benutzer
- Registriert seit
- 11.12.2003
- Beiträge
- 2.761
Wie weißt man die höheren Werbungskosten nach, soweit man keine Steuererklärung macht, weil keine Lohnsteuer einbehalten wurde? Oder muss man unbedingt eine Steuererklärung machen, auch wenn nichts bei rumkommen würde?
Zitat von Karendric
Zwischen 400,01 und 800 Euro gibt es die sogenannte Gleitzone, in der nicht die vollen Sozialversicherungsabgaben fällig werden, sondern ein verminderter Satz.
Vielleicht findet sich das auch irgendwo als öffentlicher Link. Der mir bekannte wäre leider nur intern zu gebrauchen.
Ähnliche Themen
-
wo habt ihr praktika absolviert?
Von Sternle im Forum Rund ums StudiumAntworten: 2Letzter Beitrag: 13-09-2005, 17:47 -
Fette Praktika absahnen beim WERBEKONGRESS!!
Von Unregistriert im Forum Rund um die KarriereAntworten: 0Letzter Beitrag: 16-05-2005, 15:47 -
Praktika nach Bachelor
Von Unregistriert im Forum Rund um die KarriereAntworten: 1Letzter Beitrag: 14-02-2005, 14:46 -
immer mehr Absolventen müssen Praktika machen
Von Iron(ic)man im Forum Gesellschaft und PolitikAntworten: 6Letzter Beitrag: 20-10-2004, 17:58


LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren
Lesezeichen