Wenn das Finanzamt das akzeptiert, passt es. *Ob* sie es akzeptieren oder die Steuerhinterziehung erkennen, ist wieder ein anderer Punkt (allein durch die gezielte Absicht der Steuervermeidung mittels einer eher "ungewöhnlichen" Konstruktion ist es wohl als Steuerhinterziehung zu betrachten).Zitat von Schwarzwälder
P.
Thema: WG/Nebenkosten/Steuern
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17-05-2006 11:45 #1
WG/Nebenkosten/Steuern
Vieleicht könnt ihr mir helfen: Es geht um ein Steuern/Nebenkosten/WG-Problem:
Nehmen wir an, zwei Menschen wohnen in einer 2-er-WG, aber mit folgender Besonderheit: Einem der WG-Beteiligten gehört die Wohnung, und der andere zahlt an ihn Miete. Die Miete entspricht der Hälfte der (fiktiven) Gesamtmiete plus der Hälfte der Nebenkosten. Wir haben also einen mietenden WG-Kollegen und einen vermietenden WG-Kollegen.
Nun ist die Kaltmiete eine EINNAHME, und daher zu versteuern, während die (halben) Nebenkosten ja mit den tatsächlichen Nebenkosten verrechnet werden und NICHT versteuert werden.
Wäre es also (steuerrechtlich) möglich zu vereinbaren, dass der mietende WG-Kollege sämtliche Nebenkosten (als Pauschale) zahlt, und dafür weniger Miete, oder ist so eine Vereinbarung nicht erlaubt? Für den mietenden WG-Kollegen macht das offenbar keinen Unterschied, doch der vermietende WG-Kollege könnte dann einen größeren Teil des erhaltenen Geldes mit den tatsächlichen Nebenkosten verrechnen.
Ist so etwas möglich, oder gibt es da ein Gesetz dagegen?
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17-05-2006 19:17 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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18-05-2006 08:55 #3
Moment!!!
Es gibt so viele Konzepte, die darauf abzielen irgendwie Steuern zu sparen, und die sind nun wirklich nicht alle verboten. Ich frage ja ganz konkret, was erlaubt ist - und wenn es kein Gesetz gibt, dass eine solche Aufteilung der Nebenkosten klar verbietet, warum sollte man dann die Nebenkosten nicht ungleich unter den Bewohnern aufteilen können? Kennt jemand ein Gesetz zu diesem Thema?
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18-05-2006 19:15 #4
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Es gibt dazu vermutlich kein Gesetz, in dem genau das geregelt ist. Auch wenn wir in Deutschland leben: *alles* ist hier auch nicht in irgendwelchen Gesetzen explizit festgehalten...
Zitat von Schwarzwälder

Nennen wir es statt "Steuerhinterziehung" einfach "Versuch maximaler Steuervermeidung". Man kann die Wohnung natürlich dem Finanzamt ganz verschweigen (kann dann auch keine Ausgaben dafür irgendwo geltend machen), aber sobald man sie in die Steuererklärung einbaut und nicht deklariert, dass man Einnahmen hat (und die *hat* man, wie auch immer man die nennt), könnte der zuständige Bearbeiter beim Finanzamt auf die Idee kommen, dass das etwas seltsam ist. Es ist ja nicht gerade die normale Vorgehensweise, dass der Untermieter einer Wohnung alle Nebenkosten zahlt...
P.
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26-05-2006 09:37 #5
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Muss man das irgendwem sagen, wie die Nebenkosten aufgeteilt sind. Wie wäre es, denn Du von deinem Mieter einfach eine Pauschale für Nebenkosten verlangst? Wie hoch die ist, könnt ihr ja frei vereinbaren. Und zwischen Vertragsfreiheit und Sittenwidrigkeit bzw. Wucher ist noch ein bissel Platz, denke ich. Die Einnahmen aus der (Unter-)Vermietung muss man aber wohl dem Finanzamt melden, denke ich.
Zitat von Paracelsus


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