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  1. #1
    b.herd ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Geprüfter oder ungeprüfter HiWi?

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem: Ich habe 2004 an der Fachhochschule mit dem Diplom abgeschlossen. Seither bin ich als Student zum Master-Studiengang Informatik an der FernUni Hagen eingeschrieben. Nun gebe ich meinen bisherigen Beruf zugunsten einer studentischen Hilfstätigkeit (HiWi-Stelle) an einer Forschungseinrichtung auf. Dort gibt es zwei Arten der Beschäftigung: Ungeprüfte HiWis, die noch nicht über einen Hochschulabschluss verfügen und geprüfte HiWis. Deren Gehalt unterscheidet sich um ca. 4€ / Stunde. Meine Frage ist nun: Welche Beschäftigung trifft auf mich zu? Ich bin dort zwar als Student im Rahmen meines Master-Studienganges angestellt, verfüge aber ja bereits über einen Hochschulabschluss. Zählt der oder ist lediglich der, mit dem sich mein Status als studentische Hilfskraft "rechtfertigt", relevant?
    Über Informationen wäre ich sehr dankbar, das macht finanziell doch einen recht großen Unterschied...

    Vielen Dank und viele Grüße - Benni

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Es kommt ganz darauf, was Du für einen Vertrag abschließt. Es hindert Euch doch kein Mensch, Dich in einem Angestelltenverhältnis anzustellen, was Dein vorheriges Studium sowohl bei der Ausgestaltung der Arbeit als auch bei der Vergütung berücksichtigt. Vielleicht solltest Du über einen (Teilzeit-)Vertrag nach TVöD verhandeln anstatt eines studentischen Aushilfsvertrages, analoge Entgeltgruppe zu BAT IIa (ich glaube 13 oder 14 ist das.)

    Im übrigen, wenn man bei den studentischen Hiwi-Verträgen zwischen Studenten mit abgeschlossenem Examen und ohne Examen unterscheidet, dann sollte ein im Masterstudium befindlicher Bewerber in jedem Fall die Vergütung als examinierter Student erhalten, da er ja einen berufsqualifizierenden Abschluss (wird zumindest behauptet) bereits abgelegt hat, um in das Masterstudium einzutreten. Nach neuer Regelung ist das nämlich die vorher bestandene Bachelor-Prüfung (oder alternativ ein abgeschlossenes verwandtes Diplom- oder Diplom(FH)-Fach).

    Insofern hat auch jeder Mitwerber um die Stelle als Hiwi im Masterstudiengang in der Regel bereits einen Abschluss erreicht.

  3. #3
    b.herd ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Vielen Dank für Deine Antwort. Ich sehe das eigentlich auch so, dass ein Master-Student als HiWi MIT Hochschulabschluss eingestellt werden sollte. Ich müsste diese Woche Bescheid kriegen und kann das Ergebnis ja hier posten.

  4. #4
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Anderenfalls und falls das nicht mal im öffentlichen Dienst im Bereich der Behörde, die die BA/MA-Studiengänge und mithin die Behauptungzu vertreten hat, dass der Bachelor-Abschluss berufsqualifizierend ist (und dieser bzw. ein höherer ist Voraussetzung für die Aufnahme eines MA-Studiums), würde ich über die Personalvertretung der Universität (Achtung, wissenschaftliche Mitarbeiter müssen extra beantragen, wenn sie von dieser vertreten werden wollen) mal beim Kanzler der Hochschule nachfragen, warum das anders gehandhabt wird?

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