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  1. #1
    Andi_hat_fragen ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    30.07.2006
    Beiträge
    1

    Pflichtparktikum - Versicherung, Lohnsteuer etc

    Hallo erstmal,

    ich bin neu hier.

    Ich habe folgende Frage: Am 01.08. werde ich mein Pflichtpraktikum beginnen, welches vier Monate dauern wird. In diesen werde ich 450 Euro verdienen. Die Firma hat mir jedoch noch ein weiteres Modell angeboten: Ich verdiene weniger, erhalte aber zum Ende der Zeit einen Bonus, damit die Summe gleich bleibt.

    Jetzt frage ich mich, wie sich die 450 Euro auswirken. Da es mehr als 400 Euro sind, muß ich wohl auf Lohnsteuerkarte arbeiten, richtig? (das bedeutet für mich SK 5, da ich verheiratet bin).

    Dann werde ich ich mich wohl zusätzlich noch selbst krankenversichern müssen, da ich ja über der Einkommengrenze für die Familienversicherung liege, oder?

    Oder stimmt es, daß für Pflichtpraktika besondere Regeln gelten? Ist es besser, sich für das "Bonusmodell" zu entscheiden?

    Ich danke für Eure Antworten!

    Andi

  2. #2
    Astir01 ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    25.07.2003
    Beiträge
    5.278
    Zitat Zitat von Andi_hat_fragen
    Hallo erstmal,
    ... ich wusste nicht, ob Sie´s wussten, aber ...
    Ich habe folgende Frage: Am 01.08. werde ich mein Pflichtpraktikum beginnen, welches vier Monate dauern wird. In diesen werde ich 450 Euro verdienen. Die Firma hat mir jedoch noch ein weiteres Modell angeboten: Ich verdiene weniger, erhalte aber zum Ende der Zeit einen Bonus, damit die Summe gleich bleibt.
    Daran kannst Du sehen, dass der Firma Deine Probleme schon bekannt sind, er aber die Lösung kennt. Einfach 4 Monate zu 450 € schaffen, die Bezahlung aber auf 5 Monate zu 400 € strecken.
    http://www.internetratgeber-recht.de...schaef/gba.htm

    Jetzt frage ich mich, wie sich die 450 Euro auswirken. Da es mehr als 400 Euro sind, muß ich wohl auf Lohnsteuerkarte arbeiten, richtig? (das bedeutet für mich SK 5, da ich verheiratet bin).
    Richtig!
    http://www.internetratgeber-recht.de...schaef/gba.htm
    Der eigentliche Punkt sind aber die "Sozialabgeaben des Arbeitnehmers". Die musst Du zahlen, erwirbst aber in den 4 Monaten keinerlei nennenswerte Ansprüche gegen die Rentenversicherung; es ist also hinausgeworfenes Geld.

    Dann werde ich ich mich wohl zusätzlich noch selbst krankenversichern müssen, da ich ja über der Einkommengrenze für die Familienversicherung liege, oder?
    Wo bzw. wie bist Du denn jetzt krankenversichert? Bei Mutti?
    Wenn das so ist, dann musst Du das beim Arbeitgeber angeben, und der überweist dann die 11% KV- Beiträge an die Kasse. Du musst nichts weiter veranlassen.

    Ist es besser, sich für das "Bonusmodell" zu entscheiden?
    Ja!
    Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
    (Silvia Arroyo Camejo)

  3. #3
    Flitzi ist offline "Student" (20-79 Beiträge)
    Registriert seit
    05.03.2006
    Beiträge
    18
    Huhu!
    Also ich will jetzt nichts falsches erzählen, aber es gibt wohl eine Sonderregelung wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt (d.h. es muss in der Studienordnung verankert sein).
    Ich hatte bei einem meiner Pflichtpraktika auch etwas mehr verdient, als ich gedurft hätte, aber der Personalchef war da ganz fit in diesen Angelegenheiten und erklärte mir, dass ich trotzdem keine Abgaben o.ä. habe, weil es ein Pflichtpraktikum ist und besondere Regeln gelten. Eine Lohnsteuerkarte musste ich auch abgeben.
    Leider weiss ich nichts näheres dazu, ist einfach schon zu lange her, aber mach Dich da doch einfach mal schlau (Studienberatung?)

  4. #4
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Zitat Zitat von Astir01
    Wo bzw. wie bist Du denn jetzt krankenversichert? Bei Mutti?
    Wenn das so ist, dann musst Du das beim Arbeitgeber angeben, und der überweist dann die 11% KV- Beiträge an die Kasse. Du musst nichts weiter veranlassen.
    Ich nehme an, bei seiner arbeitenden Ehefrau. Bei Mutti funktioniert das mit verheirateten Kindern wohl nicht mehr, wohl aber beim Ehepartner.

    Soweit mir bekannt ist, gibt es für Studierende (studentische KV, um 60 Euro pro Monat) aber keine wirklichen Einkommensgrenzen. Vielmehr nur Grenzen, was die Beschäftigungsdauer angeht, die bei max. 20 h/Woche liegt, mit Ausnahmen für zeitlich begrenzte Pflichtpraktika und die Semesterferien. Da darf man eine bestimmte Anzahl von Tagen auch mehr arbeiten.

    Wie das bei der Familienversicherung ist, weiß ich nicht genau. Aber die prüft von sich aus auch mindestens jährlich, ob noch ein Versicherungsanspruch besteht. Allerdings verpflichtet man sich auch, Änderungen bei den Erwerbsverhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Mit Sicherheit geben die aber gerne Auskunft, wie das gehandhabt wird. Als Arbeitnehmer ist es jedoch relativ einfach krankenversichert zu werden. Man teilt seine Krankenversicherung dem Arbeitgeber mit und der kümmert sich um den Rest und überweist die Beiträge. Da hat Astir recht.

  5. #5
    Astir01 ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    25.07.2003
    Beiträge
    5.278
    Zitat Zitat von lausitzer
    Ich nehme an, bei seiner arbeitenden Ehefrau. Bei Mutti funktioniert das mit verheirateten Kindern wohl nicht mehr, wohl aber beim Ehepartner.
    Ja, natürlich, hasse Recht. Bei seiner Frau kann Andi sich beitragsfrei mitversichern lassen, so lange er weniger als 400 Mäuse verdient. http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung
    Alles Andere ist egal.
    Für die Lohnsteuerklasse gilt hingegen: beide IV oder einer III und einer V. Was besser ist, sollte Euch aber ein Steuerberater sagen können. (is aber vermutlich Banane)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnste...teuerklasse_IV
    Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
    (Silvia Arroyo Camejo)

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