Das selbe wie für Studenten unter 30.Zitat von Kalle
Ja, für Freiberufler ist die Krankenversicherung freiwillig. Ganz dumme Menschen verzichten deswegen drauf.Zitat von Kalle
Die Antwort muss lauten: "Isch 'abe gar keinen Arbeitsvertrag.", sonst wäre es nämlich kein Freiberufler. Der macht höchstens Werk- oder Honorarverträge.Zitat von Kalle
Das ist ein Widerspruch in sich. Ein Freiberufler heißt Freiberufler, weil er keinen Gewerbeschein hat.Zitat von Kalle
... man abführen muss? Keine!Zitat von Kalle
... man abführen sollte für den Notfall? Krankenversicherung, Rente, evlt. Berufsunfähigkeit. Mit 30 sollte man allmählich mal anfangen, 20 bis 30 Prozent des Bruttohonorars in die Altersvorsorge zu stecken.
Gulliver
Thema: Honorarbasis
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Ergebnis 1 bis 5 von 15
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12-09-2006 20:51 #1
"Student" (20-79 Beiträge)
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- 27.12.2005
- Beiträge
- 32
Honorarbasis
was bedeutet ein Job auf Honorarbasis für Studenten ab 30?
- wenn freiwillig krankenversichert?
- ist ein Arbeitsvertrag Pflicht?
- muß man freiberuflich sein mit Gewerbeschein?
- welche Abgaben?
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12-09-2006 21:10 #2Gulliver Gast
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12-09-2006 23:05 #3
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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- 06.01.2004
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- 2.726
Nicht ganz... Um irgendwem Rechnungen schreiben zu können muss man ein Gewerbe bei der zuständigen kommunalen Behörde (ist unterschiedlich) anmelden. Der "Gewerbeschein", der gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt wird ist der Nachweis darüber. Manche Auftraggeber verlangen ihn, andere nicht - ich bin über all die Jahre mit freberuflicher Nebentätigkeit ohne ihn ausgekommen.
Zitat von Gulliver
Das Finanzamt freut sich über die Anlage GSE in der Steuererklärung (soviel zum Thema "Abgaben", denn Steuern werden natürlich fällig) und an die Alterssicherung muss man selbstverständlich eigenverantwortlich denken. Freiberuflich sein heisst, frei in vielerlei Hinsicht zu sein - auch in der Hinsicht, große Fehler zu machen, was die Absicherung angeht.
Zu beachten ist auch, dass man nicht nur einen oder sehr wenige Auftraggeber hat, denn das kann als "Scheinselbständigkeit" ausgelegt werden und somit dann doch wieder zu Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung führen.
P.Geändert von Paracelsus (12-09-2006 um 23:08 Uhr)
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12-09-2006 23:32 #4Gulliver GastNein, nicht wenn man wirklich einem Freien Beruf nachgeht. Kein Übersetzer, Lektor, Journalist, Fotograf, Maler muss für die freiberufliche Tätigkeit einen Gewerbeschwein haben. Erst wenn er/sie in den Grenzbereich zu andern Tätigkeiten kommt, wird's kritisch, etwa wenn zusätzlich etwas verkauft wird. Den Einzelfall klären die Gerichte.
Zitat von Paracelsus
Sehr gut formuliert.
Zitat von Paracelsus
Gulliver
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13-09-2006 01:52 #5
"Professor" (750-1499 Beiträge)
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- 04.02.2004
- Beiträge
- 1.425
Mag ja sein, dass ich bloss feige bin, aber ne Rechtschutzversicherung waere mir auch wichtig als Freiberufler; nicht bloss die Krankeversicherung.
Cheers,
Robs"Worship Me or I Will Torture You Forever. Have a Nice Day." -- God
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