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Thema: Honorarbasis

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  1. #1
    Kalle ist offline "Student" (20-79 Beiträge)
    Registriert seit
    27.12.2005
    Beiträge
    32

    Honorarbasis

    was bedeutet ein Job auf Honorarbasis für Studenten ab 30?
    - wenn freiwillig krankenversichert?
    - ist ein Arbeitsvertrag Pflicht?
    - muß man freiberuflich sein mit Gewerbeschein?
    - welche Abgaben?

  2. #2
    Gulliver Gast
    Zitat Zitat von Kalle
    was bedeutet ein Job auf Honorarbasis für Studenten ab 30?
    Das selbe wie für Studenten unter 30.

    Zitat Zitat von Kalle
    - wenn freiwillig krankenversichert?
    Ja, für Freiberufler ist die Krankenversicherung freiwillig. Ganz dumme Menschen verzichten deswegen drauf.

    Zitat Zitat von Kalle
    - ist ein Arbeitsvertrag Pflicht?
    Die Antwort muss lauten: "Isch 'abe gar keinen Arbeitsvertrag.", sonst wäre es nämlich kein Freiberufler. Der macht höchstens Werk- oder Honorarverträge.

    Zitat Zitat von Kalle
    - muß man freiberuflich sein mit Gewerbeschein?
    Das ist ein Widerspruch in sich. Ein Freiberufler heißt Freiberufler, weil er keinen Gewerbeschein hat.

    Zitat Zitat von Kalle
    - welche Abgaben?
    ... man abführen muss? Keine!
    ... man abführen sollte für den Notfall? Krankenversicherung, Rente, evlt. Berufsunfähigkeit. Mit 30 sollte man allmählich mal anfangen, 20 bis 30 Prozent des Bruttohonorars in die Altersvorsorge zu stecken.

    Gulliver

  3. #3
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
    Beiträge
    2.726
    Zitat Zitat von Gulliver
    Das ist ein Widerspruch in sich. Ein Freiberufler heißt Freiberufler, weil er keinen Gewerbeschein hat.
    Nicht ganz... Um irgendwem Rechnungen schreiben zu können muss man ein Gewerbe bei der zuständigen kommunalen Behörde (ist unterschiedlich) anmelden. Der "Gewerbeschein", der gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt wird ist der Nachweis darüber. Manche Auftraggeber verlangen ihn, andere nicht - ich bin über all die Jahre mit freberuflicher Nebentätigkeit ohne ihn ausgekommen.

    Das Finanzamt freut sich über die Anlage GSE in der Steuererklärung (soviel zum Thema "Abgaben", denn Steuern werden natürlich fällig) und an die Alterssicherung muss man selbstverständlich eigenverantwortlich denken. Freiberuflich sein heisst, frei in vielerlei Hinsicht zu sein - auch in der Hinsicht, große Fehler zu machen, was die Absicherung angeht.

    Zu beachten ist auch, dass man nicht nur einen oder sehr wenige Auftraggeber hat, denn das kann als "Scheinselbständigkeit" ausgelegt werden und somit dann doch wieder zu Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung führen.

    P.
    Geändert von Paracelsus (12-09-2006 um 23:08 Uhr)

  4. #4
    Gulliver Gast
    Zitat Zitat von Paracelsus
    Nicht ganz... Um irgendwem Rechnungen schreiben zu können muss man ein Gewerbe bei der zuständigen kommunalen Behörde (ist unterschiedlich) anmelden.
    Nein, nicht wenn man wirklich einem Freien Beruf nachgeht. Kein Übersetzer, Lektor, Journalist, Fotograf, Maler muss für die freiberufliche Tätigkeit einen Gewerbeschwein haben. Erst wenn er/sie in den Grenzbereich zu andern Tätigkeiten kommt, wird's kritisch, etwa wenn zusätzlich etwas verkauft wird. Den Einzelfall klären die Gerichte.

    Zitat Zitat von Paracelsus
    Das Finanzamt freut sich über die Anlage GSE in der Steuererklärung (soviel zum Thema "Abgaben", denn Steuern werden natürlich fällig) und an die Alterssicherung muss man selbstverständlich eigenverantwortlich denken. Freiberuflich sein heisst, frei in vielerlei Hinsicht zu sein - auch in der Hinsicht, große Fehler zu machen, was die Absicherung angeht.
    Sehr gut formuliert.

    Gulliver

  5. #5
    Robs ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    04.02.2004
    Beiträge
    1.425
    Mag ja sein, dass ich bloss feige bin, aber ne Rechtschutzversicherung waere mir auch wichtig als Freiberufler; nicht bloss die Krankeversicherung.

    Cheers,

    Robs
    "Worship Me or I Will Torture You Forever. Have a Nice Day." -- God

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