In Deutschland gibt es rund eine handvoll Freibeträge, tausende von Steuergesetzen und Hunderttausende von Steuerberatern.Zitat von hobo1
Nimm Dir einen, wenn Du im NÄCHSTEN Jahr im Mai aufgefordert bist, Deine Steuererklärung abzugeben. Der macht für Dich einen sg. Einkommensteuer- Jahresausgleich, in dem alle Freibeträge und auch die bereits bezahlten Steuern und Sozialbeiträge berücksichtig werden. Die Kosten dafür kannst Du von der Einkommensteuer absetzen.![]()
Thema: Frage zum Freibetrag
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Ergebnis 1 bis 4 von 4
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09-10-2006 17:53 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Frage zum Freibetrag
Hi,
ich hätte da mal eine Frage zum Freibetrag. Was genau wird da alles angerechnet? Es ist jetzt nämlich so, dass ich bis Ende Juni beim Bund war und dort insgesamt ungefähr 4000 Euro bekommen habe, danach habe ich noch zwei Monate gearbeitet und ungefähr 5000 Euro Brutto verdient, macht zusammen 9000 Euro, womit ich ja über dem Freibetrag wäre. Jetzt wüsste ich gerne, ob das Geld das ich während meinem Wehrdienst bekommen habe da überhaupt mit reinzählt.
Wenn ja, könnte ich dann als Werbungskosten die Fahrt in die Kaserne angeben (230 km), auch wenn ich keine Tankquittungen oder sonstiges habe?
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10-10-2006 06:53 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
(Silvia Arroyo Camejo)
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01-12-2006 11:27 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Hallo Leute,
bin ganz neu hier und wir hatten gestern auch eine "Diskussionsrunde" zum Thema Studium & Steuerklärung.
Suche nun schon seid 2 Std. im Netz nach einer Erklärung, ob es nun einen Freibetrag gibt als Pauschale oder halt nicht als Pauschale oder halt gar nicht, wenn man Student ist.
Weil zb, gäbe es keine Pauschale, müsste man ja jede Kleinigkeit, die anfällt fürs Studium und Geld kostet, dem FA nachweisen (Unter Werbungskosten dann?). Wäre fürn Studi wie auch fürs FA ne Heiden arbeit. Ich meine, mal so als Beispiel:
Meine Freundin arbeitet im Copyshop und versorgt mich mit Rechnungsschnippseln/Quittungen aus ihrem Mülleimer eimerweise.... mh, will dann das FA die hunderte Schnippsel überprüfen? Kann ja nicht sein, dass es so läuft. Ich meine der eine Studi kann zb. an zig Rechnungen kommen für "Fachliteratur", weil die Verwandschaft halt ne Menge Bücher liest und die Tante, die nen LitLaden hat, dann immer schön Fachliteratur-Quittungen ausstellt. Etc. wäre..-> wäre unfair
Also gibts per se für den Status Student nun eine fixe Summe, die man unter Werbungskosten oder sonst wo im "Steuerprogramm" eintragen kann und die, wenn ich das so richtig verstanden habe bisher, vom Brutto-Jahres-Gesamteinkommen abgezogen wird, bevor es "versteuert" wird?
Weiter gibts auf dieser Seite [www.spiegel.de]
einen Hinweis auf "unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben" ?!?
Heisst das nun genau, egal welchen Job ich mache, also im Extremfall ich "arbeite" einmal im Jahr einen Tag für meinen Prof, weil er in Zeitnot geraten ist..., und ich kann das nachweisen, bekäme ich dann diese Pauschale, welche dann wieder vom Brutto-Jahres-Gesamteinkommen abgezogen würde?
In meinem Fall, ich bin ausgebildete Übungsleiterin für Sport mit Behinderung...
Bisher bekam ich mein Geld für die Übungstunden, einfach so überwiesen in Abhängigkeit natürlich von den geleisteten Stunden. Alles ohne Lohnsteuerkarte oder sonst was. Sage mal, bekomme einfach 15 Euro /Std. Allerdings mache ich halt auch nur eine Einheit die Woche und vieles fällt halt aus. Bekomme halt so ungefähr nur 500 Euro im Jahr zusammen.
Die habe ich bisher auch einfach so genommen natürlich von und öhm nie dem Steuerberater erzählt oder so.
Nun gibts ja diese Übungsleiterfreibetrag Geschichte. Ist das auch ne Pauschale oder halt nur ein Freibetrag? Das heisst, ich müsste wo in meinem Steuerprogramm WISO (keine wo da genau) eintragen, dass ich zb. 500 Euro bekommen habe für meine Tätigkeit (für die ich nur meine Bankauszüge als nachweis habe..) und mit Glück, müsste ich für diese 500 nix versteuern, da sie unter der Freibetraggrenze liegen oder?
Oder kann ich einfach von meinem Brutto-Jahres-Gesamteinkommen den kompletten Freibetrag für Übungsleiter von glaube 1800 Euro abziehen?
Mein Problem ist halt, dass ich "Einkommen" aus Verpachtung und Vermietung habe und somit an die 15000 im Jahr komme. ABER familiär handhaben wir es so, dass es das Geld für meine mom ist, damit sie leben kann.
Sprich, das Geld fliest über mein Konto, ist mein zu versteuerndes Einkommen (weil es mal erbschaftlich so gelaufen ist und Änderungen daran sich nicht lohnen), steht mir aber nicht in vollem Umfang zur Verfügung.
Resultat, bin Student, zahle Steuern, bekomme aus obigem Grunde niemals Bäfög oder ähnliche Unterstützung, und habe dennoch nicht das Geld zur Verfügung wie es das FA glaubt, weil es halt so aussieht. einfach kompliziert & unglücklich.
Daher meine Fragen zum Thema. Allerdings merke ich grade, dass ich ein wenig mehr getippt & gefragt habe, als wie ich erst wollte smiling smiley Hoffe, man steigt noch durch und dass ihr gewillt seid mir ein paar Tipps zu geben!!!
Grüße
Nadine
-
01-12-2006 12:43 #4
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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- 2.726
Student oder nicht Student spielt keine Rolle. Wer Einkünfte hat und steuerpflichtig ist kann natürlich auch den Arbeitnehmerpauschbetrag einsetzen.
Zitat von Nadine76
Dafür werden die Finanzbeamten bezahlt.
Zitat von Nadine76

Zur Frage der Absetzbarkeit von Studienkosten gab es kürzlich ein rechtskräftiges Urteil, zu finden unter http://www.iww.de/quellenmaterial/print.php?062533
Generell ist eines zu beachten: Aufwendungen müssen spezifisch auf das Einkommen bezogen sein. Man kann nicht irgendwo kellnern und bei der Steuererklärung dafür Ausgaben für das Studium geltend machen ("1. Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme können, sofern sie beruflich veranlasst sind, Werbungskosten sein. Liegt ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang vor, kommt es für die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden."). Man kann allerdings nach diesem Urteil (das war der zentrale Streitpunkt) durch das Studium angefallene Ausgaben als "vorab entstandene Werbungskosten" auf die späteren Arbeitseinkünfte, nach dem Studium, anrechnen.
Das ist nicht unfair sondern schlicht Steuerbetrug.
Zitat von Nadine76
Wenn Du mehr Einkünfte hast kannst Du auch mehr angeben. Es muss aber im Zusammenhang mit Deiner Erwerbstätigkeit stehen.
Zitat von Nadine76
"Freibeträge" sind Beträge, die eben steuerfrei sind und bei der Steuerberechnung nicht berücksichtig werden. Wo Du das eintragen musst sagt Dir die Steuersoftware, und wenn sie das nicht sagt, nimm eine bessere (z.B. die von der "Akademischen Arbeitsgemenschaft"; es gibt Finanzämter, die die einfacheren Arbeitnehmersachen mit dieser Software bearbeiten - bei mir hat es für 2005 auf den Cent genau hingehauen mit der Erstattung, trotz vieler Werbungskosteneinträge).
Zitat von Nadine76
Das interessiert das Finanzamt herzlich wenig, was Du mit Deinen Einkünften machst. Dein Eigentum, Deine Einkünfte, Deine Steuern.
Zitat von Nadine76

Deine Situation ist so kompliziert, dass Du unbedingt einen Steuerberater konsultieren solltest. Was Du hier an Hinweisen bekommst ist, freundlich ausgedrückt, individuelles Halbwissen (auch meine Angaben sind absolut ohne Gewähr!). Die Ausgabe für den Steuerberater könnte Dir einges bares Geld bringen, wenn er nämlich etwas Ordnung in Eure Finanzen bringt.
Zitat von Nadine76
P.
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