Es empfiehlt sich, das Studium abzubrechen, da noch immer nicht die Fähigkeit erreicht wurde, sich in zusammenhängenden Sätzen auszudrücken.
Ansonsten steht die Frage, welcher Freibetrag und wofür eigentlich wurde weswegen überschritten?
Allein das Wort "Freibetrag" in den Raum zu werfen, derer es unheimlich viele gibt, genügt hier überhaupt nicht.
Selbstverständlich ist Erwerbseinkommen einkommenssteuer- und sozialversicherungspflichtig.
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16-10-2006 14:01 #1
"Student" (20-79 Beiträge)
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Überschreitung Verdienstgrenze
folgende Situation:
- Student ab 30
- durch Praktikum und Job kommt er dieses Jahr auf ca. 9000€
- der Job geht über 20h die Woche
- was passiert mit dem Betrag der über dem Freibetrag liegt; wird er versteuert, was ist mit Sozialabgaben; in welchem Maße wohl?
- welche Rolle spielt hier die Lohnsteuer?
-
16-10-2006 15:21 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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16-10-2006 21:44 #3
"Student" (20-79 Beiträge)
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Es empfiehlt sich, oberlangweilige Besserwisser aus dem Verkehr zu ziehen!
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17-10-2006 17:54 #4
Moderator
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Praktikum, sofern Pflichtpraktikum ist normalerweise steuerfrei. Kommt man über die 400 € pro Monat- Grenze werden aber dafür Sozialabgaben fällig.
Job
Arbeitszeit nur in den Semesterferien über 20h/ Woche und unterm Semester max. 20h/ Woche --> dann 400€ Freigrenze als Minijob mit Pauschalsozialabgaben & weiter studentisch versichert
Für die Freigrenze zählen alle Einnahmen & alle Einkommensarten (auch Sparzinsen) zusammen!
Dh Praktikum plus Job, Faustregel: Bafögfreigrenze
Ein Steuerabzug erfolgt -->Steuer am Jahresende per Steuererklärung wiederholen, der Steuerabzug bemißt sich nach der Lohnsteuergruppe etc. (sehr individuell, daher hier dazu keine Diagnose möglich aus der Ferne)Geändert von Tigger (17-10-2006 um 17:58 Uhr)
"You can get the tiger out of the jungle, but you can't get the jungle out of the tiger" - einen Dank an den Vogonen für den Signaturspruch
Moderatorin im Kontakte- und im Karriere-Forum
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20-10-2006 09:22 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Pauschal gesagt
ist das steuerfreie Existenzminimum in Deutschland 7664 €/ anno. Alles darüber hinaus muss mit einem nach der Einkommensteuertabelle zu ermittelnden Prozentsatz versteuert werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingangssteuersatz
Also 9000 - 7664 = 1336 * 0,18 ~= 240
Ob und in wieweit Du weitere Freibeträge für Dich nutzen kannst, hängt z.B. davon ab, ob Du in eine private Rentenversicherung einzahlst, ein Teil Deines Einkommens aus Kapitalerträgen (Freibetrag für 2005 noch 1370 €) erwirtschaftest oder Sonderausgaben (Werbungskostenfreibetrag 51 €) geltend machen kannst.
In solchen Fällen ist der Gang zum Steuerberater (Einkommensteuerjahresausgleich)meistens kostenneutral, weil man dessen Honorar von der Steuerschuld abziehen kann.
Bei geschickter Verteilung der Geldströme muss man erst so ab etwa 10- 12.000 € Jahreseinkommen tatsächlich Geld ans Finanzamt abdrücken.
@ Kalle persönlich:
Was der lausitzer über die sprachliche Ausdrucksfähigkeit eines (angehenden) Akademikers sagte, hat auch meine Zustimmung.Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
(Silvia Arroyo Camejo)
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