Du musst ja niemandem in der zukünftigen Firma erzählen, dass Du ein Pflichtpraktikum machst. Du kannst ja ein freiwilliges Praktikum machen, oder ist das bei ner FH vollkommen ausgeschlossen? Nach Studienende sollte so ein freiwilliges Praktikum kein Problem sein, der Arbeitgeber muss halt weniger für Dich bezahlen.
Allerdings musst Du für Dich entscheiden bzw. feststellen, ob Du die dann gegebenen steuerrechtlichen Gesichtspunkte (in welcher Form auch immer) akzeptieren kannst.
Und: Die Suche nach nem richtigen Job sollte nicht auf der Strecke bleiben!
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06-11-2006 21:07 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Einkommensteuer bei Praktikantenvergütung im Zweitstudium???
Hallo zusammen,
nach Abschluss meines Studiums habe ich leider bisher noch keine Festanstellung finden können und spiele nun mit dem Gedanken, ein weiteres Praktikum zu absolvieren, um Praxiserfahrung zu sammeln und so meine Chancen auf einen Job zu erhöhen.
Während meines studienbegleitenden Praxissemesters habe ich die Brutto-Vergütung netto ausgezahlt bekommen weil es halt ein Pflichtpraktikum gewesen ist. Daher stellt sich mir die Frage, ob ich bei einem Praktikum zum jetzigen Zeitpunkt Einkommensteuer zu zahlen habe? Ich bin aus Krankenversicherungsgründen für ein Zweitstudium immatrikuliert, besuche jedoch keine Vorlesungen. In diesem Studiengang ist ebenfalls ein Praktikum vorgesehen. Wird also ein Praktikum jetzt unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten als steuerfreies Pflichtpraktikum angesehen, auch wenn das Praktikum in einem Bereich absolviert wird, der wenig mit dem Studiengang zu tun hat?
Ich hoffe, das jemand was zu dieser Thematik sagen kann. Besten Dank im voraus!
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06-11-2006 21:18 #2Liebe ist eine Lebenseinstellung: Wer Liebe sät, wird Liebe ernten.
Wir alle sind erst einmal Triebtäter, sind aber im Allgemeinen so frei, es nicht zu bleiben.
Die Möglichkeit zur Entscheidung ist der entscheidende Qualitätssprung.
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06-11-2006 22:42 #3
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Das möchte und muß die Firma aber wissen, denn die Damen und Herren in der Buchhaltung müssen ja wissen, an wen sie was abzuführen haben. Bei Angestellten führt ja der Arbeitgeber die Steuern sofort ab, genau wie die Sozialabgaben.
Zitat von Worldwide
Im übrigen: Steuern zahlt man erst ab ca. 800 EUR Monatsverdienst (habe die exakte Summe gerade nicht im Kopf). Wird das Praktikum so hoch bezahlt?
P.
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06-11-2006 23:12 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Da liegt wohl ein Mißverständnis vor. Bei meinem Pflichtpraktikum habe ich keine Steuern zahlen müssen und habe die 700 EUR brutto=netto ausgezahlt bekommen. Eine Praktikantin, die zur selben Zeit in der Firma war, hatte ihr Studium bereits abgeschlossen und hat bei derselben Vergütung Steuern zahlen müssen.
Zitat von Worldwide
Demnach wäre es für mich von Vorteil, wenn die Firma dem Finanzamt gegenüber das Praktikum als Pflichtpraktikum darstellt. Meine Frage war halt, ob dies möglich ist, da ich in einem studiengangfremden Bereich das Praktikum machen würde.
Die Vergütung für das Praktikum beträgt 670 EUR. Allerdings hat bei meinem Praxissemester eine andere Praktikantin, die ein freiwilliges Praktikum absolviert hat, trotz Einkommen in Höhe von 700 EUR Steuern zahlen müssen. Maßgeblich dürfte das Jahreseinkommen sein. Der Freibetrag liegt meines Wissens bei 7.680 EUR p.a.
Zitat von Paracelsus
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07-11-2006 11:03 #5
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Der Grundfreibetrag ("steuerfreies Existenzminimum") liegt bei ca. 7660 EUR p.a., dazu kommt noch der sog. Arbeitnehmerpauschbetrag. Auf diesen Betrag, durch 12 geteilt, werden niemals Steuern fällig (und wenn doch was abgeführt wurden, kann man sie sich am Jahresende zu 100% zurückholen, sofern man keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr hatte). Was allerdings oberhalb von 400 EUR zu zahlen ist sind die Sozialabgaben, die mit Steuern jedoch rein gar nichts zu tun haben.
Zitat von homemaster1980
Da sprichst Du am besten mal mit der Firma. Die Firma teilt dem Finanzamt nicht mit was Du studierst, sondern dass Du Pflichtpraktikant bist, und das wird sie eventuell durch einen Nachweis (Auszug aus der Studienordnung o.ä.) belegen müssen.
Zitat von homemaster1980
Nicht steuerpflichtig, es sei denn, Du verdienst übers Jahr gesehen mehr als Steuerfreibetrag+Arbeitnehmerpauschbetrag. Dass die Firma erst Steuern abzieht ist ihr gutes Recht, aber die Steuern kannst DU - wie gesagt - ggf. durch den Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekommen.
Zitat von homemaster1980
P.
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28-07-2008, 12:48
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