Ja. Die Begründung dafür steht hier:Zitat von Spastakus
Wo liegt die Unklarheit? GEZ-Gebühren werden pro Grundstück bzw. Einheit, nicht pro Person fällig - ein Umstand, der vielen Nicht-Campus-Universitäten jetzt für nicht als Fernseher genutzte Bildschirmgeräte viel Geld raubt, das in Forschung und Lehre sicher besser aufgehoben wären.Zitat von Spastakus
Du kannst der GEZ natürlich mitteilen, dass Du in Deiner Zweitwohnung nur das tragbare Empfangsgerät nutzt, das Du in Deiner Erstwohnung bereits angemeldet hast und somit nur in einer Wohnung zur selben Zeit Empfang möglich ist. Solange Du die Außendienstler nicht freiwillig reinlässt können sie den Wahrheitsgehalt nicht überprüfen.
P.
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26-11-2006 19:22 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Zwei Wohnungen = zweimal GEZ zahlen???
Hallo,
ich habe seit kurzem in meinem Elternhaus die oberste Etage besetzt und dadurch auch meinen eigenen Briefkasten bzw. Klingelschild.
Letzte Woche kam dann ein Brief von der GEZ in Haus geflattert, dass ich gefälligst Gebühren zu zahlen habe, allerdings mache ich das schon für meine Uni-Wohnung.
Muss ich nun für beide Wohnungen GEZ zahlen, oder reicht denen das eine mal aus?
Man kann auf dem Formular nämlich ankreuzen "Ich bin / Mein (Ehe-)Partner ist bereits bei der GEZ gemeldet. Meine Teilnehmernumme ist ...."
Allerdings hat mich folgende Abschnitt stutzig gemacht:
6. Zweit- oder Ferienwohnung.
Werden in Zweit- oder Ferienwohnungen oder im Wohnwagen ständig oder saisonal Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten, sind diese anzumelden.
Was meint Ihr?
Gruß
Spastakus
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26-11-2006 19:29 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Geändert von Paracelsus (26-11-2006 um 19:34 Uhr)
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27-11-2006 07:44 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Seltsame Wege gehen die GEZ-Ermittler ja schon, wenn nur wegen der Existenz eines zweiten Briefkastens und eines weiteren Namens auf dem Klingelschild plötzlich Gebührenbescheide herbeiflattern.
Vorher hat er doch auch bei den Eltern gewohnt, oder? Möglicherweise lautet also die richtige Antwort "Ich habe gar keine Empfangsgeräte."
Wer verbietet ihm denn, zum Empfang von Radio und TV andere Räume des Hauses aufzusuchen, die weiterhin von den Eltern bewohnt werden?
Wie bekommt die GEZ Informationen über Privatmietverträge zwischen den in einem Haus zusammenlebenden Parteien?
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27-11-2006 08:10 #4krischan GastGar nicht. Es sei denn, man gibt sie ihnen freiwillig.
Zitat von lausitzer
Ansonsten ist es einfach: Man zahlt Geld für die "Bereithaltung" des Gerätes. Wenn jetzt in der Uni-Wohnung und in der Privatwohnung jeweils ein Gerät bereitgehalten werden, zahlt man eben doppelt. Aber, es gibt ja wie gesagt auch die Möglichkeit, das Gerät aus der Uni-Wohnung mit nach Hause zu nehmen (zwinker zwinker) oder einfach kein Gerät in der Zuhause-Wohnung zu haben (wieder zwinker). Es kann einem auch keiner verbieten, die Geräte abzumelden...
Krischan
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27-11-2006 12:51 #5
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Über das Melderegister. Sobald Du einen Wohnsitz anmeldest bekommst Du über kurz oder lang Post von der GEZ, auch wenn Du Dich noch nie bei ihnen selbst gemeldet hast. Meldest Du keinen Wohnsitz an (was angesichts des Mietvertrages eine Ordnungswidrigkeit wäre, die theoretisch saftige Bußgelder nach sich ziehen kann), bekommst Du auch keine Post. Es sei denn, ein eifriger GEZ-Fahnder geht bei einem eigenen Briefkasten von einem eigenen Haushalt aus und notiert sich das gleich mal. Allein aufgrund solcher Schnüffelei sollte man die GEZ abschaffen.
Zitat von lausitzer
Geändert von Paracelsus (27-11-2006 um 12:55 Uhr)
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