UNI-Forum

+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    homemaster1980 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    20.12.2005
    Beiträge
    7

    400 Euro Job: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Hallo,

    ich habe am 9. Oktober 2006 einen 400-Euro-Job angetreten und bei dieser Tätigkeit täglich (Mo-Fr) 4 Stunden gearbeitet bis ich durch einen Sportunfall an der Schulter operiert werden musste und somit über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben gewesen bin. Ich habe vor dem Unfall bereits 4 Wochen ohne Unterbrechung gearbeitet und bin daher der Meinung, dass ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen besteht, während mein Arbeitgeber den Standpunkt vertritt, dass ich KEINEN Anspruch habe. Begründung: "Eine Lohnfortzahlung gibt es bei geringfügig Beschäftigten übrigens nicht. Wir teilen die Arbeitszeiten jede Woche für die folgende Woche neu ein um rechtzeitig auf Ausfälle reagieren zu können, daher keine Lohnfortzahlung." Richtig ist, dass ich jede Woche den Arbeitsplan für die folgende Woche erhalten habe, jedoch wundert mich, dass dies ein Grund sein sollte, dass der Anspruch entfällt.

    Kann mich jemand diesbezüglich aufklären? Vielen Dank!

    Viele Grüße

    Olli

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Wie immer in solchen Fällen, frag die Experten, die sich mit sowas auskennen. Das wären in Deinem Fall die Leute bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft (ach nein, die heißen ja jetzt anders) und/oder die Gewerkschafter des zuständigen Verbandes für Deinen Arbeitsbereich. (Ich hoffe, die beantworten Dir so eine Frage dann auch mal, ohne, dass Du gleich Mitglied werden musst.) Üblicherweise ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall heute tarifrechtlich geregelt, also schau auch mal nach, was dazu in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn der ordentlich ist, existiert dort zumindest ein Verweis auf tarifrechtliche Bestimmungen oder aber gesetzliche Bestimmungen dazu.

    Für einen Halbtagsjob, 4h pro Tag, 20 h pro Woche klingen 400 Euro nicht gerade üppig, aber das kommt ja auch auf die Art des Jobs an.

    Ob und welche gesetzlichen Zahlungsansprüche bei nichtsozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis bestehen, weiß aber sicher die Minijobzentrale ganz genau. Ruf da mal an: 01801 200 504 (Ortstarif aus dem Festnetz). Das geht wohl am schnellsten.

    Nach meiner bescheidenen Kenntnis ist es aber zumindest bei der Krankenversicherung selbst so, dass Du dort nicht über das Arbeitsverhältnis versichert bist, sondern eine andere Absicherung brauchst, hier also studentische oder freiwillige Versicherung.

  3. #3
    Avatar von beryll
    beryll ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    17.10.2004
    Beiträge
    2.728
    du hast definitiv einen anspruch auf lohnfortzahlung im krankheitsfall.
    viele arbeitgeber die mit minijobbern arbeiten, wollen sich allerdings die rosinen rauspicken und nicht nur weniger personalkosten haben sondern auch sonst eben sparen wo es geht.
    als minijobber steht dir sogar bezahlter urlaub zu.

    google mal...es gibg noch irgendwo eine broschüre zu dem thema von der bundesknappschaft (also hab die broschüre vor einem jahr gefunden). darüber gestolpert bin ich auch nur, weil zufällig im ard morgenmagazin ein gespräch mit einem juristen gesehen habe, der klipp und klar gesagt hat, dass den minijobbern urlaub und lohnfortzahlung im krankheitsfall zustehen und dass ein arbeitgeber sich strafbar macht, wenn er/sie das nicht so handhaben will.

    viel glück bei der diskussion.
    beryll (die ihren job kurzerhand hingeschmissen hat, als sie erfuhr, dass der laden ja nicht laufen würde, wenn auch noch urlaube und gar krankheitszeiten für die mitarbeiter finanziert werden müssten).

  4. #4
    Frank78 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    25.07.2004
    Beiträge
    1
    Beryll hat Recht

    Hier der Link zur Broschüre

    http://www.bmas.de/coremedia/generat...igung__433.pdf

    Siehe Punkt 5.4 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ähnliche Themen

  1. familienversichert+ Verdienst über 350 Euro?
    Von kia1234 im Forum Versicherungen + Vorsorge
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 25-05-2006, 20:50
  2. 400 Euro Minijob - Bafögkürzung?
    Von Unregistriert im Forum Einkommen + Ausgaben
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 17-03-2005, 07:34
  3. Der Euro Kam Vor Einem Jahr - Gedanken
    Von Blackjack im Forum Lyrik + Prosa
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18-01-2003, 18:44

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein