Für das Studium und den Abschluss selbst hat Deine Arbeitszeit keine Bedeutung. Da kannst Du neben dem Studium arbeiten so lange und so viel Du willst. (Es sei denn, Du packst deswegen Dein Studium oder Deinen Abschluss nicht und musst ein ernstes Wort mit der Fachstudienberatung reden.
Auswirkungen hat das ganze aber doch im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, da für Dich bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von > 20 h die studentische Krankenversicherung entfällt und Du dich vermutlich als abhängig Beschäftigter krankenversichern müßtest, über Deine Arbeitgeber. Den Nachweis einer Krankenversicherung musst Du ja auch gegenüber Deiner Hochschule bringen, um Deine Immatrikulation nicht zu gefährden.
(Von den anderen Zweigen der Sozialversicherung: Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung rede ich gar nicht erst, wo Sonderregelungen für Studenten dann wegfallen und das übliche Arbeits- und Sozialrecht greift).
Dadurch könnte auch für den Arbeitgeber vielleicht Deine Anstellung unattraktiv werden und er sich einen anderen Studenten, wo auch für ihn weniger Abgaben anfallen.
Falls die Diplomarbeit auf Lohnsteuerklasse VI ein sogenannter Minijob ist, also unter 400 Euro vergütet wird, würde ich ganz auf die Abgabe einer Lohnsteuerkarte verzichten und die pauschale Besteuerung wählen. Das macht sich bei der Einkommenssteuererklärung nachher besser.
Im übrigen würde ich im Zweifel die Diplomarbeit für die nächste Zeit als Deine wichtigste Aufgabe ansehen und daher hier eine entsprechende Arbeitszeit und Vergütung verhandeln, die Dir ggf. auch den völligen Verzicht auf den Nebenjob erlaubt.
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich noch ein erfolgsabhängiges Honorar für die fertige Diplomarbeit (was natürlich dumm ist, wenn man das Geld jeden Monat bräuchte, um z.B. die Miete zu bezahlen).
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25-01-2007 18:13 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Studentenjob über 80 Stunden im Monat
Hallo Forum,
hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich bin Deutscher Student an einer FH (nur zur Info, wegen Sonderregelungen Nicht-EU-Bürger etc.)
Ich habe momentan einen lukrativen Nebenjob auf Lohnsteuerklasse I.
Jetzt werde ich aber bald meine Diplomarbeit bei einem Unternehmen schreiben auf Lohnsteuerklasse VI.
Wegen der Diplomarbeit werde ich meine Stunden im Nebenjob runterschrauben müssen (ca. 60 Std.).
Wenn man beide Stunden pro Monat zusammenrechnet, komme ich auf 120 Stunden im Monat. Dies werde ich wahrscheinlich sechs Monate (Länge der Diplomarbeit) haben.
Meine Fragen:
Was passiert, wenn ich im Monat mehr als 80 Stunden (Höchstgrenze für Studenten) im Monat arbeite?
Gibt es rechtliche Konsequenzen oder werden mir "nur" mehr Steuern vom Lohn (Lohnsteuerklasse VI) abgezogen?
Könnt ihr mir helfen?
Ach ja, ich disskutiere nicht über den Sinn oder Unsinn des Themas "Arbeiten neben der Dipl-Arbeit".
Grüße
paopao
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26-01-2007 08:10 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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26-01-2007 09:57 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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danke für deine ausführliche Antwort.
Also entfällt bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von > 20h mein Studentenstatus bei der Krankenversicherung? Momentan bezahle ich rund 55 € bei der TK. Heisst das, ich müsste mich dann als Freiwillig versicherte Arbeitnehmer bei der TK anmelden?
Hab grad mal geguckt, wie hoch die monatl. Beiträge bei der TK wären: 111,38€ bei 13,5%... kann das sein?
aha, müsste dann mehr Abgaben bezahlen. Wie hoch wären denn die Beträge für die anderen Zweige der Sozialversicherung, wenn man beide Stellen zusammenrechnet (120 h und ca. 1489 € Netto)?
Weisst Du, wo man solche Zahlen bzw. Prozentpunkte zu den Abgaben des Arbeitsnehmers findet? Oder kannst Du selber welche, aus Erfahrungen, nennen? Würde mich mal interessieren, wieviel der Arbeitgeber dann bezahlen muss.
Die Diplomarbeitsstelle wird "normal" vergütet (rund 750€ Netto) und ist kein Minijob.
ABER:
Wie hoch wären denn die Abgaben, wenn ich bei der Diplomarbeitstelle 400€ bekomme?
Doch minimal, oder?
Dann könnte ich doch bei dem Nebenjob normal arbeiten (bis 80 h im Monat), oder?
ZWISCHENFAZIT:
Wusste gar nicht, dass es so kompliziert wird, wenn man als Student über 80 h im Monat arbeiten möchte!Geändert von paopao (26-01-2007 um 10:04 Uhr)
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26-01-2007 11:11 #4
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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- 2.726
Exakt. Es wird dann von einem "Teilzeitstudium" ausgegangen, für das es keinen "Bonus" gibt.
Nein, Du wirst dann Pflichtversicherter in einer GKV Deiner Wahl, und Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich dann die KV-Beiträge.
RV: 19,9%, AV: 6,5% (bzw. jetzt weniger, weiss die Zahl gerade nicht), PV: auch irgendwas. Anteilig zu zahlen von AG und AN. Dabei ist nciht das Netto,- sondern das Bruttogehalt von Interesse.
Die Hälfte. Bei der KV ist ein Extrabetrag von 0,9% für Zahnbehandlung dabei, den nur der AN trägt. Also bei der RV: Du zahlst 9,95% und der AG 9,95% - zusammen eben 19,9% des Bruttos (diese AG-Anteile, die auf den nominellen Lohn draufgeschlagen werden, sind die sogenannten "Lohnnebenkosten", die alle drücken wollen und die doch immer nur steigen).
Minijobs werden pauschal besteuert und es wird vom AG eine Pauschale an die Minijobzentrale abgeführt. Für den AN ist dabei dann brutto=netto, allerdings zieht er keinen Nutzen aus den Einzahlungen des AG für Rente und Arbeitslosenversicherung.
"Student" + "Arbeit >80h/Monat" ist eine Gleichung ohne Lösung (sozialrechtlich gesehen). Wer mehr als 80 h arbeitet verliert sozialrechtlich den Studentenstatus!
P.
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26-01-2007 18:55 #5
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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- 25.01.2007
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- 3
puhhh,
was für ein Tag!
Also, mehrmals mit meiner Krankenkasse (Sachbearbeiter haben mit z.T. gegenläufige Infos und Antworten), mit der Studentenhilfe, mit div. Astas und mit einem Steuerberater telefoniert.
Ausserdem saß ich noch im Roundtable-Gespräch mit dem CFO (Chief Finacial Officer) und unserem Steuerbüro. Puhh!
Soweit ich das jetzt gelesen habe, hast du vollkommen Recht! Man, das ganze ist aber auch ein kompliziertes Metier!!!!!
Die Gleichung "Student" + "Arbeit < 80h/Monat" stimmt!
Allerdings gilt DAS (lt. Sachverständiger für Studenten meiner Krankenkasse & unserem Steuerbüro) NICHT für Jobs, in der man seine Diplomarbeit schreibt! Diese Arbeitsstelle ist nicht Studienfremd! Im Gegenteil, das sind ja Stunden, in der ich ja auch in den Vorlesungen sitzen könnte (nur hab ich gar keine mehr). Also ist das so, als würde ich in der Uni sitzen und würde dafür einen gewissen Stundenlohn bekommen.
Also wird der Nebenjob "normal" abgerechnet und die Diplomstelle nicht. Okay, okay, kann den Wortlaut jetzt nicht mehr exakt und richtig wiedergeben, aber es ist so. Und da mit der nette Sachverständiger meiner Krankenkasse das x-mal bestätigt hat, glaub ich ihm ... da es ja zu meinem Gunsten ist!
Ich hoffe, ich konnte etwas beitragen zu der Gleichung:
Student + Arbeit < x + y x + y = 80 h/Monat
wenn x und y Studienfremd!
Student + Arbeit = x + y x + y = z h/Monat
wenn x oder y "Studienbegleitend" AND x <= 80 h/Monat OR y <= 80 h/Monat
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