Mache eine Steuererklärung. Formulare gibt es bei der Landesfinanzverwaltung.
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16-02-2007 00:24 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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2 Jobs, einer unter 400Euro (StKl.1), zweiter meist unter 400 Euro (Stkl. 6)
Hallo ihr!
Ich bin hochgradig verwirrt, weil ich nirgendwo wirklich rausfinden kann, was ich nun machen muß.
Also, ich hab neben der Uni 2 Jobs, was ja an sich schon ein unfassbarer Spaß ist. Mit dem zweiten hab ich letzten Mai angefangen und verdiene da relativ unterschiedlich - teilweise über 400€, teilweise auch nur knapp 200€. Bei diesem Job mußte ich Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Jetzt ist die Frage, ob ich zumindest einen Teil davon wiederbekommen könnte?
Das waren teilweise bis zu 200€ im Monat.
Wäre super, wenn mir jemand hier helfen könnte!
Danke im Voraus,
noodle1981
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16-02-2007 09:02 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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16-02-2007 14:46 #3
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Da scheint einiges durcheinander zu gehen. Du hast also a) einen sog. Minijob (max. 400 EUR, brutto=netto, keine Sozialabgaben durch den AN) und b) einen sozialversicherungspflichtigen Job mit einem Einkommen mal über, mal unter 200 EUR?
Wenn das so ist, die nächste Frage: welche Lohnsteuerklasse hat jetzt die Karte, auf der Du arbeitest? Bei Stkl. I werden für 400 EUR Lohn keine 200 EUR abgezogen, das kann nicht sein (vielleicht 20 EUR...
), bei 6 schon. Daher scheint mir die Kombination etwas sinnlos: ein Job mit max. 400 EUR sollte als Minijob eingerichtet werden, ein Job mit variablem Einkommen unbedingt auf Stkl. I! Das ist für alle Beteiligten das Günstigste.
Sozialabgaben bekommt man gewöhnlich keine zurückerstattet (man erhält ja z.B. im Fall der Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung auch einen Leistungsanspruch dafür, anders als beim "Minijob"), Steuern kann man über den von lausitzer genannten Steuerjahresausgleich via Steuererklärung ganz oder teilweise zurückbekommen.
Was ich mich jetzt frage: 2 so relativ hoch bezahlte Jobs (im Studentenmaßstab!) - wie lang arbeitest Du pro Monat? Mehr als 80 Stunden darfst Du nicht arbeiten, um nicht studentische Vergünstigungen in der Sozialversicherung zu verlieren. Das ist Dir aber sicher bekannt?
P.Geändert von Paracelsus (16-02-2007 um 14:54 Uhr)
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