Also sorry, aber Du willst einen 1000-Euro-Brutto-Job für 154 Euro Kindergeld sausen lassen?
Mit Job hast Du 1. definitiv mehr Geld, 2. keine Lücke im Lebenslauf, 3. zahlst Du in Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein, 4. hängst Du nicht dumm herum und 5. kommst Du schon mal in Deine Ausbildung rein. Vielleicht kriegst Du ja sogar die Ausbildungszeit verkürzt, wenn Du in der Schule gute Leistungen bringst und eben schon ein halbes Jahr mehr drin bist.
Dein BAföG gilt, soweit ich das weiß, zur Hälfte als Einkommen, weil Du die andere Hälfte ja zurückzahlen mußt. Zumindest kannst Du bei den entsprechenden Stellen unter diesem Argument darüber diskutieren. Aber mit dem Zeitpunkt Deiner Exmatrikulation kriegst Du sowieso kein BAföG mehr.
Thema: Freibetrag und Bafög
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26-02-2007 13:22 #1
"Student" (20-79 Beiträge)
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Freibetrag und Bafög
Hi zusammen,
ich habe zum WS06/07 ein Studium aufgenommen, was sich aber recht schnell als totale Fehlentscheidung entpuppt hat, daher werde ich zum Ende des Semesters (31.03.) exmatrikuliert. Ich habe während des Semesters jeden Monat 530,00 EUR Bafög erhalten. Kindergeld bekomme ich auch noch. Zum 01.08. fange ich eine Ausbildung an. Mein Ausbildungsbetrieb hat mir für den Zeitraum bis zum Ausbildungsbeginn (ab April) einen Job angeboten, der mit 1000,00 EUR (brutto) vergütet wird. Zugesagt habe ich jedoch noch nicht, da ich erstmal sichergehen wollte, wieviel ich im Endeffekt rausbekomme.
Gelten die erhaltenen Bafög-Leistungen als Einkommen, sodass diese beim Vergleich mit der Einkommensgrenze von 7680,00 EUR mit einfließen? Bekäme ich überhaupt weiterhin Kindergeld?
Ich hoffe, dass Ihr mir da weiterhelfen könnt, falls Ihr noch weitere Informationen braucht, lasst es mich wissen
lg autumn
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26-02-2007 13:28 #2"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
Copyright
Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.
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26-02-2007 16:06 #3
"Student" (20-79 Beiträge)
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Hi,
sausen lassen will ich den Job auf keinen Fall, natürlich nicht
Mich hätte lediglich interessiert, ob ich noch weiterhin Kindergeld bekäme bzw ob ich über die 7680,00 EUR-Grenze komme. Daher auch die Frage, ob das Bafög als Einkommen angerechnet wird. Aber ich werde mich mal genauer bei den entsprechenden Stellen erkundigen.
Falls euch noch was einfällt, zB wie hoch meine Abzüge bei einem 1000€ Bruttolohn sind, schreibt bitte
Ich hatte letztes Jahr mal nen 400€-Job für ein paar Monate, aber die hab ich ja auch komplett raus bekommen. Würde mich interessieren, wieviel bei den 1000€ am Ende noch übrig bleibt.
Vielen Dank schonmal
lg autumn
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26-02-2007 16:09 #4
Das kannst Du Dir z.B. bei Spiegel online ausrechnen
"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
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Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.
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26-02-2007 17:44 #5
"Student" (20-79 Beiträge)
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sehr hilfreiches Tool, vielen Dank

Aber mir kam jetzt eine andere Frage... ich hab jetzt mal mein vorraussichtliches Jahreseinkommen ausgerechnet:
Januar bis März erhalte ich Bafög. Wenn die Hälfte als Einkommen angesehen wird, käme ich da auf 795 EUR. Dann der 1000€-Brutto-Job von April bis Ende Juli, macht 4000€. Dazu kommen nun noch fünf Monatslöhne aus der Ausbildung (August-Dezember), macht zusätzliche 3300 EUR.
Insgesamt hätte ich also ein Jahreseinkommen von 8095 EUR. Damit läge ich über dem Kindergeldfreibetrag von 7680 EUR. Heißt das, dass ich zum Jahresende das Kindergeld für 12 Monate zurückzahlen muss? Dann würde ich ja 1848 EUR abgezogen bekommen, fast 1/4 vom Jahresbruttoeinkommen. Das wäre sehr ärgerlich... oder kommt da noch die Werbekostenpauschale mit ins Spiel? Sorry aber ich blicke da nicht so ganz durch
Daher hoffe ich auf Euren Rat
vielen vielen Dank schonmal. 
lg autumn
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