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27-02-2007 22:03 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Freibetrag und Studiengebühren
Hi,
hier ist zu lesen, dass ich als Student 7.680 EUR pro Jahr verdienen kann, ohne das Kindergeld gekürzt zu bekommen. Hinzu kommen noch 920 EUR Werbekostenpauschale.
Ausserdem können die Kosten für die Ausbildung abgezogen werden.
Gilt das auch für Studiengebühren? D.h. wenn ich 1000 EUR Studiengebühren pro Jahr zahle, kann ich diese dann auch noch mal auf den Freibetrag rechnen?
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02-03-2007 07:44 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Die Studiengebühren trägst Du als Werbungskosten in Deiner Einkommenssteuererklärung ein. Irgendwo zwischen der Fachliteratur, den Kontoführungsgebühren und den Bewerbungskosten. Die genaue Zeile aus dem Bogen habe ich gerade nicht im Kopf, aber es steht deutlich dran, wo die hinsollen.
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