Genau, das müsst Ihr machen. In manchen Kommunen läuft das auch über das Gewerbeamt, aber das Finanzamt ist als erster Anlaufpunkt günstig.
"Einfach" ist bei so einer Konstruktion gar ninchts... Ihr müsst eine weitere Anlage zur Steuererklärung abgeben, nämlich die "GSE", neben der "N". In der GSE deklariert Ihr Einkünfte aus Gewerbebetrieben und/oder freiberuflichen Tätigkeiten. Natürlich wird das hinterher zusammengerechnet, aber da es dort unterschiedliche Freibeträge gibt, können das nur die Finanzbeamten. Wichtig: Belege sammeln, damit der nominelle Gewinn gedrückt werden kann. Das läuft dann recht problemlos so habe ich das auch etliche Jahre lang gemacht, auch nach Ende des Studiums noch (wobei sich dadurch nichts geändert hat am formalen Prozedere!)
Ob man Student ist oder nicht spielt für die Besteuerung bei regelmäßiger Beschäftigung keine Rolle. Ausnahmen sind nur sogenannte "Kurzzeitbeschäftigungen", bei denen Studenten gewisse Vorteile genießen (z.B. für Praktika).
Anstatt hier solides Halbwissen zu erbitten wäre vielleicht ein Besuch beim Steuerberater ganz sinnvoll, denn das erspart Euch vielleicht hinterher viel Frust und Ärger, weil Ihr aufgrund von Ratschlägen hier irgendwas unklug anstellt und im ersten Jahr finanziell etwas Federn lassen müsst....
P.
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10-03-2007 00:10 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Studentenjob + Job auf Honorarbasis ?
Hallo zusammen
Ich hab da ein paar Fragen. Nach wirklich stundenlangen erfolglosen Netzrecherchen versuche ich hier mein Glück.
Situation:
Ich arbeite als Werksstudent auf Lohnsteuerkarte.Mein Verlobter genauso.
Jetzt hatten wir beide das Glück einen Job auf Honorarbasis zu bekommen, der guten Std-Lohn bietet. Da er nicht ganz regelmässig ist, möchten wir beide den Lohnsteuerkartenjob behalten.
Fragen:
1) Was müssen wir jetzt erstmal bei Finanzamt einleiten?
Ich hörte was von einem Formular "Anzeige der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit" und einer Beantragung der Befreiung von der Umsatzsteuer. Steuernummer beantragen oder sowas...
2)Wie weit muss man jetzt was auf der Einkommenssteuer eintragen bzw kann man das so einfach, die Summe von der Lohnsteuerabrechnung + Einkommen aus Freuberuflertätigkeit?
3)Wir werden im April heiraten, also werden wir zusammenbesteuert,oder?
Aber auch dafür gibts doch sicher einen Freibetrag was man als Studentenehepaar verdienen darf oder? Wie hoch ist der bitte? Ich finde den nirgends.
Vielleicht hat hier ja wer ne Idee, wie wir jetzt was bei den Steuern melden müssen und wie weit dmeine Vorstellung überhaupt rechtlich gesehen geht, mit 2 Personen mit 2 Lohnsteuerkarten und dann noch beide als Freiberufler dazu.
Vielen Dank schon mal.
Ciaoi Palila75
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10-03-2007 11:35 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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10-03-2007 13:38 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Hallo
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde wohl kommende Woche zumindest mal die Sprechstunde des Finanzamtes aufsuchen. Und dann mal sehen wie weit ich kommen.
Liebe Grüße Palila75
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12-03-2007 15:02 #4
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Und das Ausfüllen von Mantelbogen, Anlagen N und GSE ist wirklich so kompliziert, dass es einen Steuerberater dazu braucht? Gut, irgendwie müssen die ihr Geld auch verdienen und ich nehme an, die Formulare sind mit Absicht nicht ganz einfach gestaltet, weil sich unser geliebter Staat auch dadurch Mehreinnahmen verspricht, dass jemand vor dem Ausfüllen zurückschreckt oder unvollständige Angaben macht.
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12-03-2007 18:50 #5
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Nein, aber da sie mitten in der Steuerperiode heiraten, ist das Konstrukt aufgrund der Freibeträge vielleicht doch etwas verzwickter. Immerhin steht da ja die Entscheidung an, welcher Ehepartner nun in welche Steuerklasse wandert. Um kein geld zu verschenken würde ich also auf jeden Fall einen Profi konsultieren - meinethalben auch einen guten Ratgeber in buchform (so solche Fälle denn dort überhaupt behandelt werden).
P.
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