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04-04-2007 09:34 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Steuererklärung für einen Berufeinsteiger
hallo,
ich habe letztes Jahr 2006 extern eine Diplomarbeit geschrieben, d.h. ich war jeden Tag in der Firma auch Sonntags sowie Feiertage. Hierfür wurde ich monatlich von Jan. - Aug. ( auf Lohnsteuerkarte ) vergütet. Nebenbei bin ich meine freiberufliche Nebentätigkeit nachgegangen, wobei ich dort 5 mal die Woche gearbeitet habe.
Für meine Diplomarbeit musste ich 3 mal die Woche in die FH. Also von zu Hause aus habe ich auch noch gearbeitet!
Ab Oktober 2006 wurde ich als Ing. eingestellt und hatte mein festes Einkommen.
Nun meine Fragen:
1. Da ich über 14h beschäftigt war (Jan - Aug.), habe ich einen Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen?
2. Arbeitszimmer zu Hause auch absetzbar?
3. Studiengebühren für das gesamte Studium auch absetzbar??
4. Telefonkosten bzw. Internetkosten auch absetzbar? Telefon bzw. Internet-Flatrate auch absetzbar.
5. Auto-Reparaturkosten auch absetzbar???
Vielen dank im Voraus!!!
-
04-04-2007 14:41 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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- 06.01.2004
- Beiträge
- 2.726
Das heisst zunächst mal, dass Du und der Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen haben. Eine steuerliche Belohnung bekommst Du dafür bestimmt nicht...
Also musst Du zusätzlich die Anlage GSE zur Steuererklärung ausfüllen und dort die Einkünfte abzüglich der Kosten deklarieren.
Du warst nicht über 14h beschäftigt, denn die Tageshöchstarbeit beträgt 10 Stunden. Verpflegungsmehraufwendungen kannst Du auf Dienstreisen geltend machen, sonst nicht.
Dazu muss es ein separater Raum sein, wenn ich mich nicht irre. Allerdings sind die Absetzmöglichkeiten für Arbeitszimmer sehr eingeschränkt worden - wer einen Arbeitsplatz in einer Firma o.ä. hat, kann kaum noch was zuhause absetzen.
Kommt darauf an, wie lange das Studium gedauert hat. Bitte einschlägige Literatur dazu konsultieren!
Ja, am besten mit dem Pauschalsatz von 20%, sonst muss man alles detailliert aufschlüsseln. Als Begründung sollte dann "Telearbeit" da stehen. Bei mir wird es seit Jahren ohne Kommentar anerkannt (ISDN+DSL+DSL-Tarif+Telefonkosten).
Wenn die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen...?`Ansonsten gibt es ja die Entfernungspauschale, die die Betriebskosten für beruflich bedingte Fahrten z.T. beinhaltet.
P.
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