Wenn Du normal 3000 EUR brutto verdienst (rein als Beispiel) und Dir jetzt 3500 EUR Überstunden auszahlen lässt, hast Du in dem Auszahlungsmonat 6500 EUR verdient und die dementsprechenden Abzüge - erstmal. Die Steuern bekommst Du im nächsten Jahr via Lohnsteuerjahresausgleich teilweise zurück.
So erscheint es mir logisch. Wenn es anders sein sollte, bin ich für Aufklärung und Korrektur dankbar.
P.
Thema: Auszahlung von Überstunden
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20-07-2007 16:41 #1
"Doktor" (300-499 Beiträge)
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Auszahlung von Überstunden
Hallo,
lasse mir meine Überstunden auszahlen (bei uns hat man die Wahl zwischen "Abfeiern" und "Auszahlen"). Ich weiß, dass bei Auszahlung die Abzüge heftig sind, aber wieviel werden sie konkret sein??? 60% vom Bruttogehalt d. Überstunden, 70%???? Meine Überstunden belaufen sich auf ca. 3.500 € brutto aus.
Vielen Dank und schönes WE
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22-07-2007 17:20 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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15-08-2007 19:27 #3Typ XXI Gast
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21-08-2007 15:28 #4
Ich bin Erzieherin in einem KiGa und werd am kommenden WE in einem KiGa innerhalb von 4 Tagen 20 Überstunden machen.
2 mehr, als ich sonst in einer Woche arbeite ... (ja, ja, ich arme Gestalt arbeite nur 18 Stunden die Woche *lacht*).
Na jedenfalls befürchte ich fast, daß sich die Auszahlung der Überstunden mal garnicht lohnen würde.
Eine Freundin meinte, daß ich, dadurch, daß ich den Monat dann mehr verdiene, auch mehr Abzüge und letztlich vielleicht weniger Geld als sonst habe.
Ich kenn mich mit sowas mal garnicht aus und werd wohl 'nen Schock bekommen, wenn ich das nächste Gehalt draufhabe. *vermut*I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not!
Ich bin eigentlich ganz anders ... Ich komme nur so selten dazu ...
* ... life is what happens to you, while you are making other plans ... *
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21-08-2007 19:19 #5
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Wohl kaum. Weniger Geld als vorher ginge nur in sehr speziellen Niedrigverdienerbereichen, bei denen knapp über die Steuerpflichtigkeitsgrenze gesprungen wird. Falls Du allerdings in diesem Bereich liegst (ich kenne die Erziehergehälter nicht genau), ist es abzuwägen. Allerdings sind, wie schon angemerkt, zunächst zuviel gezahlte Steuern ja nicht weg, sondern fließen in den Lohnsteuerjahresausgleich ein und kommen z.T. zurück.
Dann wird's wohl langsam mal Zeit, sich damit zu beschäftigen. Ein guter Anfang ist ein wenig Herumspielen mit dem Brutto-Netto-Rechner, zu finden z.B. auf SPIEGEL Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html
P.
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