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Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    killerkueken ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    22.11.2007
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    2

    Frage Mit bez. Urlaub mehr als 80 Std/Monat möglich?

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:
    ich arbeite jeden Monat genau 80 Stunden,
    möchte nun aber für Dezember und Januar je 3 bezahlte Urlaubstage á 8 Stunden einreichen. Diese soll ich auf meinem Stundenzettel vermerken. Damit würde ich auf dem Stundenzettel reell mehr als 80 Stunden stehen haben (nämlich 104 [80+24]) und diese auch ausgezahlt bekommen, obwohl ich die 24 "Urlaubsstunden" ja logischerweise nicht gearbeitet habe.

    Weiß jemand wie da die Regelung ist? Wird Urlaubszeit als Arbeitszeit gerechnet und dürfte ich dadurch mit Urlaub auf keinen Fall über 80 Stunden kommen?
    Ich möchte aufgrund des bürokratischen Ärgers auf keinen Fall meinen studentischen Status verlieren!

    Dank vorab!
    Gruß, Maren

  2. #2
    Astir01 ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    25.07.2003
    Beiträge
    5.278
    Frag am besten genau bei jener Stelle nach, bei der Du um Deinen Status als Student fürchtest.
    Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
    (Silvia Arroyo Camejo)

  3. #3
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
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    2.726
    Zitat Zitat von killerkueken Beitrag anzeigen
    Wird Urlaubszeit als Arbeitszeit gerechnet und dürfte ich dadurch mit Urlaub auf keinen Fall über 80 Stunden kommen?
    Wenn der Urlaub bezahlter Urlaub ist zählt er der Logik nach zu den 80 Stunden.

    P.

  4. #4
    killerkueken ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    22.11.2007
    Beiträge
    2
    Zitat Zitat von Paracelsus Beitrag anzeigen
    Wenn der Urlaub bezahlter Urlaub ist zählt er der Logik nach zu den 80 Stunden.
    P.
    Mist, das hatte ich fast befürchtet...
    Danke für die Antwort!

  5. #5
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
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    Beiträge
    3.691
    Huch, kann mir mal bitte jemand erklären, wo man solche seltsamen Rechnereien lernt?

    Du arbeitest also 10 Tage im Monat jeweils 8 Stunden. In der restlichen Zeit studierst Du. Nehmen wir also an, die Krankenkasse, bei der Du studentisch versichert bist, hat genau da eben die Grenze gezogen, damit Du Dich nicht als Arbeitnehmer pflichtversichern musst. Genau weiß ich das im Moment nicht, weil sich die Sachen ja alle Nase lang Wo ist das Problem?

    Entweder hast Du an einem oder mehreren Tagen, an denen Du frei nehmen willst eigentlich Dienst, dann ziehst Du diese Zeit von Deiner Sollarbeitszeit ab und gibst den Urlaubsantrag dafür in die Buchhaltung. Wenn Dein "Urlaub" auf einen sonst arbeitsfreien Tag fällt, musst Du nichts tun, aber das wirst Du ja schon erkannt haben.

    D.h. Du arbeitest in dem betreffenden Monat eben jene 3 Tage zu 8 Stunden weniger, bekommst die aber trotzdem bezahlt.

    Wenn Du trotzdem an anderen Tagen, als eigentlich im Dienstplan vorgesehen arbeitest, hast Du keinen Urlaub. Auch sowas kann man vereinbaren, würde ich aber nicht tun, wenn mir Urlaub angeboten wird. (Und Bundesurlaubsgesetz gibt es auch noch, was Ansprüche für den Fall formuliert, dass nicht geltende Tarifverträge bessere Bedingungen bestimmen.)

    Warum Du den Erholungsurlaub auf die Arbeitszeit aufaddieren willst, weiß ich.

    Ggf. kannst Du Dir ja Deinen Verzicht auf die Nutzung der Urlaubstage in Geld auszahlen lassen, meinetwegen auch in Höhe des jeweiligen Einkommens, was Du sonst arbeitstäglich erzielst.

    Dann muss an dieser Stelle aber nicht die Arbeitszeitbegrenzung im Hinblick auf die Krankenversicherung betrachtet werden, sondern eher ein Blick auf die Einkommensgrenzen in Bezug auf Kindergeldberechtigung Deiner Eltern geworfen werden, falls noch vorhanden. Dabei sind ggf. auch weitere Zulagen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zu berücksichtigen, die zum gewöhnlich bezahlten Lohn hinzukommen.

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